Gerade wenn man ein gebrauchtes Mofa oder Moped kauft, fehlen oft die Papiere. Diese benötigt man aber, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können bzw. ein Versicherungskennzeichen zu beantragen. Viele Mofas sind über 30 Jahre alt und in dieser Zeit kann es natürlich dazu kommen, dass die Papiere bzw. die ABE verloren geht. Für viele beim Kauf ein Ausschlusskriterium, aber wenn man weiß wie, gar nicht so kompliziert zu lösen.
Verlust des Fahrzeugscheins: Erste Schritte
Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder er gestohlen wurde, müssen Sie das der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Wurde der Fahrzeugschein gestohlen, sollten Sie auch eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Bist du der Fahrzeughalter, stellt dir die Zulassungsstelle eine Verlusterklärung aus. Mit dem Dokument darfst du dein Auto eine Woche ohne den Fahrzeugschein nutzen. Du musst aber zeitgleich einen neuen Fahrzeugschein beantragen.
Sollte dein alter Fahrzeugschein später wiederauftauchen, musst du ihn bei der Zulassungsbehörde abgeben. Dort wird er entwertet, weil grundsätzlich nur ein gültiger Fahrzeugschein vorliegen darf. Das solltest du wissen: Fährst du zum Beispiel ohne Fahrzeugschein, ohne die entsprechende Verlusterklärung oder ist diese abgelaufen und du wirst kontrolliert, musst du mit dem üblichen Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Verlust im Ausland
Wenn du den Fahrzeugschein im Ausland verloren hast oder er dir gestohlen wurde, solltest du das direkt bei der Polizei vor Ort melden. Vergiss nicht, dir für den Fall einer Verkehrskontrolle eine Verlusterklärung ausstellen zu lassen. Denn auch im Ausland bist du dazu verpflichtet, den Fahrzeugschein immer dabeizuhaben. Aber: Einen neuen Fahrzeugschein kannst du grundsätzlich nur von der zuständigen deutschen Behörde bekommen.
Das solltest du wissen: Der Fahrzeugschein hat in jedem Land eine eigene Bezeichnung. Damit du den Polizisten vor Ort dein Anliegen mitteilen kannst, kannst du je nach Reiseland folgende Übersicht nutzen.
Tipp: Im Ausland bist du nicht dazu verpflichtet, den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) mit dir zu führen. Bewahre ihn lieber zu Hause auf, so kann er dir auf Reisen nicht verloren geht.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Damit klar ist, dass das Mofa nicht geklaut ist und die Papiere deshalb fehlen, muss zunächst eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ her. Diese zeigt, dass das Mofa nicht als gestohlen gemeldet wurde. Solch eine Bescheinigung erhältst du entweder bei der Polizei, oder aber bei deiner Zulassungsstelle. Diese Bescheinigung ist Grundlage für das beantragen neuer Papiere für dein Mofa.
Beantragen neuer Papiere
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Hand geht es nun an das eigentliche Beantragen der Papiere. Hierzu wendet man sich an den Hersteller deines Mofas (z.B. Kreidler). Dort findet man oft Formulare die man ausfüllen muss, um eine neue ABE zu beantragen. Findet man solch ein Formular nicht, einfach mit dem Hersteller in Verbindung setzen und Fahrgestellnummer etc. senden. Hier ist manchmal ein wenig Recherche notwendig.
Da viele Mofas auch schon lange nicht mehr hergestellt werden kann es sein, dass auch der Hersteller nicht mehr existiert. Aber auch dann gibt es eine Möglichkeit. Hier kommt der TÜV ins Spiel. Auch dort kommt man an neue Fahrzeugpapiere, allerdings nur über eine Einzelabnahme. Aus diesem Grunde sollte man diesen Weg nur wählen, wenn man keinen Händler / Hersteller findet. Die Einzelabnahme kostet nämlich und dein Mofa wird dabei natürlich auch gründlich untersucht.
