Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit.
Allgemeine Informationen zum Mopedführerschein
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen (bis 45 km/h). Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Mofa-Führerschein
- Mindestalter: Mofa fahren darf man ab 15 Jahren.
- Praktische Prüfung: Eine praktische Prüfung ist nicht nötig.
- Versicherungskennzeichen: Ein Versicherungskennzeichen ist Pflicht.
Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
Braucht man einen Führerschein?
Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.
Mofa-Führerschein mit 14?
Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Erste-Hilfe-Kurs oder Sehtest?
Für die Mofa-Prüfbescheinigung braucht man - anders als für die Führerscheinklassen B, C und D - weder einen Erste-Hilfe-Kurs noch einen Sehtest, diese sind für die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch immer sinnvoll.
Was beinhaltet die Ausbildung?
Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.
Mofa-Kurs in der Schule
Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an. Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.
Wie viel kostet ein Mofa-Führerschein?
Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.
Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an. Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach. Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht.
Braucht man eine Versicherung?
Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.
Muss man einen Helm tragen?
Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!
Mopedführerschein AM
Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195
Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Was darf man mit AM fahren?
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 Kilometer pro Stunde fahren)
Voraussetzungen für den Antrag
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.
- Sie sind mit Hauptwohnsitz gemeldet.
- Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter von 15 Jahren und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
In Einzelfällen sind Änderungen möglich!
- schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule (Antragsformulare bei den Fahrschulen)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Foto (in Papierform): Foto-Mustertafel (Bundesministerium des Inneren)
- Nachweis Erste Hilfe - im Original
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre - im Original
Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Ausweispflicht. Es wird daher empfoen, bereits vor der Antragstellung AM15, die Möglichkeit des vorzeitigen Antrages auf Ausstellung eines Personalausweises gem. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG zu nutzen und sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen.
Prüfungen
- Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.
- Nach bestandener praktischer Prüfung und vollendeten 15. Lebensjahr wird Ihnen der Führerschein ausgehändigt.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung händigt der Sachverständige oder Prüfer, sofern auch alle anderen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters) die befristete Prüfbescheinigung aus.
Kosten
- Erteilung einer Fahrerlaubnis: ab 46,10 Euro
- Die gesamten Gebühren werden bei Antragstellung fällig.
Wenn das Mindestalter bei der praktischen Prüfung noch nicht erreicht ist, fallen zusätzliche Kosten an, da die Ausfertigung einer Prüfbescheinigung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Sitz notwendig wird.
Gültigkeit
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist Deine Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass Du von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch machen darfst. Die Auflage entfällt mit der Vollendung Deines 16.
Seit in Kraft treten des Beschlusses ab dem 01.05.2020 gilt der Moped-Führerschein mit 15 Jahren in der ganzen Bundesrepublik Deutschland und als Nachweis erhält man ein Führerscheindokument in Form einer Karte. Bei der Klasse AM wird als Nachweis des Erwerbes des Moped-Führerscheines mit 15 Jahren die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl 195 beschränkt den Gebrauch der Klasse AM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf die Bundesrepublik Deutschland ein.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 2 StVG - Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 2a StVG - Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 6 FeV - Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 10 FeV - Mindestalter
- § 21 FeV - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
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