Die Frage, ob man mit einem Moped oder Mofa auf dem Fahrradweg fahren darf, beschäftigt viele Fahrer motorisierter Zweiräder. Viele Fahrer eines Mopeds oder Mofas sehen es als verlockende Idee, von der Straße auf den Radweg abzubiegen, um dem Stau auszuweichen. Das ist aber nur in zwei Fällen erlaubt.
Grundlagen der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verkehrsregelungen richten sich nach den Vorgaben der StVO (Straßenverkehrsordnung). Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss mit dem Mofa üblicherweise die Straße genutzt werden. Um herauszufinden, ob ein Mofa auf dem Fahrradweg darf, ist ein Blick in § 2 der StVO notwendig.
Darin regelt der Gesetzgeber die allgemeinen Vorgaben zur Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Demnach müssen Kraftfahrzeuge üblicherweise die Fahrbahnen nutzen. Allerdings sieht der Gesetzestext unter § 2 Abs. 4 StVO eine Sonderregelung für Mofas vor.
Mofas und Mopeds auf Radwegen
Mofas, Mopeds und Motorroller sind gerade bei Jüngeren beliebt. Ihre Vorteile: Die Fahrenden kommen ohne Anstrengung schneller voran als mit einem Fahrrad, man kann eine weitere Person auf dem zweiten Sitz mitnehmen und es gibt viel mehr Parkmöglichkeiten als für Autos.
Doch auch mit einem Moped oder Mofa steckt man manchmal im Feierabendverkehr fest. Radfahrer wechseln in solchen Fällen gerne zwischen Straße und Radweg hin und her. Doch dürfen Sie mit einem Mofa oder einem Moped auch auf dem Fahrradweg fahren?
Die Antwort lautet: Nein! Denn auch ein Mofa, das nur 25 km/h fahren kann, ist ein motorisiertes Kraftfahrzeug und muss deshalb die Straße nutzen. Das Gleiche gilt für Mopeds, die 40 km/h schaffen. Als Kraftfahrzeuge dürfen Sie keine Fahrradwege nutzen.
Ausnahmen von der Regel
Von der Regel gibt es allerdings zwei Ausnahmen. Die Straßenverkehrs-Ordnung sagt nämlich: "Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen." Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Zusatzzeichens auch innerorts Fahrradwege für Mofas freizugeben. Gleichzeitig dient die allgemeine Freigabe von Radwegen außerorts auch dem Abbau des Schilderwaldes.
Die zweite Ausnahme ist ein Straßenschild, ergänzend zu einem Fahrradwegschild. Es macht deutlich klar, dass der Radweg für Mofafahrer frei ist. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung des Radweges innerhalb geschlossener Ortschaften durch Mofas gestattet werden. Ist eine Nutzung durch Mofas auf bestimmten Streckenabschnitten nicht gewünscht, kann dies durch das Zusatzzeichen „keine Mofas“ (VZ 1012-33) angeordnet werden.
Beide Ausnahmen gelten nur für Fahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können. Mopeds müssen also generell auf der Straße bleiben.
E-Scooter auf Radwegen
Seit Anfang 2017 ermöglicht eine Gesetzesänderung in Deutschland E-Rollern die Benutzung von Radwegen, wenn dort das Zusatzschild „E-Bike frei“ angebracht wurde. Freigeben sind diese Radwege nur für E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Elektroroller bis 45 km/h dürfen nach wie vor nicht auf Radwegen fahren.
Seit Juni 2019 ist es bereits erlaubt, mit einem E-Scooter zu fahren. Auch auf die Frage „Dürfen E-Scooter auf dem Fahrradweg fahren?“ gibt es eine klare Antwort. Diese Antwort kannst Du in den Elektrokleinfahrzeug Verordnungen, kurz eKFV, nachlesen.
Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg ebenfalls benutzen. Damit wird zusätzlich auch der Verkehr auf der Straße entlastet.
Dennoch dürfen E-Scooter nicht nur den Fahrradweg benutzen, sondern auch die Fahrbahnen - wenn es auch für E-Roller keinen entsprechenden Fahrradweg gibt. Als E-Scooter-Fahrer bist Du in diesem Fall den Fahrradfahrern gleichgesetzt und musst Dich an die entsprechenden Vorschriften halten.
Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Regeln für E-Scooter
Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden. So darfst Du mit dem E-Scooter den Fahrradweg nur nutzen, wenn er auf maximal 20 km/h zugelassen ist.
Da das Nutzen von E-Scootern auf dem Fahrradweg erlaubt ist, kannst Du dann auch den Gehweg benutzen? Nein, das ist nicht der Fall, auch wenn Du dies sicherlich schon öfters beobachtet hast. Den entsprechenden Gesetzestext dazu findest Du unter § 10 Absatz 3 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung. Solltest Du mit Deinem Elektroroller anstatt des Fahrradweges den Gehweg befahren, musst Du absteigen.
