Mofa auf dem Radweg: Wann ist es erlaubt, wann droht eine Strafe?

Nicht nur Inlineskater, Fahrradfahrer und E-Biker nutzen gerne die ausgebauten Radwege in Deutschland, sondern auch motorisierte Zweiradfahrer. Doch dürfen diese den Radweg überhaupt benutzen? Dieser Artikel klärt auf, wann ein Mofa auf dem Radweg fahren darf und wann Bußgelder drohen.

Benutzungspflicht von Radwegen für Fahrräder

Muss man einen Radweg benutzen? Für Fahrräder setzt § 2 Abs. Verkehrsschild 241, das auf einem runden blauen Schild die getrennte Benutzung des Weges als Geh- und Radweg anzeigt. Sieht man eines dieser Zeichen, dann ist die Benutzung des Radweges also Pflicht, als Radler darf man nicht auf der Straße fahren. Das gilt auch für Rennräder oder Pedelecs. Ausnahmen gibt es aber natürlich auch hier: So ist es zum Beispiel sehr wohl erlaubt, trotz der Benutzungspflicht, mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren, wenn der Radweg unbenutzbar ist. Zugeparkte Radwege, unausweichliche Schlaglöcher oder Pflanzenbewuchs können die sichere Radwegbenutzung nämlich unmöglich machen. Weicht man in so einem Fall auf die Straße aus, ist das vollkommen in Ordnung.

Mofas und E-Bikes auf dem Radweg: Was die StVO sagt

Nach der STVO ist nicht nur Radlern die Benutzung des Radwegs vorbehalten. Mofas und E-Bikes zum Beispiel dürfen nach § 2 Abs. 4 STVO Radwege benutzen, wenn diese Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften liegen. Entscheidend ist hier allerdings die Zuordnung zur Fahrzeugkategorie „Mofa“. Die bestimmt sich durch die Bauart des motorisierten Zweirads.

Als Mofas, die auf den Radweg dürfen, gelten nur Fahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen. Alle motorisierten Zweiräder, die schneller als 25 km/h fahren können, gehören damit also auf die Fahrbahn. Wo man als Radler, Roller- oder Mofafahrer fährt, bestimmt sich also maßgeblich nach den Verkehrsschildern oder der Motorisierung des Zweirades. Mofa und gedrosselte Roller hingegen können sich außerorts zwischen Fahrbahn und ausgewiesenem Radweg entscheiden.

Mofa-Fahren auf dem Radweg: Innerorts vs. Außerorts

Ob und wann Mofas auf dem Radweg fahren dürfen, ist zuerst davon abhängig, wo sich der Radweg befindet: in einer Ortschaft oder außerhalb. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen. Das erlaubt die Straßenverkehrsordnung Paragraf 2, der die Straßennutzung durch Fahrzeuge regelt, in Absatz vier. Nur wenn unter dem Radweg-Schild dieses Einschränkungszeichen ist, dürfen Mofas den Radweg außerorts nicht benutzen.

Im Ort selbst dagegen muss die Benutzung des Radweges für Mofas dagegen ausdrücklich gestattet sein. Dann ist unter dem blauen Radweg-Schild dieses Zusatzzeichen zu sehen:

Zusatzzeichen 1022 - 11. Ist eine Nutzung durch Mofas auf bestimmten Streckenabschnitten nicht gewünscht, kann dies durch das Zusatzzeichen „keine Mofas“ (VZ 1012-33) angeordnet werden. Darüber hinaus besteht mithilfe des Zusatzzeichens 1022-11 auch die Möglichkeit, innerorts einen Radweg für Mofa freizugeben.

Bußgelder für unberechtigte Radwegnutzung

Auch wenn innerorts das Mofa auf dem Fahrradweg meist nicht erlaubt ist, bewertet der Gesetzgeber einen solchen Verkehrsverstoß lediglich als eine Ordnungswidrigkeit. Der Verkehrssünder muss daher nur mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Fahren Mofas unberechtigt auf einem Radweg, müssen sie mit einem Bußgeld von wenigstens 10 Euro rechnen. Behindert man dabei andere, erhöht sich die Strafe auf 15 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet: 20 Euro. Bei Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 25 Euro.

