Viele Jugendliche träumen davon, ihren Roller schneller zu machen, sobald sie das entsprechende Alter erreicht haben. Doch beim Tuning eines Rollers gibt es einiges zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Legalität.
Grundlagen zum Roller-Tuning
Motorroller zählen zu den leichteren motorisierten Kraftfahrzeugen mit vergleichsweise geringer Leistung. Doch nicht jeder möchte sich mit den vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten zufriedengeben. Veränderungen am Roller, die sich nicht auf dessen Leistung auswirken, dürfen in der Regel problemlos durchgeführt werden. Ersetzen die neu verbauten Teile allerdings komplett Originalbauteile, kann die Tuningmaßnahme genehmigungspflichtig sein.
Welches Tuning ist erlaubt?
Beim Tuning muss vor allem auf die Zulässigkeit von Umbauten geachtet werden. Für manche Veränderungen genügt das Vorliegen einer Allgemeinen Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABE). Bei anderen Teilen hingegen ist ein zusätzliches Teilegutachten vonnöten. Auch das sollte dem entsprechenden Teil beigefügt sein.
- Motorroller entdrosseln: Motorroller sind in aller Regel gedrosselt, gerade die kleineren Varianten wie Mofa und Mokick, für die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 bzw. 45 km/h vorgegeben ist. Aber auch größere Roller sind hinsichtlich ihrer Leistung gedrosselt. Über den Ausbau der Drosselung oder Veränderungen kann die Leistung hier erhöht werden.
- Roller-Tuning am Auspuff: Auch beim Roller kann grundsätzlich die Auspuffanlage verändert werden. Sportauspuff, der Austausch der gesamten Abgasanlage oder die Veränderung der Luftströmung in dem System: Die Varianten sind zahlreich, nicht alle sind legal.
- Roller-Tuning am Vergaser: Über Veränderungen an dem Einspritzsystem des Fahrzeugsmotors soll ebenfalls eine Leistungssteigerung möglich sein.
- Roller-Variomatik: Auch das Tuning der Getriebe ist möglich.
- Chiptuning: Ebenso wie bei mehrspurigen Fahrzeugen können auch bei den kleinmotorigen Zweirädern Veränderungen an der Systemsoftware vorgenommen werden.
Nach dem Umbau müssen Tuner mit dem Teilegutachten beim TÜV vorstellig werden. Beim Chiptuning ist in jedem Fall die Einzelabnahme notwendig. Dabei checken die Prüfer das Gefährt auf Herz und Nieren.
Eintragungspflicht und Teilegutachten
Fast alle Veränderungen müssen Halterinnen und Halter in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Doch das reicht nicht immer aus. Für viele Tuning-Angelegenheiten ist ein Teilegutachten nötig, ausgestellt durch eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ usw.). Es belegt die vorschriftsgemäße Durchführung der Tuningmaßnahme, beispielsweise an Scheiben oder Lenker.
Nicht immer ist das Teilegutachten notwendig. Oft reichen andere Zeugnisse wie die Bauartgenehmigung oder die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) aus. Diese liegen dem Bauteil beim Kauf bei. Zur Absicherung und Beratung sollte eine Fachwerkstatt aufgesucht werden.
Fahrerlaubnisklassen für Rollerfahrende
Die Fahrerlaubnis der Klasse AM erlaubt Jugendlichen das Fahren kleiner und leichter Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern. Er wird auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet. Die Leistung des zweirädrigen Gefährts ist auf maximal 4 kW (5,44 PS) beschränkt.
Wer mehr als 45 km/h fahren möchte, benötigt zudem eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A (Motorräder). Fährt der Roller nach dem Tuning schneller, als Sie es laut der vorliegenden Fahrerlaubnis bzw. der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen, bedeutet jede Fahrt auf dem Zweirad Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar!
Illegales Tuning und Strafen
Die Sanktionen können variieren. Wie bereits angemerkt wird beim Tunen von Fahrzeugen verstärkt Augenmerk auf leistungssteigernde Umbauten gelegt.
