Italien, ein beliebtes Reiseziel in Europa, lockt mit seinen zahlreichen Sehenswürdigkeiten. Wer mit dem eigenen oder einem Mietwagen nach Italien möchte, muss einige Verkehrsregeln beachten. Allerdings können Sie das Land auch - typisch italienisch - mit einem Moped oder Motorrad erkunden.
Allgemeine Verkehrsregeln in Italien
Allgemein ist zu sagen, dass in Italien fast die gleichen Verkehrsregeln wie in Deutschland gelten. Dies liegt an vielen europäischen Verordnungen, nach denen sich die diversen EU-Länder richten. Wer in Italien ein Fahrzeug fährt, sollte Ruhe bewahren. Die Fahrweise kann für ausländische Besucher schnell Hektik verbreiten. Dabei lohnt es sich, bei gewagten Manövern auch einmal ein Auge zuzudrücken und mit Gelassenheit zu fahren.
Straßenschilder und Tempolimit
Die Straßenschilder in Italien gleichen sich sehr denen in Deutschland. So müssen Autofahrer außerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit in Italien von 90 km/h beachten. Die maximale Geschwindigkeit auf der Autobahn in Italien beträgt durchgehend 130 km/h.
Mautpflicht
Zu Beachten ist die Mautpflicht in Italien, denn die meisten Autobahnen sind kostenpflichtig. Die mautpflichtigen Autostradas werden mit grünen Schildern ausgewiesen.
Lichtpflicht
Auf der Autobahn und außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine 24-stündige Abblendlichtpflicht. In Italien dürfen aber auch Tagfahrleuchten verwendet werden. Wer ohne Licht fährt, muss mit einem Bußgeld ab 40 Euro rechnen.
Besondere Regelungen für Mopeds und Motorroller
Als Kleinkraftrad gelten zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikmetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Zudem sind die Autobahn und Schnellstraßen für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von 150 Kubikmetern oder weniger verboten. Hiervon sind auch Motorräder mit Beiwagen bis 249 Kubikmetern betroffen.
Mitnahme von Beifahrern
Kleinkraftradfahrer dürfen nur dann einen Beifahrer mitnehmen, wenn die Zulassungsbescheinigung oder der Fahrzeugschein ausdrücklich einen Beifahrersitz vorsieht. Der Fahrer muss in diesem Falle laut der Verkehrsregeln in Italien das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
Kinder auf dem Roller
Wer Kinder auf dem Roller mitnehmen möchte, kann dies tun, wenn das Kind selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzt. So darf ein Kind auch als Sozius fahren, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Ein Mindestalter gibt es laut Straßenverkehrsordnung in Italien nicht. Das Kind muss jedoch einen zugelassenen Helm tragen und sich hinter dem Fahrer befinden.
Verhalten im Straßenverkehr
Die Verkehrsregeln in Italien besagen also, dass das Vorderrad ständigen Bodenkontakt haben muss. Zudem regelt die StVO in Italien, dass der Motorrad- oder Motorrollerfahrer volle Bewegungsfreiheit haben muss. Der Fahrer hat beide Hände am Lenker zu haben und muss korrekt sitzen.
Helmpflicht
Fahrer und Beifahrer von Motorrad- und Kleinkrafträdern unterliegen der Helmpflicht. Im Gegensatz zum deutschen Recht bestimmen die Verkehrsregeln in Italien, dass der Helm eine ECE-Genehmigung besitzen muss. Diese Regelung bestimmt die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Sie besagt, dass der Helm nach vorgeschriebenen Verordnungen gebaut, geprüft und genehmigt wurde.
Weitere wichtige Verkehrsregeln
Wie auch in Deutschland gibt es eine gesetzlich bestimmte Promillegrenze in Italien, die bei 0,5 Promille liegt. Fahranfänger müssen sich an die Nullpromillegrenze halten. Die Verkehrsregeln in Italien verpflichten auch hier, wie in Deutschland, zu einer Warnweste im Fahrzeug. Diese gilt jedoch nur auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Parken
In Italien wird die Parkberechtigung anhand farblicher Bordsteine angezeigt. Ein weißer Bordschein bedeutet, dass Sie hier kostenlos parken dürfen. Bei einem Blauen ist das Parken jedoch gebührenpflichtig. Das Parken in Italien ist grundsätzlich an schwarz-gelben Bordsteinen verboten. Auch gelbe Borde bedeuten ein Parkverbot, da diese Fläche nur für Taxen, Busse und Anwohner reserviert ist.
Überholverbot und Handyverbot
Vor und auf Bahnübergängen darf laut Italien-Verkehrsregeln nicht überholt werden. Das Überholverbot gilt auch für Straßenbahnen. Wie auch in Deutschland besteht ein generelles Handyverbot am Steuer. Wer nicht auf die Freisprechanlage oder die Kopfhörer verzichtet und dennoch das Telefon am Ohr hat, muss mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro rechnen.
Bußgelder und Strafen
Im Oktober 2010 übernahm Deutschland die EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Geldtrafen und Geldbußen. Wird also ein Bußgeld in Italien erlassen, hat dieses auch in Deutschland Bestand und kann hier eingetrieben werden. Letzteres gilt jedoch nur für einen Wert ab 70 Euro.
Laut dem Bußgeldkatalog Italien müssen Bußgelder, die in Italien verursacht wurden, innerhalb von 360 Tagen bei den Betroffenen per Bescheid eingefordert werden. Ist der Bescheid rechtskräftig zugestellt, kann dieser innerhalb von 5 Jahren weiterhin vollstreckt werden. Damit keine weiteren Gebühren anfallen, ist hierbei zu empfehlen, den Strafzettel aus Italien sofort zu bezahlen.
Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld |
|---|---|
| bis 10 km/h zu schnell | ab 42 € |
| 11 - 40 km/h zu schnell | ab 173 € |
| über 40 km/h zu schnell | ab 543 € |
| über 60 km/h zu schnell | ab 845 € |
Stand: 4/2025
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