Fahrrad fahren und Promillegrenze in Deutschland

Viele Menschen greifen nach dem Konsum von Alkohol lieber zum Fahrrad als zum Auto. Doch auch für das Fahrradfahren gibt es Promillegrenzen, deren Überschreitung zu Strafen führen kann. Grundlage zur Festlegung der Promillegrenze und Strafe beim Fahrradfahren ist Paragraph 316 des Strafgesetzbuches (StGB). Wie dem Gesetz zu entnehmen ist, bezieht sich die Bestrafung auf das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholkonsum und nicht nur in Bezug auf Kraftfahrzeuge.

Gilt auch fürs Fahrrad eine Promillegrenze?

Ja, auch für das Fahrrad gilt in Deutschland eine Promillegrenze. Diese ist allerdings deutlich höher angesetzt als für Kfz-Fahrer. Sie liegt bei 1,6. Verstöße gegen diese werden mit Sanktionen geahndet.

Welche Promillegrenze gilt auf dem Rad?

Bei Alkohol im Straßenverkehr gelten für Radfahrer andere Vorgaben. Die Promillegrenze liegt bei 1,6. Allerdings können Sanktionen bei Auffälligkeiten auch schon bei geringeren Werten verhängt werden.

Relative und absolute Fahruntüchtigkeit

Im Zusammenhang mit Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss sind zwei Arten der Fahruntauglichkeit zu unterscheiden: die relative und die absolute. Wenn jemand mit einem Promillewert von mindestens 1,6 auf dem Fahrrad angehalten wird, gilt er als absolut fahruntauglich.

Da sich Alkohol von Person zu Person unterschiedlich auswirken kann, gibt es auch die relative Fahruntauglichkeit, die bereits ab einem Promillewert von 0,3 gilt. Wenn beispielsweise ein Radfahrer mit einem Promillewert von 0,7 angehalten wird, weil er in Schlangenlinien fährt, gilt das als relative Fahrunfähigkeit und hat Konsequenzen zur Folge.

Wer jetzt davon ausgeht, Alkohol zu konsumieren und danach Fahrrad fahren zu können, bis der Promillewert von 1,6 erreicht ist, hat weit gefehlt. Umgangssprachlich sprechen Behörden von einer zweiten Promillegrenze für das Fahrrad. Diese liegt bei 0,3 Promille. Wer Fahrrad fährt und über diesen Wert kommt, kann eine Strafanzeige erhalten.

Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Zusammenhang in relative und absolute Fahruntüchtigkeit. Die relative Fahruntüchtigkeit liegt immer dann vor, wenn der Fahrzeugführer mit über 0,3 Promille fährt. Dies können Orientierungslosigkeit, Wahrnehmungsfehler oder die Verschlechterung der Reaktionsfähigkeit sein. Von der absoluten Fahruntüchtigkeit spricht der Gesetzgeber, wenn die Promillegrenze von 1,6 Promille erreicht bzw. überschritten wurde.

Hierbei müssen den Behörden keine weiteren Ausfallerscheinungen vom Radfahrer auffallen. Denn Studien beweisen, dass ab diesem Wert immer eine Fahruntauglichkeit besteht.

Gefahrengrenzwert

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ist für das Bestehenbleiben der Promillegrenze für Radfahrer. Jedoch solle ein sogenannter „Gefährdungsgrenzwert“ von 1,1 Promille eingeführt werden. Bei dieser Alkoholgrenze für das Fahrrad spricht das Gesetz von einem erhöhten Gefährdungspotenzial, weshalb hier Bußgelder und Punkte fällig werden könnten.

Welche Sanktionen drohen bei Alkohol auf dem Fahrrad?

Wer betrunken Rad fährt, muss neben Bußgeldern auch mit Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Wann welche Sanktionen drohen, erfahren Sie hier. Die Promillegrenze beim Fahrrad ist in Deutschland deshalb so hoch angesetzt, da es zwar ein Fahrzeug darstellt, jedoch kein Kraftfahrzeug.

Wer die Alkoholgrenze beim Fahrrad nicht einhält, ist häufig durch ein ähnliches Verhalten für Behörden bzw. die Polizei zu erkennen. Meist fährt auch der Radfahrer Schlängellinien oder vergisst, im Dunkeln das Licht einzuschalten. In dieser Situation können besonders gefährliche Unfälle passieren.

