Mopedführerschein in Bayern: Altersgrenze und Voraussetzungen

Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Gerade im ländlichen Raum suchen Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden.

Der Mopedführerschein, Klasse AM, kann in Bayern voraussichtlich ab Herbst nach einer Einzelfallprüfung bereits mit 15 Jahren gemacht werden, wenn der oder die Jugendliche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann teilte mit, dass ab sofort schon 15-Jährige in Bayern ihren Mopedführerschein machen können. Das gelte allerdings nur bei individuellem Bedarf und entsprechender Verkehrsreife. Bisher galt 16 als Altersgrenze.

Die Erlaubnis, den Führerschein schon ein Jahr früher zu machen, kommt vor allem für Jugendliche auf dem Land infrage, denn sie kann nach Angaben Herrmanns erteilt werden, "wenn keine oder nur unzureichend öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen".

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis sind die Landrats- und Ordnungsämter. Voraussetzung ist, dass die Sorgeberechtigten schriftlich bestätigen, dass sie ihren Teenager "als verkehrsreif einschätzen". "Mit dieser Regelung können wir die notwendige Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt fördern", sagte Innenminister Herrmann.

Das Vorhaben wurde in seinen Eckpunkten am 28. Juli 2020 im Ministerrat gebilligt. "Derzeit arbeiten wir an einem detaillierten Konzept", sagte Herrmann.

Voraussetzungen für den Mopedführerschein ab 15 in Bayern

Für den Mopedführerschein ab 15 Jahren sollen die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Einzelfall prüfen, ob ein individueller Bedarf vorhanden ist. "Bedeutsam wird unter anderem auch sein, welche ÖPNV-Anbindung vorhanden ist und ob der Jugendliche über die entsprechende Reife verfügt. Die Erziehungsberechtigten müssen den 15-jährigen Jugendlichen hierzu als verkehrsreif einschätzen.“

Laut Herrmann sei es nämlich nicht garantiert, dass jeder 15-Jährige automatisch in der Lage sei, ein Moped verkehrssicher zu steuern.

Mindestalter und Gültigkeit

Das derzeitige Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt bundesweit 16 Jahre. Der Bund hatte mit der ‚3. Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung‘ das Mindestalter in einem Modellversuch bis 30. April 2020 in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt.

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Nach der Ermächtigung des Bundes können die Länder, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll. "Die örtlichen Verhältnisse innerhalb Bayerns unterscheiden sich sehr stark voneinander. Die vorgesehene Einzelfallprüfung stellt sicher, dass die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt gefördert und zugleich auch den Belangen der Verkehrssicherheit ausreichend Rechnung getragen wird", erklärte Herrmann.

Was darf man mit dem AM-Führerschein fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.

Die Ausbildung für den AM-Führerschein

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis.

  • Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten).
  • Praktischer Unterricht: Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. In der Regel wird mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug gefahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen. Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit.

Wer einen Rollerführerschein machen möchte, muss sich gut darauf vorbereiten. Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.

Ablauf der Fahrprüfung

Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden. In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen:

  • 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren
  • mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen
  • aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen
  • in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren
  • aus 40 km/h eine Vollbremsung machen
  • bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren
  • bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren

Kosten des Mopedführerscheins

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab.

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt.

Hier eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten:

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 70 - 150 Euro
  • Fahrstunde: 30 - 50 Euro
  • Vorstellung zur Theorieprüfung: 50 - 80 Euro
  • Theorieprüfung: 22,49 Euro
  • Vorstellung zur Praxisprüfung: 150 - 200 Euro
  • Praxisprüfung: 91,75 Euro
  • Sehtest: 6 - 9 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: 15 - 30 Euro
  • Übungsmaterial: ca. 30 Euro

Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.

Wichtig! Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preise verschiedener Fahrschulen zu vergleichen.

Alternativen zum AM-Führerschein

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller inbegriffen.

Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.

Mindestalter: 16 Jahre.

Diese Führerscheinklasse erhältst du automatisch mit dem A1-Führerschein: AM

Mofa-Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden.

  • Das Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren.
  • Die Ausbildung besteht aus 6 Doppelstunden Theorie (90 Minuten je Doppelstunde) und einer 90-minütigen Doppelstunde Fahrpraxis.
  • Die Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Wichtige Hinweise

  • Es besteht Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer.
  • Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (mit einem Fahrzeug, das schneller als 45 km/h fahren kann) wird strafrechtlich verfolgt.
  • Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz.

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