Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Du willst endlich auf die Straße und mit deinem Roller in den Sonnenuntergang cruisen? Aber wo fängst du an?
Führerscheinklasse AM: Was du wissen musst
Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Der Modellversuch in einigen Bundesländern war erfolgreich, sodass ab dem 28.07.2021 das Alter für den Rollerführerschein in ganz Deutschland auf 15 Jahre abgesenkt wird.
Mindestalter und Gültigkeit
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.
Fahrzeuge der Klasse AM
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- Krafträder
- Zweirädrige Krafträder
- Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Ablauf des Führerscheinerwerbs
Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Unser Ziel ist es, jeden Schritt deines Führerscheins und die damit verbundenen Kosten so transparent wie möglich für dich zu gestalten. Der erste Schritt zur Ausbildung ist für alle Klassen gleich, die Anmeldung in deiner Wunschfiliale. Danach musst du die Fahrerlaubnis offiziell bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen und die Antragsgebühren bezahlen. Wenn deine Führerscheinklasse Theoriestunden vorsieht, sind diese der nächste Schritt. Im vierten Schritt legst du die theoretische Prüfung für deine Klasse ab. Beim Roller-Führerschein machst du diese, wie in anderen Klassen auch beim TÜV. Möchtest du mit dem Fahren beginnen, meldest du dich dafür bei der Fahrschule Rettig in deiner Nähe an. Dein*e Fahrlehrer*in gibt dir anschließend Termine für deine Fahrstunden. Je nach Führerscheinklasse musst du unterschiedlich viele Fahrstunden absolvieren. Die Anzahl der Übungsstunden wird immer individuell festgesetzt - eine gesetzliche Vorgabe gibt es hier nicht. Bist du bereit deine praktische Prüfung (sofern nötig) abzulegen, stellt dein Fahrlehrer bzw. Deinen Prüfungstermin bekommst du von unserem Office-Team.
Theoretische Ausbildung
In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Fahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Beim Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.
Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.
Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff).
Die theoretische Prüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Ihrem Geburtstag.
Praktische Ausbildung
In deinen Fahrstunden machst du dich mit dem Roller und den Verkehrsvorschriften vertraut. Entgegen vieler anderer Führerscheinklassen gibt es in Klasse AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist hier von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt abhängig. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.
Prüfungen
Damit du offiziell mit dem Roller durchstarten kannst, musst du für den AM-Führerschein erst eine Theorie- und dann eine erfolgreiche Praxisprüfung ablegen.
Theoretische Prüfung
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Die theoretische Prüfung findet beim TÜV in Backnang statt. Du bekommst 30 Fragen und darfst maximal 10 Fehlerpunkte haben. Jede Frage hat unterschiedlich viele Fehlerpunkte. Die Prüfung dauert insgesamt 70 Minuten.
Praktische Prüfung
Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.
Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein
Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht. Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.
Kostenaufstellung (ungefähre Angaben)
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Theoretische Prüfung | Variabel |
| Praktische Prüfung | Variabel |
| Fahrstunden | Variabel |
| Erste-Hilfe-Kurs | Variabel |
| Sehtest | Variabel |
| Passbild | Variabel |
Weitere wichtige Aspekte
Danach machst Du einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest, ein biometrisches Passbild und gibst diese Unterlagen zusammen mit dem von uns erhaltenen Antrag auf dem Bürgermeisteramt ab. Frühestens 3 Monate vor Deinem 16. Frühestens 1 Monat vor Deinem 16.
Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
Versicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Wir möchten, dass Sie auf jeder Fahrt gut versichert sind.
Gültigkeit des Führerscheins
Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
Wichtig
Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar.
Alternativen zum AM-Führerschein
Mofa-Führerschein
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Da es sich beim Mofa-Führerschein genau genommen um eine Fahrerlaubnis und keinen richtigen Führerschein handelt, sind kein umfangreicher Kurs oder eine teure Prüfung nötig. Mit 6 x 90 Minuten Theorieunterricht, einer Fahrstunde (90 Minuten) sowie einer kurzen Theorieprüfung ist der Aufwand für dich gering.
Der Mofaführerschein sieht im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen keine gesonderte Prüfung im praktischen Teil beim TÜV vor.
Für die Führerscheinklasse des Rollers und die Mofa-Prüfbescheinigung musst du mindestens 15 Jahre alt sein. Du darfst die Ausbildung 6 Monate vor deinem 15. Geburtstag mit der Theorie starten und die notwendige Prüfung 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen. Auch die praktische Prüfung kannst du schon kurz vor deinem 15. Geburtstag machen, allerdings wird dir die Fahrerlaubnis bzw.
Klasse A1
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Alter Führerschein
Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.
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