Ein Mofa bietet wenig Stauraum im Vergleich zum Auto. Doch was ist, wenn Sie mit dem Mofa viele und größere Gegenstände transportieren wollen? Dürfen Sie an das Mofa dann einen Anhänger ankoppeln? Und wenn ja, was müssen Sie dabei beachten?
Darf man mit dem Mofa einen Anhänger ziehen?
Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, ein Mofa mit einem Anhänger auszustatten. Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das Mofa wird in § 4 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor definiert. Als zusätzliches Charakteristikum wird darüber hinaus angegeben, dass es auf Grund seiner Bauart auf ebener Straße nicht schneller fahren kann als 25 km/h. In § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein Mofa mit Anhänger erlaubt. Allerdings müssen Sie beim Anhänger für das Mofa einige Vorschriften beachten, um kein Bußgeld zu riskieren.
Welche Regelungen sollten Sie für den Anhänger beim Mofa beachten?
Wer sein Mofa mit einem Anhänger ausstatten will, sollte die folgenden Regeln beachten. Ansonsten könnte es bei einer Verkehrskontrolle nämlich Probleme geben.
- Gewichtsbegrenzung: Um Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, dürfen Sie den Mofaanhänger nicht beliebig schwer beladen. Wie groß das Gewicht maximal sein darf, können Sie der Betriebsanleitung Ihres Mofas entnehmen. Hierbei unterscheiden sich die Angaben, je nachdem, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt. Da das Mofa für den Anhänger allein die Bremsleistung erbringen muss, wenn dieser über keine eigene Bremse verfügt, darf die Gesamtmasse von 40 kg nicht überschritten werden. Für ein Mofa mit gebremstem Anhänger gilt hingegen die Grenze von 80 kg als verbindlich.
- Stützlast: Damit das Mofa mit dem Anhänger sicher auf der Straße fährt, muss die Stützlast mindestens vier Prozent der Gesamtmasse des Hängers betragen.
- Anhängermaße: Beim Mofa darf der Anhänger inklusive Beladung maximal eine Breite von einem Meter erreichen. Die Länge ist auf zwei Meter begrenzt und die Höhe von 1,4 Metern muss ebenfalls eingehalten werden. Wer Sportgeräte transportieren möchte, muss darauf achten, dass sein Spezialanhänger nicht länger als vier Meter ist.
- Hinweis zur Beleuchtung: Damit das Mofa gut von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden kann, muss es hinreichend beleuchtet sein. Nach § 66a StVZO muss der Anhänger mindestens eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite, zwei rote Rückstrahler und einen gelben Rückstrahler an jeder Seite besitzen. Ist er breiter als 80 Zentimeter, benötigt er ein weißes Licht vorne links. Ist der Anhänger 60 bis 80 Zentimeter breit, muss er über zwei weiße Rückstrahler verfügen.
- Anhängerzahl: Sie wollen mit Ihrem Mofa mehrere Anhänger ziehen? Das ist nach § 32a der StVZO verboten. Lediglich ein Anhänger ist erlaubt.
- Zulassung: Wer mit dem Mofa einen Anhänger ziehen möchte, benötigt dafür weder Hauptuntersuchung noch Nummernschild. Kleinkrafträder sind nämlich vom Zulassungsverfahren befreit. Der Mofa-Anhänger muss damit also nur den Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen.
Beleuchtung und Rückstrahler
Ja, allerdings muss der bestimmte Bedingungen erfüllen!
- § 53 Abs. 1 StVZO - Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben.
- § 53 Abs. 4 StVZO - Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen.
Betriebserlaubnis
Eine Betriebserlaubnis ist nötig um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Ohne Nachweis einer Betriebserlaubnis wäre eine Nutzung im Straßenverkehr nicht zulässig. Daher muss u.a. auch die Kupplung auch original sein und kein Nachbau. Die Betriebserlaubnis muss in Deutschland schriftlich nachgewiesen werden.
Für bestimmte Anhänger bekommt man die Betriebserlaubnis vom KBA in Flensburg. Typenschild ist zwar ein Hinweis auf eine BE aber kein Nachweis. Auch kann eine Betriebserlaubnis ausgestellt werden, wenn kein Typenschild vorhanden ist. Lediglich eine Rahmennummer ist nötig. Kurz: Ohne Rahmennummer keine Betriebserlaubnis.
Die BE kann ausgestellt werden für: Campi, HP_500_95, MKH_M1, MKH_M2, MKH_M3, MWH_M1, MWH_M2, MWH_RB, WBD. Für alle anderen Anhänger ohne Betriebserlaubnis muss eine Abnahme bei der Dekra durchführt werden.
