Moped Fahren nach Führerscheinentzug: Welche Strafen drohen?

Wer seinen Führerschein verloren hat, fragt sich häufig, wie er seinen Alltag in Zukunft gestalten soll.

Führerscheinentzug und seine Folgen

Bei einem Führerscheinentzug muss man nicht einfach für eine bestimmte Zeit auf das Autofahren verzichten, wie bei einem Fahrverbot. Sondern: Die Fahrerlaubnis verliert ihre Gültigkeit und der Autofahrer muss sie nach einer bestimmten Sperrfrist neu beantragen.

Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn der betreffende Autofahrer beispielsweise eine Straftat wie Drogenmissbrauch oder Alkohol am Steuer begangen hat. Auch aufgrund von bestimmten Krankheiten kann es sein, dass die Behörden oder das Gericht entscheiden, dass der Fahrer nicht fahrtauglich ist. Die Gründe für einen Führerscheinentzug wiegen also schwerer als die Gründe für ein befristetes Fahrverbot, das bei Verkehrsverstößen verhängt wird.

Aus diesem Grund fällt die Strafe in der Regel auch deutlich höher aus, wenn man beim Fahren trotz Führerscheinentzug erwischt wird. Die Höchststrafe liegt hier bei einem Jahr Freiheitsstrafe.

Wichtig: Ausreden gibt es nicht. Wer zum Beispiel glaubt, trotz Führerscheinentzug zur Arbeit fahren zu dürfen, irrt.

Darf man trotz Führerscheinentzug Mofa fahren?

Viele Menschen sind darauf angewiesen, schnell von A nach B kommen zu können. Deshalb liegt die Frage nahe, ob man trotz Führerscheinentzug noch Mofa fahren darf.

Grundsätzlich gilt: Die Berechtigung, ein Mofa fahren zu dürfen, erwirbt jeder Autofahrer automatisch mit dem Führerschein der Klasse B oder A, A1 und A2. Fahrer, die einen entsprechenden Führerschein besitzen, dürfen also theoretisch trotz Führerscheinentzug ein Mofa fahren, das bauartbedingt keine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h erreicht. Der Nachweis über diese Berechtigung ist allerdings im Führerschein enthalten. Da dieser aber eingezogen wurde, darf der Betroffene auch kein Mofa mehr fahren.

Dennoch gibt es Ausnahmen - nämlich dann, wenn der Betroffene eine separate Prüfbescheinigung für das Fahren von Mofas vorlegen kann.

Der betroffene Autofahrer kann dafür bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob er eine Abschrift seines Führerscheins aus der Führerscheinkartei erhalten kann. So kann er beim TÜV auch trotz Führerscheinentzug nachweisen, dass er die Berechtigung für das Fahren eines Mofas besitzt. Der TÜV kann dann eine Prüfbescheinigung für das Mofa ausstellen.

Wichtig: Für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, ist Mofa fahren trotz Führerscheinentzug viel einfacher. Für sie gilt gemäß dem § 76 Nummer 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dass keine Prüfbescheinigung vorausgesetzt wird, um mit dem Mofa zu fahren.

Mofa als Ersatzvehikel

Eine saftige Geldbuße oder Geldstrafe ist lange nicht so hart wie ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Die Entziehung durch ein Gericht kommt in Betracht, wenn der Betroffene eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat (§ 69 StGB). Das gilt auch, wenn eine entsprechende Straftat mit oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Mofa begangen wurde, obwohl dies ein fahrerlaubnisfreies Kraftfahrzeug ist (z.B. Fahren mit einem Mofa mit mehr als 1,1 Promille).

Weil die Entziehung der Fahrerlaubnis nur das Verbot beinhaltet, fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen, darf der Betroffene nach wie vor mit dem Mofa fahren, mit dem er die Trunkenheitsfahrt unternommen hatte.

Dies gilt - vorausgesetzt, das Führen eines Mofas wurde im Urteil nicht ausdrücklich untersagt - uneingeschränkt, wenn der Verurteilte vor dem 1. April 1965 geboren ist.

Prüfbescheinigung muss sein

Wer später geboren ist, benötigt in diesem Fall eine Prüfbescheinigung. Nach § 5 FeV ist die Mofa-Prüfbescheinigung nach einer bestandenen Prüfung auszustellen. Die Prüfung darf nur abgenommen werden, wenn zuvor die Teilnahme an einer der Anlage 1 zur FeV entsprechenden Ausbildung von einem hierzu berechtigten Fahrlehrer bestätigt wurde. Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 FeV muss keine Prüfung ablegen, wer im Besitz einer gültigen deutschen oder ausländischen Fahrerlaubnis ist.

