Viele Menschen nutzen Mofas als ihr einziges Kraftfahrzeug und stehen vor der Herausforderung, größere Lasten zu transportieren. Doch ist das Ziehen eines Anhängers mit einem Mofa überhaupt erlaubt? Welche Lasten sind zulässig und benötige ich dafür einen Führerschein? Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte zur Zulassung und den Voraussetzungen für Mopedanhänger in Deutschland erläutert.
Grundlegende Voraussetzungen für Mopedanhänger
Grundsätzlich dürfen Fahrräder mit Hilfsmotor gemäß § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anhänger ziehen. Um ein Mofa mit Anhänger fahren zu dürfen, ist kein eigener Führerschein erforderlich, wie auch bei einem Mofa ohne Anhänger. Mofafahrer müssen allerdings eine Prüfbescheinigung von einer Fahrschule fürs Mofa vorweisen können.
Abmessungen und Gewicht
Ein Anhänger für ein Mofa darf zusammen mit seiner Ladung maximal einen Meter breit, zwei Meter lang und 1,4 Meter hoch sein, wie auch für Fahrräder. Wie schwer die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers - und damit die Anhängelast für Ihr Mofa - maximal sein darf, entnehmen Sie dessen Betriebsanleitung.
Beleuchtung
Der Anhänger muss außerdem ausreichend beleuchtet sein. Nach § 66a StVZO bedeutet dies, dass der Anhänger hinten mindestens eine rote Schlussleuchte (auf der linken Seite) und zwei rote Rückstrahler aufweisen muss. An der linken Vorderseite muss mindestens ein weißes Licht angebracht sein, wenn der Anhänger mehr als 0,8 Meter breit ist (bei 0,6 bis 0,8 m sind zwei weiße Rückstrahler erforderlich).
§ 32a StVZO verbietet es außerdem, mehr als einen Anhänger an einem Kraftfahrzeug anzubringen, wenn dieses keine Zugmaschine ist. Wie § 3 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorgibt, sind einachsige Anhänger hinter Kleinkrafträdern ausgenommen von Vorschriften des Zulassungsverfahrens.
Für Anhänger am Mofa gelten laut § 61a der StVZO dieselben Bau- und Betriebsvorschriften wie für Anhänger hinter Fahrrädern, wenn sie vor dem 1. April 1961 zum ersten Mal in den Verkehr gekommen sind. Allerdings finden sich in der StVZO keine expliziten Bestimmungen für Fahrräder, weshalb für diese - wie auch für Mofas - gemäß § 63 StVZO prinzipiell dieselben Regeln gelten wie für Kraftfahrzeuge.
Anhängerkupplung und Stützlast
Wenn Sie einen geeigneten Anhänger für Ihr Mofa gekauft oder gar selbst gebaut haben, müssen Sie ihn nun sicher an Ihrem Mofa mit einer Anhängerkupplung befestigen. Entsprechende Modelle können Sie in diversen Läden und Online-Shops finden. Sie sollten sich eine ausreichend stabile Kupplung kaufen, die entsprechend geprüft wurde.
Die Stützlast auf der Kupplung muss außerdem mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen, da ansonsten die Fahrsicherheit gefährdet ist. Während Kraftfahrzeuge generell so gebaut werden müssen, dass sie eine Stützlast von mindestens 25 kg verkraften, darf die technisch zulässige Stützlast bei Krafträdern auch darunter liegen.
Zulassungsfreiheit und Betriebserlaubnis
Verkehrsrechtlich gilt das Mofa als ein fahrerlaubnis- und zulassungsfreies Fahrzeug. Um es fahren zu dürfen, ist lediglich eine Prüfbescheinigung und ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben. Ist bereits ein Führerschein vorhanden, reicht dieser als Nachweis der Fahrberechtigung.
Gemäß § 4 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist ein Mofa ein einspuriges Fahrräder mit Hilfsmotor, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h liegt. Ob mit diesen Fahrzeugen Hänger gezogen werden dürfen, kann in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Erfahrung gebracht werden. Für diese Anhänger gelten grundsätzlich dieselben Bau- und Betriebsvorschriften wie für Fahrräder.
Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei oder zulassungspflichtig ist, muss es in jedem Fall über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten darf es nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden. Nicht alle Fahrzeuge sind von der Pflicht der Zulassung im Straßenverkehr betroffen. Zwar ist für zulassungsfreie Fahrzeuge keine Zulassungsbescheinigung nötig, allerdings müssen Sie in gewissen Fällen gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 FZV trotzdem ein Versicherungskennzeichen anbringen, wenn mit den Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen gefahren werden soll.
Mopedanhänger aus DDR-Zeiten
Bei älteren Mopedanhängern, insbesondere solchen aus DDR-Zeiten, ist zu beachten, dass diese ein Typenschild benötigen. Ohne Typenschild darf der Anhänger lediglich an ein Fahrrad gehängt werden. Es gibt Unterschiede zwischen Fahrrad- und Mopedanhängern, die an den Schutzblechen und Rädern erkennbar sind. Zudem benötigt man ein Versicherungskennzeichen für den Anhänger, wenn er hinter ein Moped gehängt wird.