- (2) Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben.
- (4) Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen.
Anhängerkupplung für das Mofa
Um diesen zu befestigen, brauchen Sie für Ihr Mofa eine Anhängerkupplung. Diese sollte als Verbindungsstelle von Mofa und Anhänger ausreichend stabil und auf ihre Sicherheit geprüft sein. Bei der Wahl der passenden Anhängerkupplung sollten Sie die Stützlasten vergleichen. Wählen Sie am besten eine, die dieselbe Stützlast aufweist wie der Anhänger oder sogar darüber liegt, andernfalls verschenken Sie unnötig Kapazitäten bei Ihrem Mofa mit Anhänger.
FAQ: Mofaanhänger
- Darf ich mit meinem Mofa einen Anhänger ziehen? Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, ein Mofa mit einem Anhänger auszustatten. Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen, über die wir hier informieren.
- Muss ich den Anhänger an meinem Mofa beleuchten? Ja, die Beleuchtung am Anhänger muss mindestens eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite, zwei rote Rückstrahler und einen gelben Rückstrahler an jeder Seite besitzen.
- Benötige ich für meinen Mofa-Anhänger eine Zulassung? Nein. Es reicht, wenn der Anhänger die Bau- und Betriebsvorschriften erfüllt.
Um ein Mofa mit Anhänger fahren zu dürfen, ist kein eigener Führerschein erforderlich, wie auch bei einem Mofa ohne Anhänger. Mofafahrer müssen allerdings eine Prüfbescheinigung von einer Fahrschule fürs Mofa vorweisen können.
Anforderungen an den Anhänger
Ein Anhänger für ein Mofa darf zusammen mit seiner Ladung maximal einen Meter breit, zwei Meter lang und 1,4 Meter hoch sein, wie auch für Fahrräder. Der Anhänger muss außerdem ausreichend beleuchtet sein. Nach § 66a StVZO bedeutet dies, dass der Anhänger hinten mindestens eine rote Schlussleuchte (auf der linken Seite) und zwei rote Rückstrahler aufweisen muss. An der linken Vorderseite muss mindestens ein weißes Licht angebracht sein, wenn der Anhänger mehr als 0,8 Meter breit ist (bei 0,6 bis 0,8 m sind zwei weiße Rückstrahler erforderlich).
Maximale Last und Stützlast
Unabhängig von der zulässigen Anhängelast, darf das Gesamtgewicht vom Mofaanhänger 40 Kilogramm nicht überschreiten, wenn der Hänger ungebremst ist. Wird am Mofa ein gebremster Anhänger eingesetzt, darf das Maximalgewicht von 80 Kilogramm nicht überschritten werden.
Nicht nur eine maximale Last muss beachtet werden, wenn ein Mofaanhänger betrieben wird. Um ein möglichst sicheres Fahrverhalten zu ermöglichen, muss auch eine Mindeststützlast eingehalten werden.
Die Stützlast auf der Kupplung muss außerdem mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen, da ansonsten die Fahrsicherheit gefährdet ist. Während Kraftfahrzeuge generell so gebaut werden müssen, dass sie eine Stützlast von mindestens 25 kg verkraften, darf die technisch zulässige Stützlast bei Krafträdern auch darunter liegen.
Weitere wichtige Punkte
- Maximal ein Anhänger am Mofa: Es ist laut § 32a der StVZO verboten, mehrere Anhänger hintereinander zu hängen. Das ist nur für Fahrzeuge zulässig, die als Zugmaschine deklariert sind.
- Keine Zulassung nötig: Durch eine Ausnahme in der FZV sind Anhänger hinter Kleinkrafträdern von Zulassungsverfahren befreit. Das heißt, dass weder HU noch Nummernschild nötig sind, um hinter dem Mofa einen Anhänger zu ziehen.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Für ab 45 km/h (50 km/h) Mopeds und generell gilt für den Hänger die Geschwindigkeit (sind z. B. in der STVO geregelt) . 60 km/h Höchstgeschwindigkeit im Hängerbetrieb, maximal 1 Meter breit usw.
Haftung
Spätestens wenn Du "1 t" Last am Roller hast wird, nachdem Du einen Fussgänger umgenietet hast, irgendwer fragen "sind die Bremsen dafür ausgelegt?" (Antwort: Nein). Die Versicherung wird zwar bezahlen doch Du hast dann bei denen lebenslange Schulden weil sie Dich in Regress nehmen.
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