Moped fahren mit 12 Jahren: Was ist erlaubt?

Für viele junge Menschen ist das Mofa der Inbegriff von Unabhängigkeit. Endlich ist nicht mehr für jeden Besuch bei Freunden das Elterntaxi notwendig, sondern die Jugendlichen können Ihre Freizeit unabhängig von den Eltern planen. Mit anderen Worten ist der Mofaführerschein für die meisten der erste Schritt zu einer größeren Mobilität.

Ab wann darf man Mofa fahren?

Wenn Sie als Eltern jetzt das nächste Mal mit der Frage: „Ab wie viel Jahren darf man Mofa fahren?“ konfrontiert werden, können Sie richtig antworten. Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.

Es ist allerdings möglich, sich schon mit 14,5 Jahren in der Fahrschule anzumelden, damit man die Prüfbescheinigung dann rechtzeitig zu Beginn des 16. Lebensjahres vorliegen hat, sofern die Prüfungs- und Theoriestunden erfolgreich absolviert wurden. Tatsächlich mit dem Mofa fahren, darf man mit 14 aber noch nicht.

Für alle Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gilt laut Gesetz eine andere Regelung, denn der Führerschein fürs Mofa wurde erst am 1. April 1980 eingeführt. Bei dieser Personengruppe reicht es daher, wenn der Personalausweis bzw. Reisepass mitgeführt wird.

Benötige ich einen Führerschein, um Mofa zu fahren?

So etwas wie einen Mofa-Führerschein gibt es nicht. Sie müssen stattdessen eine Prüfbescheinigung erwerben. Für jeden Führerschein ist der Besuch einer Fahrschule für das Mofa verpflichtend.

Das gilt auch für die Prüfbescheinigung fürs Mofa bzw. den Mofaführerschein. Sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse des Fahrschülers werden in der Fahrschule geprüft. Um zur Mofaprüfung zugelassen zu werden, müssen vom Fahrschüler mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten absolviert werden.

In diesen Theoriestunden werden vom Fahrlehrer theoretische Inhalte vermittelt. Der Unterrichtsstoff ist in der Regel in sechs Unterrichtseinheiten eingeteilt. Das heißt, wer mit dem Mofa fahren will, muss sich zunächst über die theoretischen Inhalte aufklären lassen.

Theoretische Ausbildung

Als Einstieg in den theoretischen Unterricht wird in der Regel zunächst technisches Wissen vermittelt. In den weiteren Theoriestunden wird thematisiert, wie sich Mofafahrer im Straßenverkehr zu verhalten haben.

Das heißt, zum Beispiel wer an welcher Kreuzung oder Straßeneinmündung Vorfahrt hat. Weiterhin wird den Fahrschülern beigebracht, welches Fahrverhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern angebracht ist. Das heißt, wie diese mit dem Mofa fahren dürfen.

In diesem Zusammenhang wird oft angesprochen, welches Fahrverhalten gegenüber Bussen angemessen ist. Außerdem geht der Fahrlehrer in der Regel darauf ein, dass bei Kindern und Radfahrern besondere Vorsicht gilt. Wie man mit dem Mofa fahren sollte, wenn schwierige Witterungsverhältnisse vorliegen, wird im Allgemeinen auch diskutiert.

Praktische Ausbildung

Neben der Theorie wird auch die Praxis geprüft. Das heißt, wie Fahrzeugführer mit dem Mofa fahren dürfen. Es ist für das Erlangen der Mofa-Prüfbescheinigung zwar keine praktische Prüfung im klassischen Sinne erforderlich, aber es muss eine Übungsstunde unter Beobachtung des Fahrlehrers absolviert werden.

Die praktische Übungsfahrt soll vor allem dazu dienen, dass der Fahrschüler ein Gefühl für das Fahrzeug entwickelt. Das heißt der Prüfling soll erlernen, wie er das Mofa in bestimmten Manövern fahren sollte. Beispiele hierfür sind u.a.

Was darf man mit der Prüfbescheinigung fahren?

Mit einer Prüfbescheinigung für ein Mofa dürfen nur bestimmte Fahrzeuge mit einer bestimmten Leistung gefahren werden. Mit anderen Worten ist gesetzlich geregelt, welches Mofa Sie fahren dürfen, wenn Sie nur im Besitz einer gültigen Prüfbescheinigung sind.

Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang immer, was in den Fahrzeugpapieren steht. Aus diesem Grund können je nach Fahrzeug, sowohl motorisierte Fahrräder als auch gedrosselte Roller, erlaubt sein.

Versicherungspflicht

Sie wollen mit dem Mofa fahren, ohne einen Versicherungsschutz zu haben? Davon ist dringend abzuraten, denn jeder der Mofa fahren will, ist per Gesetz gezwungen, dieses ordnungsgemäß zu versichern. Das heißt, sie handeln gesetzeswidrig, wenn Sie Ihr Mofa fahren ohne einen Versicherungsschutz zu haben.

Damit Sie erst gar nicht in eine solche Situation geraten, müssen Sie laut Gesetzgeber für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug sorgen. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass ein Verkehrsjahr in der Mofaversicherung am 01.03.

