Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit.
Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein.
Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Der einfachste Einstieg ist der sogenannte Mofa-Führerschein.
Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung.
Wer schon eine Fahrerlaubnis irgendeiner Klasse für Auto oder Zweirad hat, oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.
Was ist ein Moped?
Sogenannte Mopeds sind zwei-, drei-, oder vierrädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und höchstens zwei Sitzplätzen einschl.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW bzw. 6 kW und einer Masse in fahrbereitem Zustand max. 425 kg und höchstens zwei Sitzplätzen einschl.
Voraussetzungen für den AM-Führerschein
Das Mindestalter für den AM-Führerschein liegt bei 15 Jahren.
Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland.
Der Bund hatte mit der ‚3. Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung‘ das Mindestalter in einem Modellversuch bis 30. April 2020 in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt.
„Die Ergebnisse wurden sehr unterschiedlich bewertet, weshalb der Bund von einer bundeseinheitlichen und generellen Nachfolgeregelung abgesehen hat“, so Herrmann.
Stattdessen hat er die Länder ermächtigt, abhängig von den örtlichen Verhältnissen selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll.
Der Einstieg ist direkt möglich.
Ein Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse ist nicht notwendig.
Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
So schreibt der Gesetzgeber 14 Doppelstunden zur Theorie (12 Doppelstunden zum Grundstoff und 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff) vor.
Darüber hinaus ist abhängig von den Fahrkünsten des Führerscheinanwärters eine unbestimmte Anzahl von Fahrstunden zu absolvieren.
Wie viele tatsächlich notwendig sind, beeinflusst beim Rollerführerschein auch die Dauer der Ausbildung.
Sonderfahrten schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.
Die Ausbildung für den AM-Führerschein
Die teoretische Grundausbildung und der klassenspezifische Unterricht müssen in der Fahrschule absolviert werden.
Nach der theoretischen Prüfung erfolgt die praktische Prüfung.
Die Anzahl der notwendigen Übungsstunden ist individuell vom Fahrschüler abhängig.
In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut.
Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt.
Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden.
Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.
Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen.
Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland.
Kontrolliert wird das erlangte Wissen durch entsprechende Prüfungen.
Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen.
Zudem steht beim Rollerführerschein ein praktischer Test an, der mindestens 45 Minuten andauert.
Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.
Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.
Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.
Kosten für den AM-Führerschein
Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten.
Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab.
Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser.
Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen.
Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken.
Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig.
Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt.
Gerade durch die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfungsgebühren fallen beim Mopedführerschein nicht unerhebliche Kosten an.
Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:
| Posten | Kosten (ungefähre Angaben) |
|---|---|
| Anmeldegebühr der Fahrschule | 70 - 150 Euro |
| Fahrstunde | 30 - 50 Euro |
| Vorstellung zur Theorieprüfung | 50 - 80 Euro |
| Theorieprüfung | 22,49 Euro |
| Vorstellung zur Praxisprüfung | 150 - 200 Euro |
| Praxisprüfung | 91,75 Euro |
Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst.
Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preiseverschiedenen Fahrschulen zu vergleichen.
Welche Fahrzeuge darf ich mit dem AM-Führerschein fahren?
Ist die Klasse AM im Führerschein eingetragen, berechtigt diese zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.
Welche Voraussetzungen dabei für die einzelnen Kfz beim AM-Führerschein gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- kein Beiwagen
- Dreirädrige Kleinkrafträder:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- Leermasse höchstens 270 kg
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads
- Leermasse höchstens 425 kg
Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.
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