Wie der Auto Club Europa herausfand, gibt es mehr Unfälle mit alkoholisierten Fahrradfahrern als Kfz-Führern. Jeder achte Fahrradunfall hängt mit einer Überschreitung der Promillegrenze auf dem Fahrrad zusammen.

Wie bereits erwähnt, ist das Fahrradfahren mit Alkohol intus eine Straftat. Das bedeutet, dass jeder Fall in der Regel individuell vor Gericht verhandelt wird. Alkohol auf dem Fahrrad zieht in der Regel keinen Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach sich. Diese Bestimmung ist nur für Kraftfahrzeuge ausgelegt. Auch das vom Gericht angeordnete Fahrverbot gilt bei Alkohol auf dem Fahrrad nicht für Radfahrer. Denn diese Sanktion betrifft abermals Kraftfahrzeuge.

Im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts können Behörden bei Alkohol auf dem Fahrrad Maßnahmen ergreifen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nämlich, ob Fahrer zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind. Kommt sie zu dem Entschluss, dass ein Radler das nicht ist, kann die Behörde einen Fahrerlaubnisentzug anordnen. Dieser gilt dann für alle führerscheinpflichtigen Fahrzeuge. In der Regel schaltet sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Alkoholdelikten ein.

Wird der Führerschein entzogen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU für den Radfahrer an. Erst wenn der Radler diese bestanden hat, kann er einen Antrag auf eine erneute Zuteilung des Führerscheins beantragen.

Konsequenzen im Überblick

  • Ab 0,3 Promille: Strafanzeige bei unsicherer Fahrweise oder Unfall.
  • Ab 1,6 Promille: Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldstrafe, Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
  • Wiederholungstäter: Härtere Strafen, möglicher Führerscheinentzug.

Promillegrenze E-Bike

Auch auf einem E-Bike gelten bestimmte Promillegrenzen. Generell wird hier zwischen einem Pedelec und einem E-Bike unterschieden.

Ein Pedelec - umgangssprachlich oft auch als E-Bike bezeichnet - unterstützt das Fahren elektrisch bis zu 25 km/h. Bei Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Bis zu 1,6 Promille im Blut sind erlaubt, solange keine auffällige Fahrweise oder ein Unfall vorliegt. Wird diese Grenze aber überschritten, drohen härtere Strafen.

Im Gegensatz dazu steht das E-Bike: hier können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Darum gelten für E-Bikes strafrechtlich auch die gleichen Regeln wie für ein Auto. Also wird eine Fahrt mit mindestens 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit angesehen und ab 1,1 gilt sie als Straftat. Hier drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 528,50 Euro. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Strafen entsprechend.

Was passiert mit dem Führerschein?

Obwohl du zum Fahrrad fahren keinen Führerschein brauchst, kann unter Umständen bei einer alkoholisierten Fahrradtour auch der Führerschein entzogen werden. Der Führerscheinentzug erfolgt aber nicht direkt, da die Straftat ja nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde. In den meisten Fällen verlangt die zuständige Verwaltungsbehörde dann aber die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Das passiert zwar meist erst bei Wiederholungstätern oder stark fahrauffälligen Radfahrern, hängt aber auch vom individuellen Vergehen und den kontrollierenden Beamten ab.

Wird bei einer Fahrradfahrt die Alkoholgrenze von 1,6 Promille nicht eingehalten, droht neben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe, die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bei dieser Untersuchung wird die Fahreignung in einer Reihe von Tests geprüft. Wird sie bestanden, bekommt man ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten, das einem die eigene Fahrtüchtigkeit bescheinigt. Wird die MPU aber nicht bestanden, wird der Führerschein entzogen. Das passiert auch dann, wenn das ursprüngliche Vergehen „nur“ Alkohol auf dem Fahrrad war. Die Kosten für die Untersuchung müssen selbst gezahlt werden.

Was gilt in der Probezeit?

Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind und ein Kraftfahrzeug führen.

Tabelle: Promillegrenzen und Strafen beim Fahrradfahren

Promillewert Verhalten Konsequenzen
Unter 0,3 Unauffällig Keine
Ab 0,3 Auffällig oder Unfall Strafanzeige, Punkte, Geldstrafe
Ab 1,6 Unabhängig vom Verhalten Strafanzeige, Punkte, Geldstrafe, MPU

Es ist ratsam, nach Alkoholkonsum auf das Fahrradfahren zu verzichten, um sich und andere nicht zu gefährden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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