Nicht erlaubt sind:
- die Farbe von Scheinwerfern und Rücklichtern ändern
- Roller tieferlegen
- die Fahrzeugmaße ändern
- die Geschwindigkeitsdrosslung entfernen
- Chiptuning: zusätzliche Motorleistung durch nicht eingetragene softwareseitige Optimierungen ohne physische Veränderungen des Rollers
- Abschaltvorrichtungen zur Deaktivierung des angewandten Chiptunings anbringen, installieren oder nutzen
Sanktionen:
Der Bußgeldkatalog sieht Bußgelder für die Auswirkungen des illegalen Tunings vor.
- Verstärkte Lärm- oder Abgasbelästigung: 10 Euro Bußgeld
- Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis: 50 Euro
- Beeinträchtigung der Umwelt oder Verkehrssicherheit: 90 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Nichteinhaltung der zulässigen Fahrzeugabmessungen: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis, sollten Fahrende die Änderungen nicht eintragen lassen.
Versicherungsschutz
Außerdem ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Kommt es zu einem Unfall, müsste der Fahrer alle Kosten selbst tragen - auch die der Gegnerseite, wenn er der Verursacher ist.
Mofa Tuning
Mofas mit einem maximalen Hubraum von 50 m³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h werden häufig von Jugendlichen frisiert, also gezielt schneller gemacht, weil ihnen die zulässige Geschwindigkeit zu gering ist. Damit die Betriebserlaubnis für das Mofa trotz der Umbauten unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleibt, ist die Ummeldung des Mofas beim TÜV zwingend erforderlich.
Auch ein Fahrzeugführerschein ist für das frisierte Mofa möglicherweise erforderlich, wenn eine Mofa-Prüfung für die neue Höchstgeschwindigkeit nicht mehr ausreicht. Wird das frisierte Mofa ausschließlich außerhalb öffentlicher Straßen im Rennbetrieb gefahren, ist ein zeit- und kostenaufwändiges Ummelden beim TÜV nicht erforderlich.
Durch das Entdrosseln des Mofas sind zwar höhere Geschwindigkeiten möglich, wird jedoch die Leistungssteigerung aufgrund technischer Eingriffe vorgenommen, die vom Originalzustand abweichen, erlischt auch die Betriebserlaubnis des Mofas. Die Polizei verfügt über mobile Prüfstände und kann bei einer Verkehrskontrolle so schnell herausfinden, ob ein Mofa frisiert wurde.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden werden in der Regel hohe Geldstrafen oder ein monatliches bzw. einmaliges Schmerzensgeld für den Unfallgegner verhängt. Im schlimmsten Fall droht dem Unfall verursachenden Mofafahrer eine Gefängnisstrafe, da er durch das Frisieren des Mofas fahrlässig gehandelt hat. Dies ist auch bei einer Teilschuld möglich.
Motorroller älterer Baujahre
Einige Motorroller älterer Baujahre dürfen offiziell schneller als 45 km/h fahren. Diese Frage lässt sich nicht einheitlich beantworten, denn es hängt davon ab, um welche Maschine es sich handelt. In § 76 der Fahrerlaubnisordnung unter Nummer 8 ist festgelegt, für welche Maschinen Übergangsregeln gelten. Demnach müssen beispielsweise DDR-Mopeds, wenn sie vor dem 28.
Checkliste für sicheres Fahren mit dem Motorroller
- Reifendruck regelmäßig prüfen
- Kettenspannung prüfen und ggf. nachspannen
- Auspuffdurchlass regelmäßig säubern
- Korrekte Düsen-/Nadeleinstellung
Ungeübte Fahrende sollten sich für die ersten Meter Zeit nehmen und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Fahrlehrerin oder ein Fahrlehrer kann offene Fragen zu Kurven- und Bremsverhalten beantworten. Geeignete Bekleidung ist Pflicht. Dazu gehören ein Helm und festes Schuhwerk. Eine lange Hose, geeignete Jacke und Handschuhe bieten bei einem Sturz noch mehr Schutz.
Eine gültige Haftpflichtversicherung ist für Roller bis 45 km/h vorgeschrieben.
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