Moped 50ccm mit B Führerschein: Regelungen und Informationen

In südländischen Metropolen prägen sie seit jeher das Straßenbild, aber auch in Deutschland greift die Faszination Motorroller um sich. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller? „Früher wurde immer gesagt: Ein Motorroller muss einen freien Durchstieg haben“, beschreibt Experte Wertz das Wesen der motorisierten Zweiräder mit einem Satz.

Was ist ein Moped?

Das Moped ist ein Kleinkraftrad im Sinne der EG-Fahrzeugklassen. Im Prinzip ist es ein Fahrrad mit Motor. Da diese mit Pedalen ausgestattet sind, die zum Starten des Motors sowie zum Bremsen dienen, ist teilweise auch von einem Motorfahrrad bzw. die Rede. Kleinkrafträder dürfen maximal über einen Hubraum von 50 cm3 bzw. einer Leistung von 4 kW (6 PS) verfügen.

Diese Vorgaben gelten dabei sowohl für Mofas, Mopeds als auch für Motorroller. Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig, um ein Moped zu fahren. Hierbei handelt es sich um den „kleinsten“ Führerschein für Motorräder und der Erwerb ist regulär ab einem Alter von 15 Jahren möglich.

Führerschein und Altersbeschränkungen

Um ein Moped zu fahren, benötigt man in Deutschland mindestens einen Führerschein der Klasse AM (Rollerführerschein). Dieser kann bereits ab 15 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung können Sie schon etwas früher beginnen, in der Regel etwa mit 14,5 Jahren. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen. Für 15-Jährige mit einem deutschen Moped-Führerschein gilt die Berechtigung nur innerhalb Deutschlands.

In den EU- und EWR-Staaten wird der deutsche Moped-Führerschein zwar anerkannt, allerdings erst ab 16 Jahren. Auch auf dem Moped gilt: Der Führerschein ist stets mitzuführen. Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Mopeds dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.

Wichtig! Die Fahrerlaubnis der Klasse AM gilt für 15-jährige grundsätzlich nur im Inland. Wer hingegen in den anderen Ländern unter 16 Jahren ein Moped nutzen möchte, begeht oftmals Fahren ohne Fahrerlaubnis. Um mit dem 15. Geburtstag direkt losfahren zu dürfen, können Jugendliche, die ein Moped fahren wollen, bereits mit 14 Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.

Moped fahren mit dem Autoführerschein (Klasse B)

Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem Autoführerschein möglich. Denn beim B-Führerschien sind die Klasse AM und L eingeschlossen. Da das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM bei 15 Jahren liegt, ist es zudem zulässig, dass Teilnehmer des Programms Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17) alleine ein Moped fahren.

Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.

Voraussetzungen für die Erweiterung B196

  • Mindestens fünf Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich
  • Fahrstunden müssen genommen werden

Wenn Sie über eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins nachdenken bzw. bis zum 16.

Sicherheit geht vor

Die Helmpflicht gilt auch für alle Mopedfahrer. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird das Tragen von Schutzkleidung dringend empfohlen.

So schreibt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.

Versicherung und Kennzeichen

Kleinkrafträder wie Mopeds sind in Deutschland zulassungsfrei und von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen (Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung) für den Betrieb auf öffentlichen Straßen. Das Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden. Ab dem 1. März 2025 ist es grün. Das Moped-Kennzeichen können Sie schnell und bequem online bestellen.

Es wird Ihnen ohne zusätzliche Versandkosten direkt nach Hause geschickt. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten das Versicherungskennzeichen beantragen und den Versicherungsvertrag unterschreiben. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen. In einem solchen Fall können aber noch weitere Sanktionen drohen.

Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist es eine Straftat, ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Betrieb zu nehmen.

Bevor Sie sich mit einem Moped in den Verkehr stürzen können, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Kleinkrafträder zählen grundsätzlich zu den zulassungsfreien Fahrzeugen, weshalb die Anmeldung bei der Zulassungsstelle entfällt. Dennoch müssen Sie als Halter für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen. Mit dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erhalten Sie außerdem das Versicherungskennzeichen.

Werden Sie auf dem Moped beim Fahren ohne dieses Kennzeichen erwischt, drohen Sanktionen. Ähnlich gestaltet sich das Ganze auch, wenn Sie mit dem Moped fahren ohne einen Führerschein mitzuführen. Die Beamten der Polizei müssen dann prüfen, ob lediglich das Dokument zu Hause vergessen wurde oder ob keine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Regelungen für DDR-Mopeds

Für Mopeds aus der DDR, insbesondere Simson-Modelle, gelten Sonder-Regelungen: Simson-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen weiterhin 60 km/h fahren. Diese Regelung basiert auf dem Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR. Sie gilt für Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht zugelassen waren. Wichtig ist, dass diese Regelung nur für original erhaltene DDR-Mopeds gilt.

Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr.

Technische Aspekte und Neuerungen

Anfang 2025 trat die Euro 5+ Norm für typgenehmigten Motorräder und Mopeds in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch Mopeds, die diesen Umweltstandard erfüllen, als Neufahrzeuge zugelassen werden können. Euro 5+ führt keine strengeren Abgas- und Lärmvorschriften ein. Allerdings werden die bestehenden Grenzwerte mit strengeren Messmethoden überprüft, die näher am realen Alltagsbetrieb der Fahrzeuge liegen.

Weitere wichtige Hinweise

  • Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt.
  • Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet.
  • Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten.
  • Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.
  • "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten.

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