Weitere Informationen zu Kleinkrafträdern

Kleinkrafträder verfügen in der Regel über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Leistung von nicht mehr als 4 kW und einen Hubraum von bis zu 50 cm³. Wer ein Kleinkraftrad auf öffentlichen Straßen steuern möchte, benötigt dafür eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese ist Teil der Führerscheinklasse B, daher ist es Ihnen ebenfalls gestattet, ein Kleinkraftrad mit einem Autoführerschein zu fahren.

Möchten Sie Fahrten mit einem Mofa unternehmen, das eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweist, benötigen Sie keinen Führerschein der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Sofern Ihr Geburtstag vor dem 1. April 1965 liegt, müssen Sie sogar nur Ihren Personalausweis bei einer möglichen Polizeikontrolle vorzeigen, um Ihr Alter nachzuweisen. In diesem Fall brauchen Sie weder eine Prüfbescheinigung noch einen Führerschein, um ein solches Mofa zu fahren. Seit dem 28.07.2021 liegt das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM in Deutschland generell bei 15 Jahren. Dieser Führerschein ist allerdings nur im Inland gültig.

Mit einem Kleinkraftrad dürfen Sie weder auf dem Radweg, noch auf dem Gehweg oder der Autobahn fahren. Nicht nur Sie als Fahrer, sondern auch alle Mitfahrenden müssen bei Fahrten mit einem Kleinkraftrad einen entsprechenden Schutzhelm tragen. Verhält es sich nicht nur so, dass Sie Ihren Führerschein - also das Dokument - vergessen haben, sondern gar nicht über eine Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad verfügen und trotzdem damit fahren, handelt es sich um eine Straftat.

Die Rolle anderer Fahrzeuge auf Radwegen

In den letzten Jahren drängen jedoch viele neue Arten von Fahrzeugen in den Verkehr. Viele davon fahren mit Elektroantrieb. Darunter sind sehr kleine Fahrzeuge, zum Beispiel elektrisch angetriebene Tretroller. Und ziemlich große, etwa Lastenräder oder sogenannte Velocars. Dürfen die alle auf dem Radweg fahren? Stehen Radfahrende bald genauso im Stau wie Autos und können an dem Klotz vor ihnen nicht mehr vorbeischauen?

Die Grundregel lautet: Alles, was einen Motor hat und mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren kann, darf nicht auf dem Radweg fahren. E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder. Also dürfen sie den Radweg befahren. Genau wie Radfahrende ohne Elektro-Unterstützung können sie frei wählen, ob sie die Straße oder den Radweg nutzen. Ausnahme: Wo ein Schild die Radwegnutzung vorschreibt, müssen sie den Radweg nutzen.

Äußerlich gleichen sich Pedelecs bis 25 km/h und S-Pedelecs bis 45 km/h zwar häufig. Gemeinsam ist ihnen, dass sie das Treten unterstützen, also nicht ohne Muskelkraft fahren. Trotzdem gelten S-Pedelecs als leichte Kraftfahrzeuge. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen, der Fahrende muss einen Helm tragen. Und er muss die Straße benutzen. Auf dem Radweg dürfen S-Pedelecs nicht fahren, auch wenn sie langsam fahren.

E-Scooter,wie sie in vielen Städten geliehen undwerden können, zählen als Elektrokleinstfahrzeug. Sie dürfen maximal 20 km/h schnell sein und müssen den Radweg benutzen. Fehlt der Radweg, müssen sie auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg dürfen die Scooter nicht benutzt werden. Segways dürfen im Straßenverkehr benutzt werden. Als sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge“ dürfen sie 20 km/h schnell fahren und müssen den Radweg benutzen, sofern vorhanden. Ansonsten fahren sie auf der Straße, der Gehweg ist tabu.

Tabellarische Übersicht: Fahrzeuge auf dem Radweg

Fahrzeugtyp Geschwindigkeit Radweg erlaubt? Hinweise
E-Bike (Pedelec) bis 25 km/h Ja Gilt als Fahrrad
E-Bike (S-Pedelec) bis 45 km/h Nein Gilt als Kraftfahrzeug, Helmpflicht
E-Scooter bis 20 km/h Ja Elektrokleinstfahrzeug
Mofa bis 25 km/h Außerorts ja, innerorts nur mit Zusatzzeichen
Motorroller bis 45 km/h Nein Gilt als Kraftfahrzeug

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