Einzelabnahme beim TÜV
Auch dort kommt man an neue Fahrzeugpapiere, allerdings nur über eine Einzelabnahme. Aus diesem Grunde sollte man diesen Weg nur wählen, wenn man keinen Händler / Hersteller findet. Die Einzelabnahme kostet nämlich und dein Mofa wird dabei natürlich auch gründlich untersucht. Kosten: hier etwa 50-100 Euro.
Fahrzeugschein Neu Beantragen
Einen neuen Fahrzeugschein kannst du problemlos beantragen. Dabei fallen aber zusätzliche Kosten an, die sich zum Teil vermeiden lassen.
Wann brauche ich einen neuen Fahrzeugschein?
Es gibt vier Gründe für Behörden, einen neuen Fahrzeugschein auszustellen. Ein neuer Fahrzeugschein muss ausgestellt werden, wenn:
- du das Originaldokument verlierst,
- es dir gestohlen wurde,
- du dein Auto ummeldest,
- oder sich der Fahrzeughalter ändert.
Einen neuen Fahrzeugschein beantragst du bei der Kfz-Zulassungsstelle, bei der dein Fahrzeug zugelassen wurde. Das kann zum Beispiel das Bezirks- oder Bürgeramt sein. Das gilt unabhängig davon, ob du den Fahrzeugschein verloren hast oder er gestohlen wurde.
Tipp: Die meisten Städte und Kommunen stellen auf ihrer Webseite einen Suchdienst zu den jeweiligen Behörden zur Verfügung. Erkundige dich am besten dort nach den nötigen Informationen.
Welche Dokumente sind notwendig?
Bei einem Antrag für einen neuen Fahrzeugschein brauchst du folgende Dokumente:
- Personalausweis (oder: Reisepass und Meldebestätigung bei Einwohnern ohne deutsche Staatsbürgerschaft)
- Fahrzeugbrief
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- formlose Verlusterklärung
- eidesstattliche Versicherung
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- Vollmacht, wenn nicht der Fahrzeughalter, sondern eine andere Person die Zulassungsbehörde aufsucht (der Bevollmächtigte muss dann auch seinen eigenen Personalausweis mitbringen)
- bei Firmenwagen: einen Firmennachweis, zum Beispiel die Gewerbeanmeldung
Mit der sogenannten eidesstattlichen Versicherung (oder auch Versicherung an Eides statt genannt) gibst du an, dass deine Erklärung der Wahrheit entspricht. In dem Fall darfst du keine falschen Angaben machen. Eine eidesstattliche Versicherung kannst du auch selbst verfassen.
Tipp: Wenn dir der letzte Prüfbericht deiner HU nicht vorliegt, kannst du dir eine Kopie, die sogenannte Zweitschrift, ausstellen lassen. Dafür kontaktierst du die Prüfstelle, die die letzte Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt hat, also zum Beispiel den TÜV oder die DEKRA. Bei der Anfrage der Zweitschrift musst du den Fahrzeugbrief oder den gültigen Kaufvertrag und deinen Personalausweis im Original vorlegen oder als beglaubigte Kopien zusenden (gilt nur beim TÜV).
Das solltest du wissen: Wenn du einen Kredit für den Autokauf aufgenommen hast, liegt dein Fahrzeugbrief als Pfand bei deiner Bank, bis du deinen Kredit abbezahlt hast. In dem Fall musst du von deiner Bank zuerst die Erlaubnis einholen, dass ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden darf.
Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?
Ein neuer Fahrzeugschein kann bis zu 45 Euro kosten. Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhältst du die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 sofort von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Je nach Region können die Kosten aber unterschiedlich sein. Es kann sich also lohnen, wenn du dich vorab bei der zuständigen Behörde informierst. Die Stadt München gibt zum Beispiel folgende Gebühren an:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1: 12 Euro
- Zulassungsbescheinigung Teil 2: 50 Euro
- Eidesstattliche Versicherung (bei Abnahme durch die Zulassungsbehörde): 31 Euro
Tipp: Die anfallenden Kosten der eidesstattlichen Versicherung kannst du umgehen, indem du selbst eine eidesstattliche Erklärung verfasst und bei der zuständigen Zulassungsbehörde einreichst.
