Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist bei Jugendlichen groß. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Der „Moped-Führerschein ab 15" wurde über mehrere Jahre in einigen Bundesländern, so auch in Sachsen, in einem Modellversuch erprobt. Dieser war erfolgreich.
Allgemeine Informationen zur Fahrerlaubnis Klasse AM
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h führen. Der Einstieg ist direkt möglich. Ein Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse ist nicht notwendig.
Der „Moped-Führerschein mit 15 Jahren“ sieht vor, dass bereits 15-jährige über eine Fahrausbildung die Berechtigung für die Führerscheinklasse AM erwerben können.Auf dem Führerschein erfolgt eine Eintragung der Schlüsselzahl (SZ) 195: „Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben“.
Mindestalter und Gültigkeit
Das Mindestalter beträgt in den Ländern, die von der Ermächtigung nach § 6 Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) Gebrauch gemacht haben, unter anderem Sachsen, 15 Jahre. Der Führerschein kann frühestens 6 Monate vor Vollendung des Mindestalters beantragt werden. Gemäß § 10 FEV gilt für die Fahrerlaubnisklasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren.
Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist derzeit bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Die regionale Beschränkung entfällt automatisch nach Erreichen des regulären Mindestalters (16 Jahre). Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Voraussetzungen für den Antrag
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Voraussetzungen Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau gemeldet. Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter von 15 Jahren und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden. Die Antragstellung unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom bisherigen Antragsverfahren.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule (Antragsformulare bei den Fahrschulen)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Foto (in Papierform)
- Nachweis Erste Hilfe - im Original
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre - im Original
Ein gültiger amtlicher Lichtbildnachweis (Reisepass mit Meldebescheinigung oder Personalausweis) ist erforderlich. Nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 Personalausweisgesetz (PAauswG) ist auf Antrag ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen noch nicht 16 Jahre alt sind.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung händigt der Sachverständige oder Prüfer, sofern auch alle anderen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters) die befristete Prüfbescheinigung aus. Danach erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde einen Kartenführerschein mit der Schlüsselzahl 195 gefertigt, über die Bundesdruckerei in Berlin.
Wenn das Mindestalter bei der praktischen Prüfung noch nicht erreicht ist, fallen zusätzliche Kosten an, da die Ausfertigung einer Prüfbescheinigung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Sitz in Glauchau notwendig wird.
Kosten für den Mopedführerschein
Die Kosten für den Moped-Führerschein können stark variieren. In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen. Die gesamten Gebühren werden bei Antragstellung fällig. Erteilung einer Fahrerlaubnis: ab 46,10 Euro
Hier sind einige wichtige Punkte zu den Kosten, die Du beachten solltest:
- Fahrschulgebühren: Die größte Kostenkomponente sind in der Regel die Gebühren der Fahrschule.
- Theoretische Prüfung: Die Gebühr für die theoretische Prüfung ist normalerweise in den Fahrschulgebühren enthalten.
- Praktische Prüfung: Die Gebühr für die praktische Prüfung ist ebenfalls oft in den Fahrschulgebühren enthalten.
- Erste-Hilfe-Kurs: Der Erste-Hilfe-Kurs kostet in der Regel etwa 20 bis 40 Euro und muss separat bezahlt werden.
- Sehtest: Der Sehtest kostet normalerweise etwa 6 bis 15 Euro und muss ebenfalls separat bezahlt werden.
- Lernmaterialien: Du könntest zusätzliche Ausgaben für Lernmaterialien wie Lehrbücher oder Online-Kurse haben.
Was darf man mit AM fahren?
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Sogenannte Mopeds sind zwei-, drei-, oder vierrädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Eine Besonderheit ist, dass die Baureihen S50 und S51 der Marke Simson mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und 51 cm³ Hubraum mit der Fahrerlaubnis AM gefahren werden dürfen.
Die Ausbildung
Die teoretische Grundausbildung und der klassenspezifische Unterricht müssen in der Fahrschule absolviert werden. Die Anzahl der notwendigen Übungsstunden ist individuell vom Fahrschüler abhängig. Nach der theoretischen Prüfung erfolgt die praktische Prüfung.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 2 StVG - Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 2a StVG - Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 6 FeV - Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 10 FeV - Mindestalter
- § 21 FeV - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
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