Legen Sie sich ein Versicherungskennzeichen zu, bekommen Sie gleichzeitig einen Versicherungsnachweis in Form eines dünnen Blattes Papier, auf welchem der Versicherungsbeitrag vermerkt ist. Sie sind dazu verpflichtet, dieses bei Fahrten immer mit sich zu führen.

Helmpflicht

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Mofa fahren ohne einen Helm zu tragen, ist also laut Straßenverkehrsordnung nicht gestattet.

Wer entgegen der Vorschrift handelt und ohne Helm Mofa fährt, muss in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

Weitere wichtige Hinweise

Mofa fahren ohne Fahrerlaubnis? Eine Strafe droht auch hier in jedem Fall, da Sie ein Mofa nicht fahren dürfen ohne eine Betriebserlaubnis zu besitzen. Das Mofa mit dem Autoführerschein zu fahren ist hingegen legitim, denn ein Mofa darf fahren wer mit B-Führerschein ausgestattet ist.

Für ein Gespann bestehend aus Mofa und Anhänger gelten besondere Regeln. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen gemäß § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) tatsächlich Anhänger ziehen. Hierbei müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Im folgender Liste ist einzeln aufgeführt, was u.a. Wie schwer die Gesamtmasse des Anhängers - und somit die Anhängelast für Ihr Mofa - maximal sein darf, entnehmen Sie dessen Betriebsanleitung. Die Mindeststützlast muss nach § 44 Abs.

Kinder auf dem Roller mitnehmen

Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich kein Mindestalter für den Sozius auf dem Motorrad bzw. Roller vor. Wollen Sie ein Kind auf einem E-Roller mitnehmen, muss dieser allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Welche Vorgaben gelten, erfahren Sie hier. Damit ein Kind möglichst sicher mitfährt, muss dieses auf dem angedachten Beifahrersitz Platz nehmen. Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer und verfügt über Fußstützen. Für kleine Kinder gibt es zudem spezielle Kindersitze.

Mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist es nicht sinnvoll, ein Kind auf einem Roller vorne mitnehmen zu wollen. Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen.

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.

Auch wenn es keine Altersgrenze für Kinder gibt, gelten für die Personenbeförderung allgemeine Vorgaben. So muss das Kraftrad gemäß § 35a Abs. 9 StVZO mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein. § 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor.

Bei Kindern unter 7 Jahren gelten gemäß § 35a Abs. Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können. Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden.

Um Kinder sicher auf einem Roller mitnehmen zu können, sollten diese nur den vorgesehenen und zugelassenen Platz für den Beifahrer nutzen. Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer. Für die Personenbeförderung mit Krafträdern gelten allerdings nicht nur Anforderungen an das Gefährt.

Auch die Fahrer bzw. eventuelle Beifahrer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Für Kinder sind spezielle Motorradhelme erhältlich, die optimal schützen und leichter sind als Varianten für Erwachsene. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.

Wichtig! Auch wenn die Sanktionen für Verstöße verhältnismäßig gering ausfallen, sollten die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden. Denn die Missachtung der Vorgaben kann die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und bei einem Unfall schwerwiegende Konsequenzen haben.

Moped fahren in Österreich

Auf Mopeds dürfen Kinder ab acht Jahren mitfahren, sind sie jünger, benötigen sie einen passenden Kindersitz. Doch hier ist Vorsicht geboten: Laut § 26 KFG 1967 müssen Sitze für Kinder unter acht Jahren auf Motorfahrrädern mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden sein.

Die meisten im Zubehörhandel erhältlichen Kindersitze werden mit Spanngurten am Motorradsitz oder am Rahmen befestigt. Kinder dürfen auf Fahrzeugen mit dem „weißen Taferl“ erst ab 12 Jahren mitfahren und auch nur dann, wenn sie mit den Füßen die Fußrasten erreichen.

Unter 12 Jahren ist die Mitnahme nicht erlaubt. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wie viele glauben, nur für große Motorräder. Für verantwortungsvolle Eltern steht vor allem eine Frage im Raum: Bin ich bereit, das erhöhte Risiko beim Roller- oder Motorradfahren mit meinem Kind in Kauf zu nehmen? Übertriebener Ehrgeiz hat hier nichts verloren.

Noch wichtiger: Dein Kind muss es auch selbst wollen. Der Nachwuchs muss sowohl körperlich als auch geistig bereit dafür sein. Besonders entscheidend ist die Körpergröße: Mach unbedingt eine Sitzprobe auf dem Fahrzeug.

So kannst du prüfen, ob dein Kind die Fußrasten sicher erreicht und sich jederzeit gut festhalten kann. Bevor ihr gemeinsam losfahrt, ist ein ausführliches Gespräch Pflicht: Erkläre deinem Kind, welche Bewegungen es auf dem Roller oder Motorrad spüren wird und wie es in bestimmten Situationen - wie etwa bei Kurven - reagieren sollte.