Solltest Du mit dem E-Scooter statt des Fahrradwegs den Gehweg benutzen, kann dies zudem teuer werden. Die genaue Höhe der Strafe ist dabei von den lokalen Gesetzen und Vorschriften abhängig. Es können sogar Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden, sollte man Dich erwischen.
- Wenn Du außerorts mit Deinem E-Scooter auf dem Fahrradweg fährst und dieser endet, dann darfst Du den Seitenstreifen der Fahrbahn nutzen.
- Außerdem ist es untersagt, mit dem E-Scooter in der Fußgängerzone zu fahren.
Indem Du die Regelungen einhältst, leistet Du Deinen Beitrag dazu, dass E-Scooter auf Fahrradwegen weiterhin akzeptiert sind. Ob Du nun Rentner, Berufstätiger, Student oder Schüler bist, die Freiheit, den E-Scooter auf dem Fahrradweg zu nutzen, steht Dir frei und liegt in Deiner Hand. Erkunde die Welt um Dich herum auf eine moderne und nachhaltige Weise.
Weitere Informationen und Hinweise
Wichtiger Hinweis: Es ist außerdem noch zu beachten, dass spezifische E-Scooter-Verkehrsregeln für die Situation in Deutschland gelten. Im Ausland könnte es verboten sein mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu benutzen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas auf Radwegen fahren.
- Innerorts ist die Nutzung nur mit einem entsprechenden Zusatzzeichen erlaubt.
- E-Scooter dürfen gemäß eKFV auf Radwegen fahren, sofern sie maximal 20 km/h schnell sind.
- Die Nutzung des Gehwegs mit E-Scootern ist untersagt.
Überblick über verschiedene Fahrzeugtypen und deren Nutzung von Radwegen
Nicht alle Zweiräder dürfen auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren. Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg. Dazu gehören E-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.
| Fahrzeugtyp | Radweg erlaubt | Anmerkungen |
|---|---|---|
| E-Bike (Pedelec, 25 km/h) | Ja | Gilt rechtlich als Fahrrad |
| E-Bike (S-Pedelec, 45 km/h) | Nein | Gilt als leichtes Kraftfahrzeug, Helmpflicht, Versicherungskennzeichen |
| E-Scooter (20 km/h) | Ja | Elektrokleinstfahrzeug, Radwegbenutzungspflicht |
| Mofa/Mokick/Moped (≤ 25 km/h) | Bedingt | Außerhalb geschlossener Ortschaften oder mit Zusatzschild erlaubt |
| Motorroller (45 km/h) | Nein | Gilt als motorisiertes Kraftfahrzeug |
| Lastenrad (25 km/h oder ohne Motor) | Ja | Wie herkömmliche Fahrräder behandelt |
| E-Lastenrad (45 km/h) | Nein | Gilt als Kraftfahrzeug |
Aber auch Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards und nicht motorisierte Tretroller dürfen nicht auf den Radwegen gefahren werden, da sie gesetzlich dem Fußverkehr gleichgestellt sind. Diese Pedelecs werden wie Fahrräder behandelt. Das bedeutet, sie brauchen kein Versicherungskennzeichen. Eine private Haftpflichtversicherung ist jedoch unabdingbar. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas.
Diese Wege sind als Teil einer sogenannten Radverkehrsanlage definiert. Diese Anlagen dienen ausschließlich oder vorrangig der Nutzung mit dem Fahrrad. Normalerweise sind die Radwege 1,5 bis 2 Meter breit. Diese Anlagen können neben dem Fußweg liegen oder auf der Fahrbahn. In Bereichen mit starkem Kfz-Verkehr aber zu wenig Platz für eigene Radverkehrsanlage ist gelegentlich das blaue Fußgänger-Schild ergänzt durch das Zusatzschild “Radfahrer frei”. auch bekannt als Radschnellverbindungen, sollen bei Verkehr in eine Richtung mindestens drei Meter breit und im Zweirichtungsverkehr mindestens vier Meter breit sein. Die Mindestlänge liegt bei fünf Kilometern. Der Weg soll so ausgebaut sein, dass eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 20 km/h erreichbar ist.
In der Regel sind Radschnellwege bis zu vier Meter breit, vom Fußverkehr getrennt und rund um die Uhr gut beleuchtet. Außerdem sind die Wege so koordiniert, dass die Radfahrer zumeist Vorrang gegenüber Pkw-Fahrern haben und somit auf der Strecke so wenig wie möglich anhalten müssen. Freigegeben ist der Radschnellweg für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter.
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