Die Richtige Aufbewahrung
Den Fahrzeugschein solltest du grundsätzlich immer bei dir haben, sobald du mit deinem Auto unterwegs bist. Lasse deshalb den Fahrzeugschein nie dauerhaft in deinem Fahrzeug, sondern behalte ihn lieber im Geldbeutel bei dir.
Mittlerweile sind einige Fahrer dazu übergegangen, eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins im Fahrzeug zu lassen, um das Original zuhause aufbewahren zu können. Davon ist aber genauso abzuraten. Denn es gilt: Beim Fahrzeugschein musst du (wie beim Führerschein) immer das Originaldokument dabeihaben. Bei Verkehrskontrollen ist auch nur das gültig.
Das bedeutet: Die Kopie wird genauso gewertet, als hättest du keinen Fahrzeugschein dabei, also als eine Ordnungswidrigkeit. In dem Fall musst du mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Was Tun, Wenn Die Roller Papiere Verloren Gegangen Sind?
Kein Grund zur Panik! Die Neubeschaffung ist in der Regel einfach, kostet aber je nach Hersteller bzw. TÜV-Aufwand ein paar Euro. Wir erklären dir, was du tun musst, wenn deine Roller Papiere abhanden gekommen sind und wie schnell du neue bekommst.
Für die Neubeschaffung der Roller Papiere, trage zunächst alle nötigen Unterlagen für die verschiedenen Dienststellen zusammen!
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters
Der nächste Schritt besteht darin, den Verlust deiner Fahrzeugpapiere bei der örtlichen Polizei zu melden. Stelle einen formlosen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dieses Dokument bestätigt, dass dein Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde und ist 4 Wochen lang gültig. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist in der Regel kostenlos und erfolgt direkt vor Ort. In einigen Bundesländern stellt nur das Straßenverkehrsamt (bzw. die Zulassungsstelle) diese Bescheinigung aus.
Zunächst solltest du dich mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt an den Hersteller deines Rollers oder den Importeur wenden. Dieser Weg spart viel Aufwand und ist oft auch günstiger. Die meisten Hersteller händigen dir gegen Vorlage der Bescheinigung eine Zweitschrift der ABE aus. Alternativ kannst du dich an einen Fachhändler in deiner Nähe wenden, der für dich den Hersteller kontaktiert.
Alternative Vorgehensweisen
Dein Roller wird von einem Prüfer neu abgenommen. Die TÜV-Gebühren werden nach Höhe des Aufwandes erhoben. Daneben muss die rechtmäßige Anbringung aller An- und Umbauteile in Form entsprechender ABEs, oder durch E-Prüfzeichen (z.B. auf dem Auspuff) oder Mustergutachten nachgewiesen werden.
Wer eine Simson, MZ, AWO oder ein anderes in der ehemaligen DDR hergestelltes Zweirad fährt, darf sich freuen. Für diese Fahrzeuge stellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) völlig unkompliziert neue Dokumente aus, sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden. Ansonsten ist auch hier der Nachweis über die allgemeine Betriebserlaubnis erforderlich.
Für Roller ab 125ccm ist der Weg zur zuständigen KFZ-Zulassungsstelle unerlässlich. Du benötigst zusätzlich zu allen oben genannten Unterlagen einen Versicherungsnachweis (Doppelkarte der Versicherung). Kymco versorgt seine Kunden nur sporadisch mit Zweitschriften. Oft führt der Weg leider zum TÜV.
