Auf dem Weg zur Fahrerlaubnis gibt es einige Hindernisse zu überwinden. Dazu gehören neben kognitiven und praktischen Leistungsanforderungen auch die häufig hohen Kosten. Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, darf nicht zu knapp kalkulieren.
Führerscheinklassen und ihre Kosten
Die Kosten für den Führerschein hängen auch davon ab, welche Führerschein-Klasse Sie machen wollen. Entschließen Sie sich beispielsweise dazu, einen Mofa-Führerschein zu machen, sind Sie verhältnismäßig günstig dabei. Anders sieht es bei den anderen Klassen aus.
Mofa-Führerschein (bis 25 km/h)
Die Kosten für den Mofa-Führerschein (bis 25 Km/h) sind moderat: Es ist keine praktische Prüfung erforderlich ist und die Anzahl der theoretischen Unterrichtsstunden ist begrenzt. Rechnen Sie mit Ausgaben von etwa 100 Euro.
- Mofa fahren darf man ab 15 Jahren
- Praktische Prüfung ist nicht nötig
- Versicherungskennzeichen ist Pflicht
Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.
Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Für die Mofa-Prüfbescheinigung braucht man - anders als für die Führerscheinklassen B, C und D - weder einen Erste-Hilfe-Kurs noch einen Sehtest, diese sind für die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch immer sinnvoll.
Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.
Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an. Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.
Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.
Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an. Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach. Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht.
Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.
Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!
Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe. Bei klassischen Mofas ist das eher die Ausnahme. Viele sogenannten „Mofaroller“, also 50er Roller, die auf 25 km/h gedrosselt wurden, erfüllen diese Voraussetzungen jedoch.
Bei einem Mofa-Führerschein wird der Preis in der Fahrschule als Pauschalbetrag abgerechnet, dieser liegt je nach Stadt zwischen 70-150 Euro. Hinzu kommen die Prüfungsgebühren (ca.
Mofa steht für Motorisiertes Fahrrad oder Motor-Fahrrad. Es geht also um ein per Motor betriebenes Fahrrad, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Das Mindestalter von 14,5 Jahren ist vorgeschrieben, um die Ausbildung für den Mofa-Führerschein in der Fahrschule zu beginnen. Die Ausbildung setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen. Sind diese Stunden absolviert, kann sich der Fahrschüler zur theoretischen Prüfung beim TÜV oder der DEKRA anmelden. Die Fragestellungen werden an einem Computer im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet. Dabei wird jeder Frage eine Wertigkeit von zwei bis fünf zugeordnet. Bei einer falschen Antwort werden daraus Fehlerpunkte. Kosten in Höhe von ca. 15 Euro sollten für die theoretische Prüfung eingerechnet werden. Fallen Sie bei der Prüfung durch, müssen Sie die Prüfungsgebühren erneut bezahlten. Nach bestandener Prüfung bekommen Sie die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Eine praktische Fahrprüfung ist nicht vonnöten. Pflicht ist allerdings eine 90-minütige Fahrstunde in der Fahrschule.
Da bei einem Mofa-Führerschein die Kosten nicht aus vielen variablen Faktoren bestehen, wird bei der Anmeldung in der Fahrschule meist ein Festpreis gezahlt. Dabei kommt es innerhalb Deutschlands regional zu großen Unterschieden. Es lohnt sich also, Angebote zu vergleichen, um eine geeignete Fahrschule ausfindig zu machen. Im Rahmen dessen kann die Prüfungsbescheinigung ebenfalls erworben werden.
Roller-Führerschein (bis 45 km/h)
Die Kosten für den Roller-Führerschein (bis 45 Km/h) variieren je nach Bundesland und Fahrschule. Sie liegen zwischen 500 und 1.200 Euro. Das Mindestalter für den Erwerb des Roller-Führerscheins ist 15 Jahre. Diese Erlaubnis ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausschließlich im Inland gültig.
Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt.
- Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland.
- Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- Krafträder
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.
Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.
Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
In allen Bundesländern darf man mittlerweile den Roller-Führerschein schon mit 15 Jahren machen.
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat. Außerdem schickt die Polizei jedes Mal eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle heraus. Bis zum Verfahrensabschluss und einer möglichen Auflagenerfüllung, wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden, ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.
Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden. In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro. Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Der Preis für einen Rollerführerschein setzt sich aus verschiedenen, variablen Faktoren zusammen. Dazu gehören Anmeldegebühren, die Anzahl der Fahrstunden, Prüfungsgebühren etc. Juli 2021 besteht in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung, die es Jugendlichen ab 15 Jahren erlaubt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.
Es gibt keine festgelegten Richtlinien für die praktische Ausbildung auf dem Weg zum Rollerführerschein. Die Anzahl der Übungsstunden hängt vielmehr von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Pflicht sind hingegen 14 Theoriestunden. Jede dauert 90 Minuten. Dabei werden zwölf Stunden auf die Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden auf die spezifische Theorie für Rollerfahren verwendet.