Dieser Satz soll klarstellen, dass eine gültige Fahrerlaubnis, auch wenn sie eingeschränkt erteilt wurde, die Prüfbescheinigung ersetzt. Man könnte die Bestimmung auch so verstehen, dass in diesen Fällen eine Prüfbescheinigung ausgestellt werden kann, ohne dass eine Prüfung abgelegt werden muss.

30-Jährige bei den Kids?

Allerdings ist in der FeV nicht geklärt, wer dann die Prüfbescheinigung auszustellen hätte, denn die Verordnung sieht dafür ausdrücklich nur die prüfende Stelle vor. Und wäre es nicht ein wenig seltsam, wenn z. B. ein 30-Jähriger in einem Mofa-Kurs für 15-Jährige sitzen müsste? In diesen Fällen könnte allenfalls die Teilnahme am Unterricht für Motorrad-Fahrerschüler in Betracht kommen.

Fahrverbot und Mofa

Wie aber sieht es aus, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde? Schon dieses wird von den Betroffenen als stark einschränkend erlebt, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis greift weit gravierender ein.

In Bezug auf das Führen von Mofas wirkt sich jedoch das Fahrverbot in aller Regel nachteiliger aus als die Entziehung der Fahrerlaubnis. Denn für die Dauer des Fahrverbots ist das Führen von Kraftfahrzeugen "jeder oder einer bestimmten Art" verboten. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrverbot nach § 44 StGB von einem Gericht oder nach § 25 StVG von einer Verwaltungsbehörde verhängt wurde.

Wird das Fahrverbot nicht auf eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen eingeschränkt, darf der Betroffene auch kein Mofa fahren. Wird das Mofa vom Fahrverbot ausgenommen, kommt das im Urteil oder im Bußgeldbescheid zum Ausdruck.

Wer trotz Fahrverbots oder Entzugs der Fahrerlaubnis Auto fährt, begeht eine Straftat. Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe.

Strafen für Fahren ohne Führerschein

Im Einzelfall drohen hohe Geldstrafen und bis zu einem Jahr Gefängnis.

Fahren ohne Führerschein kann einen ganz einfachen Grund haben: Das Dokument wurde zu Hause vergessen. In diesem Fall begeht der Betroffene nur eine Ordnungswidrigkeit und zahlt 10 Euro Verwarnung. Setzt sich aber jemand hinter das Steuer, obwohl ein Fahrverbot läuft oder die Fahrerlaubnis entzogen wurde, macht er sich damit strafbar.

Fahrverbot und Fahrerlaubnis-Entzug

Nach einem Fahrverbot, z.B. wegen eines Tempoverstoßes, müssen Sie den Führerschein, also das Dokument, abgeben. Nach Ablauf der Zeit bekommen Sie den Führerschein wieder zurück. Ein Fahrverbot kann zwischen einem und sechs Monaten dauern.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, z.B. wegen Drogenmissbrauchs oder Alkohols am Steuer, dann erlischt Ihre Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen. Sie muss nach Ablauf der Frist neu beantragt werden und ist, neben hohen Kosten, meistens mit dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden.

Strafen für Fahren ohne Führerschein

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat oder gerade ein Fahrverbot verhängt ist, macht sich nach Paragraf 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das wird, je nach Einzelfall, mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Bei der Höhe der Strafe kommt es unter anderem darauf an, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und ob der Angeklagte bereits vorbestraft ist.

Haftet der Halter?

Ja. Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe.

Sind andere Kfz wie z.B. Mofas erlaubt?

Hier wird zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden. Ein Fahrverbot gilt für alle motorisierten Fahrzeuge. Auch Mofas, E-Scooter und S-Pedelecs sind verboten.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, bleibt das Führen von Mofas bis 25 km/h grundsätzlich erlaubt. Allerdings benötigen Personen, die nach dem 31.3.1965 geboren sind, eine sogenannte Prüfbescheinigung. Auch E-Scooter dürfen gefahren werden.

Zahlt Versicherung?

Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem verschuldeten Unfall auch in diesem Fall den Schaden des Gegners bezahlt, kann sich das Geld wiederholen und Regressforderungen von bis zu 5000 Euro stellen. Die Kaskoversicherung zahlt unter Umständen gar nicht. Das heißt, man bleibt auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen.

