Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland besitzen im Jahr 2024 einen Motorradführerschein. Tendenz steigend. Für die Fahrerlaubnis fallen hohe Kosten an: Hier finden Sie alle wichtigen Infos und eine Beispielrechnung.
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen
Den Motorradführerschein gibt es in vier verschiedenen Klassen: A, A1, A2 und AM. Hier finden Sie alle Informationen, welche Bedingungen an die Motorradführerscheinklassen A, A1, A2 und AM geknüpft sind.
Der Motorradführerschein Klasse A
Wer ein Motorrad fahren und sich dabei keine Gedanken um Kubikzentimeter, Pferdestärken und Höchstgeschwindigkeit machen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein und braucht den "großen" Führerschein der Klasse A. Mit dieser Königsklasse der Motorradführerscheine dürfen alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbegrenzung gefahren werden.
Zwei Wege führen zum Motorradführerschein der Klasse A: zum einen der stufenweise - also erst die leistungsreduzierte Klasse A2 und danach die volle Motorradklasse A - und zum zweiten der direkte Weg.
Kosten für den Motorradführerschein
Für die Fahrerlaubnis fallen hohe Kosten an. Die Fahrschulen erheben zunächst einen Grundbetrag, eine Art Anmeldegebühr. Das sind bei den Führerscheinklassen A, A1 und A2 rund 250 bis 690 Euro.
Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung kostet rund 80 bis 167 Euro, die zur praktischen etwa 195 bis 443 Euro. Sie werden in der Regel über die Fahrschule abgerechnet. Grundsätzlich gilt: Eine oder zwei Fahrstunden mehr sind billiger als sich zum zweiten Mal zu einer Prüfung anzumelden.
Den größten Kostenblock verursachen die Fahrstunden, die genau wie Schulstunden 45 Minuten dauern. Für normale Ausbildungsfahrstunden, auch Übungsfahrten genannt, sind circa 60 bis 102 Euro anzusetzen. Ihre Zahl hängt vom Lernfortschritt des Fahrschülers ab, und dabei beurteilt der Fahrlehrer, ob seine Schülerin oder sein Schüler schon sicher fahren kann.
Dazu kommen zwölf Sonderfahrten zu je 66 bis 128 Euro, zusammengesetzt aus fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Fahrten in der Dämmerung beziehungsweise bei Nacht.
Übungsmaterialien, Lernsysteme oder Apps sind bei manchen Fahrschulen im Grundbetrag enthalten, andere berechnen ungefähr 50 bis 100 Euro.
Motorradschüler müssen bei der Ausbildung und Prüfung nicht nur einen Helm, sondern auch Schutzkleidung tragen. Oft kann man sich Ausrüstung bei der Fahrschule leihen - das kostet und spätestens nach bestandener Prüfung braucht es eigene Schutzkleidung.
Wer sparen möchte, sollte sich rechtzeitig anmelden, um den Führerschein innerhalb einer Saison machen zu können. Kommt es zu einer Unterbrechung durch die Winterpause, kostet das Übung und damit auch Geld.
Weitere Kostenfaktoren
Zu den Kosten für die Vorstellungen zu theoretischer und praktischer Prüfung kommen die Gebühren für die eigentlichen Prüfungen bei TÜV oder Dekra. Sie betragen für den Direkteinstieg in die Klasse A 24,99 Euro für die Theorie und 162,67 Euro für die Praxis.
Über ADAC gelbhilft kostet er rund 60 Euro, wobei ADAC Mitglieder einen Rabatt erhalten. Nicht erforderlich ist er, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde. Der Kurs muss neun Unterrichtseinheiten beinhalten, eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort reicht nicht aus.
Auch ein Sehtest beim Augenarzt oder -optiker ist erforderlich. Der Test darf maximal zwei Jahre alt sein, viele Optiker bieten ihn kostenlos an.
Bei den Führerscheinstellen der Kommunen sind rund 45 Euro für die Ausstellung oder Erweiterung eines Führerscheins zu zahlen. Dazu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto ab 10 Euro.