Oftmals sind die Papiere (Betriebserlaubnis) für ältere Anhänger verloren gegangen. Für den Betrieb im Straßenverkehr ist jedoch eine Betriebserlaubnis erforderlich, die auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Für bestimmte Anhänger kann die Betriebserlaubnis vom KBA in Flensburg ausgestellt werden. Ein Typenschild ist zwar ein Hinweis auf eine BE, aber kein Nachweis. Auch kann eine Betriebserlaubnis ausgestellt werden, wenn kein Typenschild vorhanden ist. Lediglich eine Rahmennummer ist nötig.
100 km/h Zulassung für Anhänger
Sobald das Gespann die technischen Anforderungen nicht mehr erfüllt, verliert ihr Anhänger die 100er-Zulassung. Sind die Reifen Ihres Wohnwagens zum Beispiel älter als sechs Jahre, erlischt die Genehmigung. Auch für die 100er-Zulassung gilt: Ihr Anhänger sollte die maximale Stützlast der Anhängerkupplung annähernd erreichen, darf sie aber auf keinen Fall überschreiten.
Sie erhalten die Anhänger-100-km/h-Zulassung gegen Vorlage der Herstellerbescheinigung bei der Kfz-Behörde. Das Dokument weist nach, dass der Trailer alle technischen Voraussetzungen für die höhere Maximalgeschwindigkeit erfüllt. Wer seinen Pkw zum Zugfahrzeug umrüstet, muss in den Fahrzeugpapieren teilweise die Anhängerkupplung eintragen lassen. Je nach Kfz-Behörde brauchen Sie zusätzlich ein neues TÜV-Gutachten, das die Verkehrstauglichkeit des Hängers bescheinigt.
Das gesiegelte 100-km/h-Schild bringen Sie gut sichtbar an der Rückseite Ihres Anhängers an. Die Tempo-100-Plakette berechtigt nur in Deutschland zum Fahren mit bis zu 100 km/h Geschwindigkeit. Außerhalb der Bundesrepublik gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Je nach Landkreis kostet die Anhänger-Zulassung rund 30 Euro. Beantragen Sie eine 100er-Zulassung für den Anhänger, kommen 15 bis 20 Euro für die Tempo-100-Plakette hinzu.
Kfz-Steuer für Anhänger: jährlich 7,46 Euro pro angefangenen 200 Kilogramm. Wiegt Ihr Anhänger 700 Kilo, zahlen Sie im Jahr 4 x 7,46 Euro (= 29,84 Euro) Kfz-Steuer.
Die Zulassung eines Anhängers ist nicht nur mit regulärem schwarzen Kfz-Kennzeichen möglich. Für Anhänger, die Sie zweckgebunden nutzen, gibt es auch grüne Kennzeichen. Für gut erhaltene Hänger, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, gibt es H-Kennzeichen. Wechselkennzeichen sind für zwei Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht möglich, wobei das Nummernschild abwechselnd an beiden Trailern angebracht werden darf.
Zusammenfassung der Voraussetzungen
Um sicherzustellen, dass Ihr Mopedanhänger den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, beachten Sie folgende Punkte:
- Führerschein: Prüfbescheinigung für Mofa ausreichend
- Abmessungen: Maximal 1 Meter breit, 2 Meter lang, 1,4 Meter hoch
- Beleuchtung: Rote Schlussleuchte, Rückstrahler, ggf. weißes Licht vorne
- Anhängerkupplung: Stabile Kupplung mit ausreichender Stützlast
- Betriebserlaubnis: Notwendig für die Teilnahme am Straßenverkehr
- Versicherung: Eigenes Versicherungskennzeichen für Mopedanhänger
Das Forum hat mir schon in so vielen Fragen über meine Schwalbe kompetent weiter geholfen, da dachte ich, ich revanchiere mich mal dafür und erstelle mal eine kleine Übersicht über die rechtlichen Voraussetzung zum fahren eines Mopedanhängers im öffentlichen Straßenverkehr. Das ganze Thema ist für Polizisten nicht alltäglich und daher eben ein bisschen was exotischeres für diese Herren. Daher weiß von denen in der Regel keiner richtig Bescheid, was die Unsicherheit erhöht. Was bei dem einen durchgegangen ist, wurde bei dem anderen als Ordnungswidrigkeit behandelt. Wenn das ganze dann noch in Bayern spielt wirds ganz verrückt. Auch die Beamten bei der Zulassungsstelle oder Mitarbeiter der Versicherung sind in der Regel damit überfordert und geben irgendeine Auskunft um nicht einen unwissenden Eindruck zu hinterlassen. Daher auch die große Verwirrung.
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