Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Mopedführerschein in Thüringen, einschließlich Kosten, Voraussetzungen und vielem mehr.
Was ist der Mopedführerschein (Klasse AM)?
Seit dem 19.01.2013 zählt ein Moped-Führerschein zur Führerscheinklasse A, wodurch Führerscheinklasse M nicht mehr existiert und seitdem mit AM bezeichnet wird. Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Mit einem Moped-Führerschein sind Personen nicht nur berechtigt, ein Moped zu fahren, sondern ebenso beispielsweise einen Roller. Konkret schließt dies alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) ein. Wichtigste Anforderung dabei ist, dass deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet. Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Mindestalter und Gültigkeit
In Deutschland darf ein Moped-Führerschein ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
Ausnahme: In Thüringen, Sachsen & Sachsen-Anhalt ist der Führerschein ab 15 Jahren möglich. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist derzeit bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres auf die Länder des Hoheitsgebietes des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, des Landes Brandenburgs, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Freistaates Thüringen beschränkt.
Auf dem Führerschein erfolgt eine Eintragung der Schlüsselzahl (SZ) 195: „Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben“.
Ein Moped-Führerschein umfasst jedoch nicht die Fahrberechtigung von Motorrädern mit einem Hubraum zwischen 50 und 125 ccm. Dazu muss ein Motorrad-Führerschein erworben werden.
Voraussetzungen für den Mopedführerschein in Thüringen
Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erhalten zu können, gelten zunächst einmal die allgemeinen Voraussetzungen, die für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse erfüllt sein müssen.
Die Voraussetzungen, um den Mopedführerschein machen zu können, fallen sehr übersichtlich aus: Neben der Absolvierung des Praxis- und Theoriekurses, ist des Weiteren das Ablegen einer finalen Mopedprüfung notwendig. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten einwilligen, dass das Kind den Ausweis mit 15. Jahren erhalten darf. Diese Voraussetzung entfällt erst dann, wenn man den Führerschein mit dem 16. Lebensjahr absolviert.
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, persönlich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Während der Ausbildung muss unter anderem ein Theoriekurs absolviert werden. Dieser erstreckt sich über sechs Unterrichtseinheiten. Mehr Stunden fallen beim Praxiskurs an: Hier müssen insgesamt acht Stunden Schulung gemeistert werden. Sechs davon absolviert der Fahrschüler am Übungsplatz und zwei davon finden direkt im fließenden Verkehr statt.
Theoretische Ausbildung
Der Theorieunterricht für einen Moped-Führerschein setzt sich aus 12 Grundstoff-Lerneinheiten und 2 Zusatzstoff-Lerneinheiten zusammen und ist für jeden Moped-Führerschein-Anwärter Pflicht.
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.
Praktische Ausbildung
Für den Praxisunterricht besteht keine feste Anzahl an Stunden. Anhand der Fähigkeiten des Führerscheinanwärters wird abgeschätzt, wann diese bereit für die praktische Prüfung ist. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen.
Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.
Kosten für den Mopedführerschein in Thüringen
Die Kosten für den Moped-Führerschein können stark variieren. Dies liegt vor allem daran, dass jede Fahrschule den Preis für die Fahrstunden selbst festlegt. Aber auch viele andere Kostenpunkte wie Antragsgebühren, Anschaffung von Unterrichtsmaterialien oder die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sind variabel.
Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Auch der Mopedausweis muss bezahlt werden! Bei gründlicher Kalkulation aller anfallenden Kosten ergibt sich ein Ausbildungspreis in Höhe von ca. 450 und 500 Euro, wobei der genaue Betrag erst bei der Fahrschule des Vertrauens bekannt gegeben werden kann. Dies begründet sich in dem Umstand, dass unterschiedlichste Faktoren auf die Preisgestaltung Einfluss nehmen. Dazu gehören beispielsweise der Standort der Fahrschule und die Lehrunterlagen.
Beispielhafte Kostenaufstellung (Fahrschule Erfurt):
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Grundgebühr (inkl. Lehrmaterial) | 230,- € |
| Übungsstunde | 31,- € |
| Theorieprüfung | 45,- € |
| Praxisprüfung | 80,- € |
In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.
Alternativen zum Mopedführerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Wichtige Hinweise
- Fahren ohne Führerschein: Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs.
- Roller frisieren: Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
Verwandte Beiträge:
- Dumm und Dümmer Moped: Kult-Moped im Film & im Leben
- Moped Schwalbe elektrisch umbauen: Kosten, Vorteile & Tipps
- Moped Kennzeichen Folie: Schutz, Design & Montageanleitung
- Mountainbike Vario-Sattelstütze: Revolutionäre Funktion & Top-Vorteile entdecken!
- Der ultimative Kreditvergleich für dein Motorrad – So findest du die besten Angebote!
Kommentar schreiben