Durchschnittliche Kosten
Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beziffern die Kosten für die Klassen A und A2 auf durchschnittlich ca. 2500 Euro. Preise können stark variieren und sind abhängig von der Region, vor allem aber von der Lerngeschwindigkeit der Fahrschülerin oder des Fahrschülers. Die BVF geht von durchschnittlich 13, der VIFD von 10 bis 20 Übungsstunden aus. Außerdem gilt grundsätzlich: Fahrschulen im ländlichen Raum sind günstiger als in Städten und in Süddeutschland teurer als im Norden.
Viele der Fahrschulen stellen ihre Preise nur vor Ort oder auf Anfrage zur Verfügung, eine Online-Recherche ist nicht immer möglich. Demnach kostet der Direkteinstieg im Schnitt rund 3000 Euro. In den meisten Fällen aber bewegen sich die Preise zwischen dem Wert der Verbände und dem des ADAC - sprich zwischen 2500 und 3000 Euro. Einige wenige Fahrschulen verlangen teilweise mehr als 4000 Euro und heben den Mittelwert dementsprechend an. Zu diesen Kosten kommen noch ca. 250 Euro, für Prüfungsgebühren, Sehtest und Führerscheinstelle.
Beispielrechnung
Für die folgende Beispielrechnung wurden 15 Übungsstunden als Grundlage gewählt, das entspricht dem Mittelwert der Angabe des VIFD. Die Preise stammen von einer Fahrschule in Hessen.
| Kosten | Betrag (Euro) |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 |
| Ausbildungsfahrstunden (15 á 75) | 1125 |
| Sonderfahrten (12 á 85) | 1020 |
| Übungsmaterialien | 59 |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 |
| Erste-Hilfe-Kurs | 0 (vorhanden) |
| Sehtest | 0 (beim Optiker) |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 |
| Biometrisches Passfoto | 10 |
| Gesamtkosten | 3275 |
Der Aufstieg von A2 auf A kostet Laut VIFD etwa 500 Euro. In der Regel sind die Motorradfahrenden rountiniert und brauchen nur wenige Übungsstunden, um die Aufstiegs-Prüfung anzutreten. Dabei ist genau zu prüfen, welche Leistungen im Pauschalbetrag enthalten sind und ob die vorgegebene Zahl der Fahrstunden ausreicht. Da die Schüler zum Bestehen der praktischen Prüfung unterschiedlich viele Stunden brauchen, gibt es keine Garantie, dass nach beispielsweise einer Woche beziehungsweise drei Übungsfahrstunden die praktische Prüfung bestanden wird. Daher raten Experten von Ferienfahrschulen ab.
Klar ist: Die Fahrerlaubnis für das Motorrad ist nicht gerade billig. Wer herausfinden möchte, ob ihm das Motorradfahren Spaß macht, kann beim ADAC ein Schnuppertraining buchen. Ganz ohne Vorkenntnisse oder eigene Ausrüstung, aber mit Hilfe von Fahrsicherheitsexpertinnen und -experten geht es dann auf eine ADAC Trainingsanlage in der Nähe.
Der A1-Führerschein: Einstieg ins Motorradfahren
Der A1-Führerschein ist eine Fahrerlaubnis für Motorradfahrer unter 18 Jahren, wobei das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. Mit einem A1-Führerschein geht die Berechtigung einher, Krafträder - auch Krads genannt - mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimetern zu führen. Der Führerschein A1 für das Motorrad folgt auf die Vorgängerklasse AM, die sich auf das Fahren von einem Moped und Roller bezieht.
Prinzipiell untergliedert der Führerschein der Klasse A1 zwei Fahrzeugtypen, die mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Die Krafträder, die in die Klasse vom A1-Führerschein fallen, müssen bestimmte bauliche Bedingungen erfüllen. So darf das Hubvolumen maximal 125 Kubikzentimeter betragen.
Die zweite Fahrzeugklasse, die vom 125-ccm-Führerschein abgedeckt wird, sind dreirädrige Kraftfahrzeuge. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Räder verfügen, welche symmetrisch angeordnete sind und einen Hubraum aufweisen, der 50 Kubikzentimeter umfasst. Außerdem ist hier die Leistung auf 15 kW begrenzt.
