Mopedführerschein für Anfänger

Wer möchte nicht schon in jungen Jahren mobil sein? Die Lösung ist die Fahrerlaubnis für zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse AM (Mopeds) oder für Krafträder der Klasse A1. Mobil bereits ab 15 Jahren: Wer möchte, kann seit dem 28.7.2021 bereits mit der Klasse AM ab 15 Jahren starten. Mit 16 Jahren kann die Fahrerlaubnis für ein Leichtkraftrad der Klasse A1 erworben werden. Die Leichtkrafträder der Klasse A1 haben einen Hubraum von bis zu 125ccm und eine Motorleistung von nicht mehr als 11kW.

Die Weisheit "Früh übt sich, wer ein Meister werden will" trifft auch für den Zeitpunkt des Fahrschulbesuches und die anschließende Fahrerlaubnisprüfung zu.

Flexibilität durch Roller und Moped

Durch den AM-Führerschein zum ersten fahrbaren Untersatz. Das Thema Mobilität ist insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung, daher suchen gerade Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden. Das Fahrrad ist dabei nicht immer die beste Option, weshalb der Fokus meist schnell zu den Krafträdern geht.

Gerade Mopeds oder Roller zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus, allerdings wird für diese eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt. Doch kann ich mit dem AM-Führerschein ausschließlich Roller fahren oder schließt die Fahrerlaubnis weitere Fahrzeugtypen ein? Welches Mindestalter schreibt der Gesetzgeber vor? Und welche Kosten fallen beim Erwerb des Rollerführerscheins üblicherweise an? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Ist die Klasse AM im Führerschein eingetragen, berechtigt diese zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.

Welche Voraussetzungen dabei für die einzelnen Kfz beim AM-Führerschein gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
  • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
  • kein Beiwagen

Dreirädrige Kleinkrafträder:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
  • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
  • Leermasse höchstens 270 kg

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
  • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads
  • Leermasse höchstens 425 kg

Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.

Klasse AM für 15-Jährige bundesweit möglich

Der „Moped-Führerschein ab 15" wurde über mehrere Jahre in einigen Bundesländern, so auch in Sachsen, in einem Modellversuch erprobt. Dieser war erfolgreich. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten.

Das reguläre Mindestalter für den AM-Führerschein liegt seit 28.07.2021 bei 15 Jahren. Zuvor hatten Modellversuche in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen positive Ergebnisse gezeigt.

Für eine Herabsetzung des Mindestalters für die Fahrerlaubnis der Klasse AM sprach vor allem, dass die 15-jährigen Bewerber im Gegensatz zur Mofa-Ausbildung (die ebenfalls mit 15 Jahren möglich ist) eine umfassende reguläre Fahrschulausbildung einschließlich der dazugehörigen theoretischen und praktischen Prüfung bei der Technischen Prüfstelle erhalten.

Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten. Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland.

Wichtig: Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland.

Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland

Fahrten ins Ausland erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt. Führerscheinklasse AM - Kosten: mind. Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.

Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Somit können, bevor man später mit dem Pkw unterwegs ist, bereits ab 15 Jahren Fahrerfahrungen gewonnen werden.
  • Die zusätzlich gewonnene Fahrpraxis wird gestützt von der allgemeinen Erfahrung, dass die ideale Karriere eines sicheren Kraftfahrers mit AM 15 über A1 „Vom Niederen zum Höheren“ erfolgt oder „Früh übt sich, wer ein Meister werden will“.
  • Diese Variante trägt dazu bei, Gefahren und Risiken frühzeitig kennen zu lernen und einzuschätzen, um diese dann beim späteren Pkw-Fahren zu vermeiden.
  • Selbst kleinste Fahrfehler mit dem Zweirad geben ein merkliches Feedback. Man lernt zwangsläufig das "Fahrbahn-Lesen".
  • Das Beste zum Schluss: Die Probezeit läuft bereits ab Erwerb der Klasse A1. Das heißt, der Einstieg in den Pkw mit 18 erfolgt - unfallfreies Fahren vorausgesetzt - ohne weitere Probezeit!

Was beinhaltet die Führerscheinausbildung?

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt. Sonderfahrten schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.

Kontrolliert wird das erlangte Wissen durch entsprechende Prüfungen. Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen. Zudem steht beim Rollerführerschein ein praktischer Test an, der mindestens 45 Minuten andauert.

Theorie und Praxis

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen.

Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?

Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.

Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden. Kannst du trotzdem Fahrstunden absolvieren?

Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.

Was kostet der Mopedführerschein?

Gerade durch die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfungsgebühren fallen beim Mopedführerschein nicht unerhebliche Kosten an.

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 70 - 150 Euro
  • Fahrstunde: 30 - 50 Euro
  • Vorstellung zur Theorieprüfung: 50 - 80 Euro
  • Theorieprüfung: 22,49 Euro
  • Vorstellung zur Praxisprüfung: 150 - 200 Euro
  • Praxisprüfung: 91,75 Euro

Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preiseverschiedenen Fahrschulen zu vergleichen.

Mopedfahren mit 15 wird auch kritisch betrachtet

Diese Erfahrungen mögen die Eltern beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein auf zwei motorisierten Rädern im Straßenverkehr unterwegs ist. Dennoch sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch.

Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen werden hier als Gründe genannt. Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild.

Soll Sohn oder Tochter schon mit 15 aufs Moped? Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Grundlage für diese Entscheidung. Relevant sind natürlich auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Auto-Führerschein zu warten.

Die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein. Viele Jugendliche sparen eifrig für das große Ereignis. Wer sich seinen Roller oder sein Moped selbst erarbeitet oder erspart hat, wird vermutlich auch aus Liebe zum Fahrzeug vorsichtig damit fahren.

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