Praktisch ist es außerdem, einfache Klopfzeichen auszumachen - so kann dein Kind dir signalisieren, wenn es eine Pause braucht. Auch eine gute Möglichkeit, in Verbindung zu bleiben: eine Gegensprechanlage via Bluetooth. Das Tragen eines Motorradhelmes ist natürlich auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar und Pflicht.

Auch wenn es eigentlich keine Frage sein sollte, sei dennoch erwähnt, dass auch am Moped ein Fahrradhelm nicht reicht. Diese bieten im Ernstfall keinen Schutz. Im Fachhandel findest du speziell für Kinder entwickelte Motorradhelme.

Sie sind deutlich leichter als Modelle für Erwachsene - das schont den empfindlichen Nacken- und Schulterbereich. Die Helmschale fällt bei Kinderhelmen allerdings kleiner aus, was den Schutz etwas reduziert. Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte sich erkundigen: Gelten hier andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen?

In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten. Mit dem Roller oder Motorrad durch die Stadt zu düsen oder auch eine kleine Ausfahrt am Wochenende, kann auch mit Kindern an Bord ein tolles Erlebnis sein; wenn du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst und für die nötige Sicherheit sorgst.

E-Roller

Der Reiz von E-Rollern ist gerade für Jugendliche groß. Alleine und vor allem spontan von A nach B zu fahren, ohne auf die Eltern angewiesen zu sein, bedeutet für viele junge Nutzer eine neu gewonnene Freiheit. Ab 14 Jahren ist die Fahrt mit einem E-Roller gesetzlich erlaubt.

Trotz vieler Vorteile des neuen Fortbewegungsmittels, sollte Sicherheit beim Fahren an erster Stelle stehen. Zwar ist das Tragen eines Helms in Deutschland nicht vorgeschrieben, trotzdem sollte auf der Fahrt mit E-Rollern unbedingt ein Helm getragen werden. Die gesetzlich vorgeschrieben maximale Geschwindigkeit von E-Rollern liegt bei 20 km/h.

Bei Gefälle können sie allerdings noch schneller werden. Was eine solche Geschwindigkeit bedeutet, ist vielen Erstnutzern nicht bewusst, die Geschwindigkeit wird unterschätzt. Gerade Jugendliche sollten daher langsamer fahren, dies gilt vor allem für die ersten Fahrten mit einem E-Roller.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen E-Roller einige Kriterien erfüllen. Ohne die Ausstattung mit Bremsen an Vorderrad und Hinterrad, einer Klingel sowie Beleuchtung vorne und hinten ist die Fahrt nicht erlaubt. Auch Seitenreflektoren muss ein E-Roller haben.

Nach Kauf eines E-Rollers und vor der ersten Fahrt muss das Fahrzeug zunächst versichert werden. Es muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Versicherungsplakette angebracht werden. Ohne diese beiden Maßnahmen macht man sich bei Fahrten auf öffentlichen Wegen strafbar.

Die Fahrt mit einem E-Roller ist ab 14 Jahren erlaubt. Jedoch gilt dies nur für E-Roller, die im Besitz eines Jugendlichen sind. Für das Ausleihen eines E-Rollers gilt als Voraussetzung Volljährigkeit. Erst ab 18 Jahren kann man den Vertrag mit dem Verleihdienst schließen, der bei der Miete eines E-Rollers fällig wird.

Gerade als Anfänger ist es wichtig, sich zunächst auf die Geschwindigkeit, die schnelle Beschleunigung und auf das neue Fahrgefühl mit einem E-Roller einzustellen. Längere Fahrten sollten daher zunächst vermieden werden.

Es ist vielmehr sinnvoll, zunächst einige Testfahrten zu absolvieren, um Sicherheit zu gewinnen. Bei Kauf eines E-Rollers ist vor allem auf die Größe und das Gewicht zu achten. Zudem sollte der Lenker des E-Rollers verstellbar sein, um optimal auf die Größe des Jugendlichen angepasst werden zu können. Auch vor dem Ausleihen eines E-Rollers sollte man auf diese Aspekte achten.

So hat man länger etwas vom Fahrspaß und zudem können Rücken- und Haltungsprobleme vermieden werden. Um den Roller leicht tragen zu können, sollte er nicht mehr als 12 bis 13kg wiegen. Auch auf die richtigen Reifen kommt es an. Je größer und dicker die Reifen, desto sicherer ist man unterwegs, da mehr Halt vorhanden ist. Dies ist vor allem auf nasser Fahrbahn hilfreich.

E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen, kombinierten Fuß- und Radwegen oder Fahrradstraßen gefahren werden. E-Scooter gelten aufgrund ihres Motors auch als Kraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass hier dieselben Promillegrenzen wie bei einem Auto greifen.

Für Erwachsene unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot, Personen ab 21 Jahren erhalten ab 0,5 Promille einen Bußgeldbescheid (500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug). Bei Nicht-Beachtung der Straßenverkehrsregeln drohen Bußgelder und man muss bei Fahrt auf dem Gehweg zwischen 15 und 30 Euro zahlen.

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