Da es sich bei diesen Fahrzeugen um Vorstufen schwerer, größerer Motorräder handelt, wird der Führerschein A1 umgangssprachlich auch oft „kleine“ Motorraderlaubnis genannt. Das Mofa nimmt hier eine Sonderstellung ein. Ein Mofa ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor, welches einen maximalen Hubvolumen von 50 Kubikzentimetern und eine begrenzte Geschwindigkeit von 25 km/h besitzt. Einen Mofaführerschein im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Hier genügt eine Prüfungsbescheinigung, die beweist, dass die erforderlichen Theoriestunden und eine 90-minütige Fahrstunde absolviert wurden.
Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen sämtliche Fahrzeuge gefahren werden, die in der Klasse AM eingeschlossen sind. Bis Januar 2013 durften Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, nur mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. In der neuen EU-Richtlinie hat sich das geändert. Nun erfolgt eine Aufteilung auf die Motorradgruppen. Hiernach dürfen Trikes bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h mit dem A1-Führerschein bedient werden.
Voraussetzungen und Ausbildung für den A1-Führerschein
Für den Führerschein der Klasse A1 muss der Betreffende mindestens 16 Jahre alt sein und eine Einverständniserklärung eines seiner Erziehungsberechtigten vorweisen können. Es ist möglich, sechs Monate vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen.
Der 125-ccm-Führerschein kann per Direkteinstieg erworben werden. Das heißt, dass keine basale Fahrerlaubnis vorher vorhanden sein muss. Der Erwerb der Fahrerlaubnis setzt eine Prüfung und den vorherigen Besuch von 16 90-minütigen Theoriestunden voraus. In zwölf dieser Theoriesitzungen wird das wesentliche theoretische Wissen, der sogenannte Grundstoff, vermittelt. Im Anschluss daran kann für den Führerschein der Klasse A1 die theoretische Prüfung ablegt werden. Bei dieser erhält der Prüfling einen Fragebogen mit 30 Fragen. Bei der sogenannten Führerscheinerweiterung, also dem gleichzeitigen Erwerb zweier Führerscheine, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen.
Die praktische Grundausbildung für den 125-ccm-Führerschein unterliegt keiner strengen Regulierung. Das heißt, es gibt keine festgelegte Mindestanzahl an Praxisstunden. Es obliegt vielmehr dem Ermessen des Fahrlehrers, inwieweit die Erfahrungen des Fahrschülers vorhanden bzw. vorangeschritten sind. Der Führerschein der Klasse A1 setzt in der praktischen Ausbildung zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten voraus. Dies beinhaltet 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nacht- bzw. Dämmerungsfahrten.
Wenn alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, kann die praktische Prüfung der Klasse A1 absolviert werden. Die praktische Prüfung muss spätestens zwölf Monate nach der Theorieprüfung erfolgen.
Kosten für den A1-Führerschein
Grundsätzlich kann man sagen, dass für den A1-Führerschein geringere Kosten anfallen als für den Pkw-Führerschein der Klasse B. Die Anmeldegebühr variiert zwischen den unterschiedlichen Anbietern und kann zwischen 60 und 200 Euro liegen. Hinzu kommen die Kosten für die Übungsmaterialien.
Die für den 125-ccm-Führerschein notwendigen Übungsfahrten kosten im Schnitt 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten schlagen mit 40 bis 60 Euro zu Buche. Insgesamt liegen die Kosten für den 125-ccm-Führerschein zwischen 950 und 1.700 Euro.
Der B196-Führerschein: 125er fahren mit dem Autoführerschein
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Ablauf der B196-Erweiterung
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Kosten der B196-Erweiterung
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Versicherungskosten für 125er mit B196
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Wichtige Hinweise zur B196-Erweiterung
- Kein Aufstieg zum Motorradführerschein: Wer auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
- Geltungsbereich: Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist auf Deutschland beschränkt.
Verwandte Beiträge:
- Dumm und Dümmer Moped: Kult-Moped im Film & im Leben
- Moped Schwalbe elektrisch umbauen: Kosten, Vorteile & Tipps
- Moped Kennzeichen Folie: Schutz, Design & Montageanleitung
- Mopedführerschein: Ab wann und wie? Altersgrenze & Ablauf
- Unschlagbare Hotel Mountainbike Angebote in Südtirol – Jetzt Traumurlaub sichern!
- MAHLE M40 E-Bike-Motor im Test: Revolutioniert dieser neue Player den Markt?
Kommentar schreiben