Was darf ich fahren, wenn ich ein Fahrverbot bekommen habe?

Dies kommt auf das Fahrverbot an. Gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann ein Fahrverbot nur für ganz bestimmte oder aber auch für sämtliche Kraftfahrzeuge ausgesprochen werden. In letzterem Fall ist auch das Fahren mit dem Mofa verboten. Gilt das Fahrverbot aber beispielsweise nur für Pkw, dürfen Sie weiterhin mit dem Mofa fahren.

Kann man bei Führerscheinentzug Mofa fahren?

Ja, dies ist erlaubt, sofern das Mofa bauartbedingt maximal 25 km/h erreichen kann und Sie eine separate Prüfbescheinigung („Mofa-Führerschein”) besitzen. Sind Sie vor dem 1. April 1965 geboren, ist das Mofafahren auch ohne Prüfbescheinigung gestattet.

Muss ich mit dem Mofa ein Fahrverbotsschild beachten?

Ja, einige Fahrverbotsschilder gelten auch für Mofas. Dies sind insbesondere das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), das Zeichen 255 (Verbot für Krafträder), das Zeichen 257-50 (Verbot für Mofas) und das Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge). In Bereichen, die mit einem dieser Verkehrsschilder markiert sind, ist sowohl das Fahren als auch das Parken mit dem Mofa verboten. Missachten Sie diese Vorschrift, drohen bis zu 70 Euro Bußgeld.

Konsequenzen bei Missachtung des Fahrverbots

Wenn Sie ein entsprechendes Fahrverbot missachten und trotzdem Mofa fahren, kann dies ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Denn dies wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet und stellt eine Straftat dar. Sie können dafür mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.

Achtung! Selbst wenn das Fahrverbot nur für bestimmte Fahrzeuge gilt und Sie eigentlich weiterhin Mofa fahren dürfen, müssen Sie aufpassen. Denn bei einem Fahrverbot wird der Führerschein einkassiert und dieser belegt u. a. auch, dass Sie zum Führen eines Mofas berechtigt sind. Sofern Sie nicht zusätzlich eine Prüfbescheinigung besitzen, können Sie bei einer eventuellen Kontrolle somit nicht nachweisen, dass Sie mit dem Mofa fahren dürfen.

Fahrerlaubnis und Prüfbescheinigung

Wird ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, wird Ihre Fahrerlaubnis vorübergehend ausgesetzt, bleibt aber grundsätzlich weiterhin bestehen. Anders sieht das aus, wenn die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde. Diese bekommen Sie dann nur wieder, wenn Sie die Neuerteilung beantragen.

Prinzipiell ja, denn für ein Mofa ist kein Führerschein erforderlich. Sie benötigen aber trotzdem eine Fahrerlaubnis für das Mofa. Diese haben Sie eigentlich mit Ihrem Auto- oder Motorradführerschein bereits automatisch erworben, aber wird diese entzogen, ist damit auch die Fahrerlaubnis für das Mofa weg.

Sie können eine solche allerdings auch unabhängig von Ihrem Führerschein erwerben, nämlich durch die Prüfbescheinigung.

E-Scooter und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 sind E-Scooter als fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge gesetzlich zugelassen. Kann man mit diesen fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugen dennoch ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG begehen?

Neben dem Erfordernis der Haftpflichtversicherung und bestimmten technischen Ausrüstungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll, muss der Fahrer gem. § 3 eKFV mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis sieht diese Vorschrift nicht vor. § 4 Abs. 1 Nr. 1a. FeV regelt sogar explizit, dass zum Führen eines solchen Gefährts keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Gem. § 3 Abs. 1 S. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde das Führen von Tieren oder fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (also auch von E-Scootern oder sogar von Fahrrädern) unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu untersagen, zu beschränken oder von Auflagen abhängig zu machen. Hier gelten die üblichen Regelungen des Verwaltungsrechts inkl. Verwaltungszwang.

Wird der Fahrerlaubnisbehörde z.B. bekannt, dass eine Person an einer Betäubungsmittelabhängigkeit leidet, kann sie das Führen von E-Scootern vollständig untersagen und dies auch zwangsweise (z.B. mit Zwangsgeld) durchsetzen. Mangels Auflistung dieser behördlichen Verfügungen nach § 3 FeV in § 21 StVG wird bei Zuwiderhandlung jedoch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis begründet. Es handelt sich lediglich um die Nichtbeachtung einer verwaltungsrechtlichen Anordnung sowie um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit gem. § 75 Nr. 1 FeV.