Fahrerlaubnis Klasse A
Für das Führen eines schweren Motorrads ohne Beschränkungen bei Hubraum, Leistung und Geschwindigkeit benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse A. Das Mindestalter hierfür liegt bei 24 Jahren.
Fahrerlaubnis Klasse A2
Die Fahrerlaubnisklasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern mit einer maximalen Leistung von 35 kW und einem Hubraum bis zu 125 cm³. Die Kosten für den Motorradführerschein Klasse A bewegen sich laut ADAC zwischen 1.900 und 4.000 Euro.
Weitere Kostenfaktoren
Sobald Sie sich an einer Fahrschule angemeldet haben, kann diese in Ihrem Auftrag einen offiziellen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Die Kosten für ein biometrisches Passfoto liegen je nach Anbieter zwischen 8 Euro und 15 Euro. Zusätzlich zu den normalen Ausgaben für den Führerschein kommen die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs hinzu, zu dem Sie verpflichtet sind. Auch die Schulung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen findet nicht direkt über die Fahrschule statt. Stattdessen können Sie sich vor Ort an Einrichtungen wenden, wie beispielsweise Johanniter, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser oder ADAC. Den Sehtest lassen Sie von einer amtlich anerkannten Stelle durchführen. Wenn Sie keinerlei Einschränkungen haben, reicht dafür der Optiker Ihres Vertrauens aus. Wer unter einer Sehschwäche leidet, muss sich eine Bescheinigung vom Augenarzt holen. Ärztliche Untersuchungen zahlt in der Regel Ihre Krankenkasse.
Kosten sparen
Angesichts der stolzen Summe, die sich aus den Preisen für die Ausbildung an der Fahrschule und sämtlichen Nebenkosten ergibt, suchen viele Fahranfänger nach Wegen, die finanzielle Belastung wenigstens teilweise zu reduzieren. In einigen Fällen können Sie die Kosten für Ihren Führerschein von der Einkommenssteuer absetzen. Wenn Sie die Fahrerlaubnis nachweislich für berufliche Zwecke erlangen müssen, fallen die entstandenen Ausgaben in der Steuererklärung unter die Kategorie Werbungskosten. Diese Einstufung akzeptiert das Finanzamt aber meistens nur bei Bus- oder Lkw-Fahrern. Für Pkw-Fahrer der Klasse B bleiben die Möglichkeiten beschränkt.
Fahrschulen müssen laut Gesetz klare Preise angeben: Das heißt, sie müssen für jede Leistung einen festen Preis nennen und sich auch daran halten. Es gibt keine feste Gebührenordnung, das heißt jede Fahrschule kann ihre Tarife selbst bestimmen. Die Fahrschulen nehmen eine Grundgebühr, durch die auch die Theoriestunden abgedeckt sind. Der Preis für eine reguläre Fahrstunden à 45 Minuten liegt zwischen 55 und 77 Euro.
Die praktische Ausbildung
Nachdem Sie alle bürokratischen Angelegenheiten hinter sich gebracht haben, wird es Zeit für den tatsächlichen Unterricht. Wenn Sie den Führerschein der Klasse B machen, also ab 18 Jahren oder schon mit B17 ab 17 Jahren, dann sind zwölf Doppelstunden Theorie-Unterricht für den Grundstoff Pflicht. Wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ist ziemlich individuell und hängt davon ab, wie schnell Sie Fortschritte machen. In der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gibt es sogenannte Pflichtfahrten, die Sie machen müssen, und Übungsstunden. Wie viele Übungsstunden Sie brauchen, hängt von Ihnen ab. Sonderfahrten bei Dämmerung bzw. Wie viele Übungsfahrten Sie brauchen, hängt von Ihnen ab. 12 Sonderfahrten sind Pflicht.
Prüfung
Sowohl der Theorie- als auch der Praxisteil laufen über eine externe Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA. Meistens meldet Sie Ihre Fahrschule bei der zuständigen Behörde für einen Prüfungstermin an und rechnet die jeweiligen Gebühren direkt mit Ihnen ab.
Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.
Alternativen
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Tabellarische Übersicht der Führerscheinklassen und Kosten
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Hubraum/Leistung | Kosten (ungefähr) |
|---|---|---|---|
| Mofa | 15 Jahre | bis 50 ccm / 25 km/h | 100 - 400 Euro |
| AM | 15 Jahre | bis 50 ccm / 4 kW / 45 km/h | 500 - 1200 Euro |
| A1 | 16 Jahre | bis 125 ccm / 11 kW | 1000 - 3000 Euro |
| A2 | 18 Jahre | bis 35 kW | 1600 - 3000 Euro |
| A | 24 Jahre | keine Beschränkung | 1600 - 3000 Euro |
Wichtige Hinweise
Gut zu wissen: Es gibt Länder, da reicht Ihr normaler Führerschein nicht aus. Sie müssen dann einen internationalen Führerschein beantragen, der zusätzliche Kosten mit sich bringt.
Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.
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