Mopedführerschein: Ab welchem Alter darf man loslegen?

Die Landesregierung verbessert die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum. Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Das Thema Mobilität ist insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung, daher suchen gerade Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden.

Ab welchem Alter darf ich Mofa fahren? Wie teuer ist die Prüfbescheinigung? Alle wichtigen Infos auf einen Blick.

Mofa fahren ab 15 Jahren

Mofa fahren darf man ab 15 Jahren. Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren.

Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen.

Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

  • Praktische Prüfung ist nicht nötig
  • Versicherungskennzeichen ist Pflicht

Aber was ist eigentlich ein Mofa?

Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.

Mofa: Braucht man einen Führerschein?

Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.

Was beinhaltet die Ausbildung?

Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr.

Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.

Mofa-Kurs in der Schule

Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an.

Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.

Wie viel kostet ein Mofa-Führerschein?

Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede. Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an.

Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach. Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht.

Braucht man eine Versicherung?

Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März.

Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.

Muss man einen Helm tragen?

Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!

Darf man zu zweit Mofa fahren?

Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe. Bei klassischen Mofas ist das eher die Ausnahme. Viele sogenannten „Mofaroller“, also 50er Roller, die auf 25 km/h gedrosselt wurden, erfüllen diese Voraussetzungen jedoch.

Roller- und Mopedführerschein (Klasse AM)

Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Auf dem Weg zur Schule oder zum Ausbildungsplatz sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder unzureichende Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr angewiesen.

Gerade Mopeds oder Roller zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus, allerdings wird für diese eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.

AM-Führerschein: Welches Alter müssen die Fahrschüler haben?

Den Roller-Führerschein der Klasse AM, auch Moped-Führerschein genannt, dürfen in Hessen seit 2021 auch Jugendliche im Alter von 15 Jahren machen. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen.

Das reguläre Mindestalter für den AM-Führerschein liegt seit 28.07.2021 bei 15 Jahren. Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist in Kraft getreten (31. Januar 2020). In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet.

Die wissenschaftliche Begleitung des Versuchs wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführt. Nach Auswertung der Untersuchungen wurde AM 15 seitens der Modellversuchsländer als Erfolg bewertet. Um weiteren Ländern die Umsetzung von AM 15 zu ermöglichen und gleichzeitig regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, hat die Bunderegierung den Ländern die Ermächtigung gegeben, eigenverantwortlich über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden.

Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland.

Mit der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung kann es schon ein halbes Jahr vorher losgehen. Übrigens! Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, persönlich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die eingetragene Schlüsselzahl 195 gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Führerschein der Klasse AM: Was darf ich damit fahren?

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen (bis 45 km/h). Unter die Führerscheinklasse AM fallen drei Arten von Fahrzeugen.

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Ist die Klasse AM im Führerschein eingetragen, berechtigt diese zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.

Welche Voraussetzungen dabei für die einzelnen Kfz beim AM-Führerschein gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
  • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
  • kein Beiwagen

Dreirädrige Kleinkrafträder:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
  • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
  • Leermasse höchstens 270 kg

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
  • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads
  • Leermasse höchstens 425 kg

Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.

Mit welchen Kosten geht der Führerschein der Klasse AM einher?

Wer Moped fahren möchte, der muss sich auf Kosten im mittleren dreistelligen Bereich einstellen. Einen genauen Preis zu nennen, ist nicht möglich, da es in Bezug auf die Region, die Fahrschule und die Erfahrungen des Fahrschülers Unterschiede gibt. Dieser Betrag setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.

Gerade durch die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfungsgebühren fallen beim Mopedführerschein nicht unerhebliche Kosten an.

Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 70 - 150 Euro
  • Fahrstunde: 30 - 50 Euro
  • Vorstellung zur Theorieprüfung: 50 - 80 Euro
  • Theorieprüfung: 22,49 Euro
  • Vorstellung zur Praxisprüfung: 150 - 200 Euro
  • Praxisprüfung: 91,75 Euro

Bei der Fahrschule wird eine Anmeldegebühr von 70 bis 150 Euro fällig. Für eine Übungsfahrt werden zwischen 30 und 48 Euro veranschlagt. Gegebenenfalls kommen auch noch Kosten für das Übungsmaterial auf. Um die Prüfung abzulegen, muss ein Sehtest absolviert werden, der bei 6 bis 9 Euro liegt. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht - dieser kostet zwischen 15 und 30 Euro. Für die theoretische Prüfung fallen Kosten von etwa 60 Euro plus TÜV-Gebühr von rund 22 Euro an.

Wichtig! Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preiseverschiedenen Fahrschulen zu vergleichen.

Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein.

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Stichtag ist der 1. März. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Was beinhaltet die Führerscheinausbildung?

Wer einen Roller-Führerschein haben möchte, der muss zunächst eine Fahrschule besuchen. Verpflichtend sind 14 Theoriestunden zu jeweils 90 Minuten. Praxisstunden sind nicht fest geregelt. Die meisten Fahrschulen setzen eine halbstündige Übungsfahrt an, je nach Geschick des Fahrschülers können allerdings auch weitere Fahrten anfallen.

So schreibt der Gesetzgeber 14 Doppelstunden zur Theorie (12 Doppelstunden zum Grundstoff und 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff) vor. Darüber hinaus ist abhängig von den Fahrkünsten des Führerscheinanwärters eine unbestimmte Anzahl von Fahrstunden zu absolvieren. Wie viele tatsächlich notwendig sind, beeinflusst beim Rollerführerschein auch die Dauer der Ausbildung. Sonderfahrten schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.

Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen.

Wie läuft die Fahrprüfung ab?

Bei der theoretischen Prüfung müssen 30 Fragen beantwortet werden, wobei maximal zehn Fehlerpunkte anfallen dürfen, um erfolgreich zu bestehen.

Kontrolliert wird das erlangte Wissen durch entsprechende Prüfungen. Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen. Zudem steht beim Rollerführerschein ein praktischer Test an, der mindestens 45 Minuten andauert.

Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.

In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.

Mopedfahren mit 15 wird auch kritisch betrachtet

Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten.

Diese Erfahrungen mögen die Eltern beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein auf zwei motorisierten Rädern im Straßenverkehr unterwegs ist. Dennoch sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch. Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen werden hier als Gründe genannt.

Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild.

Eltern müssen selbst entscheiden, ob der Junior reif genug ist

Soll Sohn oder Tochter schon mit 15 aufs Moped? Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Grundlage für diese Entscheidung. Relevant sind natürlich auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Auto-Führerschein zu warten.

Die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein. Viele Jugendliche sparen eifrig für das große Ereignis. Wer sich seinen Roller oder sein Moped selbst erarbeitet oder erspart hat, wird vermutlich auch aus Liebe zum Fahrzeug vorsichtig damit fahren. Wenn Großeltern oder Verwandte etwas beisteuern wollen, bieten übrigens alle Sparkassen entsprechende Sparpläne an.

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