Ein E-Scooter ist zweifelsfrei ein Kraftfahrzeug, da es ein „nicht dauerhaft spurgeführtes Landfahrzeug (ist, das) durch Maschinenkraft bewegt (wird)“

Der S-Scooter ist und bleibt fahrerlaubnisfrei und darf, sobald etwaige körperliche Voraussetzungen wie Nüchternheit wieder vorliegen, sofort wieder geführt werden.

Nun hat das Tatgericht aber nicht nur die Möglichkeit des Fahrerlaubnisentzugs gem. § 69 StGB, sondern es kann (zusätzlich) auch ein bis zu sechsmonatiges Verbot zum Führen bestimmter oder aller Kraftfahrzeuge gem. § 44 StGB (Fahrverbot) aussprechen - auch für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis und auch für Täter, deren Tat nichts mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu tun hatte.

Und falls doch? Begeht er dann ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis, obwohl man für einen E-Scooter ja gar keine Fahrerlaubnis benötigt? Ja! § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG stellt es explizit auch unter Strafe, ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn dies gem. § 44 StGB verboten ist.

Wurde also jemanden aufgrund eines erheblichen Geschwindigkeitsverstoßes ein Fahrverbot bzgl. seines Pkws erteilt, so darf er während der Dauer des Fahrverbots auch keinen E-Scooter führen.

Macht er es doch, so begeht er gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis, da die Norm auch Fahrverbote gem. § 25 StVG erfasst.

Sofern der überlassende Halter nichts von einem gegen den Fahrer verhängten Fahrverbot gem. § 44 StGB oder § 25 StVG weiß oder es für möglich hält, ist ihm bzgl. des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kein Vorwurf zu machen.

Einziehung des Fahrzeugs

Eine vielfach unbekannte Vorschrift ist der § 21 Abs. 3 StVG: Dieser erlaubt bei vorsätzlichen Fahrten ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 Abs. 1 StVG u.U. die Einziehung des Kraftfahrzeugs. Voraussetzung neben der vorsätzlichen Tatbegehung ist ein Fahrverbot nach § 44 StGB oder § 25 StVG, ein Entzug der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre gem. § 69a Abs. 1 S. 3 StGB.

Feststellung des Fahrverbots

Wie kann der einschreitende Beamte nun feststellen, ob der E-Scooter-Führer einem Fahrverbot unterliegt oder nicht? Sofern der Fahrer nicht freimütig den schriftlichen Fahrverbotsbescheid gem. § 44 StGB oder § 25 StVG aushändigt und das Fahren ohne Fahrerlaubnis somit direkt feststeht, gilt: Es sollte immer eine Abfrage im Fahreignungsregister durchgeführt werden.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert? Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
  • Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre? Fahren Sie trotz Fahrverbot, machen Sie sich ebenfalls strafbar und müssen mit den oben genannten Konsequenzen rechnen.
  • Und was, wenn ich meinen Führerschein nur vergessen habe? Verfügen Sie über eine gültige Fahrerlaubnis und haben lediglich Ihren Führerschein nicht dabei, ist das Ganze mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro erledigt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Das Fahren ohne Führerschein ist in der Regel hingegen lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Konsequenzen

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
  • Es ist zudem ein A-Verstoß, das heißt es beschert zusätzlich drei Punkte in Flensburg.

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Der Entzug der Fahrerlaubnis, also der Führerscheinentzug gilt als härteste Nebenstrafe in Deutschland.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Ausnahmen

Eine Ausnahme ist im Gesetzestext gelassen: auf privaten oder umfriedeten Grundstücken ist das Üben erlaubt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland

Maximal sechs Monate darf in Deutschland mit einer ausländischen (nicht der EU oder dem EWR zugehörigen) gefahren werden. In dieser Zeit muss zwingend ein deutscher Führerschein oder eine Verlängerung beantragt werden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen für Halter

Wie der Gesetzestext bereits vermuten lässt, wird nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt.

MPU nach Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll die geistige und körperliche Fähigkeit überprüfen, sich, ohne andere zu gefährden, im Straßenverkehr bewegen zu können.

Wiederholte Verstöße

Die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt bei wiederholten Verstößen höher aus.

Beschlagnahmung des Fahrzeugs

Neben Bußgeld und Freiheitsentzug ist es gemäß des dritten Absatzes in § 21 StVG außerdem zulässig, dass durch Beamte der zuständigen Behörde eine Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs vorgenommen wird.

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