Verlust der Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug
Ihnen ist die Betriebserlaubnis, z. B. für Ihr Mofa abhanden gekommen? Falls Ihnen die Betriebserlaubnis für ein nicht zulassungs- und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug (Mofa, Roller) abhanden gekommen ist, muss Ihnen der Hersteller des Fahrzeuges ein Ersatzdokument ausstellen. Er wird dies nur tun, wenn Sie ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde vorlegen können.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von uns, nachdem wir uns bei der Polizei versichert haben, dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Sollte der Hersteller des Fahrzeuges nicht mehr existieren und gibt es auch kein Nachfolgeunternehmen, das die Angelegenheiten regelt, müssen Sie das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen zur Begutachtung nach § 21 StVZO vorführen.
Darf ich trotz verlorener Betriebserlaubnis noch fahren?
Nein, haben Sie Ihre allgemeine Betriebserlaubnis verloren, dürfen Sie nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug herumfahren. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Woher erhalte ich eine neue Betriebserlaubnis?
Sie können sich an verschiedene Stellen wenden, um eine neue ABE zu erhalten: den Hersteller, den Händler, das KBA oder eine Prüfstelle wie z. B. den TÜV oder die DEKRA.
Was ist, wenn ich die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeugteil verloren habe?
Haben Sie für ein nicht serienmäßiges Fahrzeugteil, z. B. besondere Felgen, die ABE verloren, kann Ihnen ebenfalls das KBA oder der Hersteller weiterhelfen.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Bitte beachten Sie, dass durch die Einführung der neuen EU-harmonisierten Fahrzeugpapiere bei Ersatz eines alten Dokuments immer beide Teile der Zulassungsbescheinigung neu ausgestellt werden müssen!
Benötigte Dokumente für die Zulassungsstelle
Für die Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins sind folgende Dokumente erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- ggf. Nachweis über Anzeige bei der Polizei (bei Diebstahl)
- ggf. Eidesstattliche Versicherung über den Verlust
Grundsätzlich ist der eingetragene Halter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angehalten.
Verlust der Betriebserlaubnis und Genehmigungen
Mit Einführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.03.2007 wurde auch der Begriff der Betriebserlaubnis durch den Begriff der Genehmigung abgelöst und dem europäischem Sprachgebrauch angepasst. An die Stelle der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) tritt nunmehr die nationale Typgenehmigung und die EG-Typgenehmigung. Der früheren Einzelbetriebserlaubnis entspricht die Einzelgenehmigung.
Ist Ihre nationale Typgenehmigung oder das COC-Papier (= EG-Typgenehmigung) unbrauchbar geworden, kann mit Rückgabe der beschädigten Genehmigung der Hersteller eine Folgegenehmigung erstellen. Ist eine Einzelgenehmigung unbrauchbar geworden, so kann unter Vorlage dieser Genehmigung eine Zweitschrift (Datenblatt) bei der Technischen Prüfstelle (TÜV) beantragt werden.
Ist eine Einzelgenehmigung verloren gegangen, so kann unter Vorlage einer Verlusterklärung ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgegeben werden. Die Zulassungsbehörde kann zwar auch bei Verlust eine Zweitschrift direkt erstellen, jedoch sind seit Einführung der neuen EU-harmonisierten Fahrzeugdokumente nicht mehr alle technischen Daten gespeichert.
Existiert der Hersteller nicht mehr oder hatten Sie ohnehin bereits eine Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug, so kann die Technische Prüfstelle (TÜV) im Rahmen einer technischen Abnahme einen Einzelgenehmigungsbogen (Datenblatt) erstellen.
Zusammenfassung der Kosten und Gebühren
Die Kosten für die Neubeantragung von Fahrzeugpapieren können variieren. Hier eine Übersicht der möglichen Gebühren:
| Leistung | Kosten (ungefähre Angaben) |
|---|---|
| Neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) | 12 - 45 Euro |
| Neuer Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) | 50 Euro |
| Eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsbehörde | 31 Euro (kann durch selbst verfasste Erklärung vermieden werden) |
| Einzelabnahme beim TÜV | 50 - 100 Euro |
Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde über die genauen Kosten zu informieren.
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