Geschwindigkeitstoleranz bei Mopeds und E-Rollern in Deutschland

Immer wieder taucht die Frage auf, ob es bei E-Rollern bis 45 km/h eine Toleranz von +10 % gibt. Die Antwort ist jedoch eindeutig: Nein!

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für Fahrzeuge der Klasse L1e-B - also Kleinkrafträder mit maximal 4 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h - ist die Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Die oft zitierte "10 %-Toleranz" gilt hier nicht.

Nach der Vorschrift UN ECE R39 darf der Tacho eines Fahrzeugs etwas mehr anzeigen als die tatsächliche Geschwindigkeit - aber niemals zu wenig. Das bedeutet, dass ein Tacho mehr anzeigen darf als die tatsächliche Geschwindigkeit, aber niemals weniger.

Beispiel: Wenn ein Fahrzeug tatsächlich 45 km/h fährt, darf der Tacho bis zu 53,5 km/h anzeigen. Dann ist das Fahrzeug nicht mehr zulassungsfähig im Sinne der Typgenehmigung.

Um im Prüfverfahren auf der sicheren Seite zu sein, programmieren Hersteller die Motorsteuerung oft so, dass der Roller unter Idealbedingungen nur 43-44 km/h real fährt.

Wenn du ein Fahrzeug der Klasse L1e-B fährst - ob E-Roller oder Benziner - dann gilt: Die reale Geschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten. Bei Unsicherheit empfiehlt sich ein GPS-Speedtest.

Mofas und Tuning

Mofas mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h werden häufig von Jugendlichen frisiert, um eine höhere Leistung und somit eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen. Damit die Betriebserlaubnis für das Mofa trotz der Umbauten unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleibt, ist die Ummeldung des Mofas beim TÜV zwingend erforderlich.

Auch ein Fahrzeugführerschein ist für das frisierte Mofa möglicherweise erforderlich, wenn eine Mofa-Prüfung für die neue Höchstgeschwindigkeit nicht mehr ausreicht. Wird das frisierte Mofa ausschließlich außerhalb öffentlicher Straßen im Rennbetrieb gefahren, ist ein zeit- und kostenaufwändiges Ummelden beim TÜV nicht erforderlich.

Allerdings müssen für das Frisieren des Mofas bestimmte Anforderungen an das Fahrzeug genau beachtet werden, um die Betriebserlaubnis zu bekommen. Denn bereits kleine Abweichungen können eine erfolgreiche Ummeldung des Mofas verhindern. So sind in vielen Fällen die Bremsanlage und das Fahrgestell nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt.

Bei der Höchstgeschwindigkeit orientiert sich die Fertigungstoleranz der Hersteller von 10 Prozent an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges. Bei Mofas liegt die Toleranz bei ca. 3 km/h, was einer maximalen Endgeschwindigkeit von 28 km/h entspricht.

Durch das Entdrosseln des Mofas sind zwar höhere Geschwindigkeiten möglich, wird jedoch die Leistungssteigerung aufgrund technischer Eingriffe vorgenommen, die vom Originalzustand abweichen, erlischt auch die Betriebserlaubnis des Mofas. Die Polizei verfügt über mobile Prüfstände und kann bei einer Verkehrskontrolle so schnell herausfinden, ob ein Mofa frisiert wurde.

Der Mofa-Führerschein gilt nur für Höchstgeschwindigkeiten bis maximal 25 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten ist eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich, da der Mofafahrer ansonsten ohne selbige illegal am Straßenverkehr teilnimmt. Wer mehr als 45 km/h fahren möchte, benötigt zudem eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A (Motorräder).

Wird der Mofafahrer erstmals von der Polizei mit dem frisierten Fahrzeug erwischt, wird das Strafverfahren im Divisionsverfahren meist gegen Auflagen (z. B. Verkehrserziehung, Sozialstunden) eingestellt, wenn der Mofafahrer Einsicht und Reue zeigt. In der Regel schickt die Polizei auch eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. Dies hat zur Folge, dass man bis zum Verfahrensabschluss und der Auflagenerfüllung für weitere Führerscheinprüfungen zunächst gesperrt ist.

Beim zweiten Mal wird ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, das allerdings nicht mehr nach dem Divisionsverfahren eingestellt wird. Zwar sind bei einer Verurteilung ebenfalls Sozialstunden möglich, zusätzlich werden aber auch 6 Punkte im Flensburger Verkehrsregister eingetragen.

Ist man bei der Führerscheinbehörde zweimal wegen Fahren ohne zulässige Fahrerlaubnis aufgefallen, muss man vor einer Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Ist nachweislich ein Tuning bzw. Frisieren des Mofas für den Unfall verantwortlich, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt, einen Regressanspruch von bis 5.000 Euro vom Fahrzeughalter zurückzufordern.

Tipps zur Leistungsoptimierung ohne Tuning

Es gibt auch Möglichkeiten, die Leistung eines Mofas zu optimieren, ohne illegale Veränderungen vorzunehmen:

  1. Der Reifendruck sollte regelmäßig geprüft werden.
  2. Ist die Kette nicht richtig gespannt und läuft zu locker über Kettenrad und Ritzel, wird unnötig Kraft verschenkt.
  3. Vor allem bei älteren Mofas setzt sich der Auspuff aufgrund der vielen Betriebsstunden schnell zu.
  4. Wichtig für eine optimale Funktion des Zweitakters ist die korrekte Düsen-/Nadeleinstellung.

Simson und die Toleranzgrenze

Die Toleranzgrenze bei Rollern, die eigentlich 45 km/h bzw. 50 km/h fahren, liegt bei 61 km/h. Alles darüber führt zum Verfall der ABE. Bei Simson-Fahrzeugen, die von Werk aus 60 km/h fahren, ist die Situation etwas anders. Solange alles original ist, ist es legal, auch wenn sie 70 km/h oder mehr erreichen.

Es ist jedoch schwer nachzuweisen, ob etwas verändert wurde, wenn noch alles soweit original ist. Die Polizei kann misstrauisch werden, wenn man mit einer Simson mit 70 km/h unterwegs ist.

Petition zur Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit

Es gibt eine Petition zur Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder von 45 km/h auf 60 km/h. Viele argumentieren, dass 45 km/h im heutigen Straßenverkehr ein Hindernis darstellt und zu gefährlichen Überholmanövern führt. Eine Erhöhung auf 60 km/h würde den Verkehrsfluss verbessern und die Sicherheit der Fahrer erhöhen.

Einige der vorgebrachten Argumente für eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit sind:

  • Besseres Mitschwimmen im Verkehr
  • Erhöhung der Sicherheit
  • Anpassung an die Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer
  • Attraktivitätssteigerung der Fahrzeugklasse

Es wird argumentiert, dass DDR-Kleinkrafträder, die 60 km/h fahren dürfen, nicht negativ in der Unfallstatistik auffallen. Daher sollte es auch für moderne und besser ausgestattete Fahrzeuge möglich sein, 60 km/h zu fahren.

Mofa-Prüfbescheinigung

Zum Fahren mit dem Mofa ist eine Prüfbescheinigung erforderlich. Wer vor 1980 bereits sein 15. Lebensjahr erreicht hat, durfte und darf ein Mofa weiterhin ohne jegliche Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung fahren.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht mit einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen und existiert nur in Deutschland. Die Ausbildung in für eine Mofa-Prüfbescheinigung der Fahrschule besteht aus lediglich 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten in der Theorie und einer Doppelstunde zu 90 Minuten in der Praxis. In der Prüfung selbst ist nur ein Theorietest abzulegen.

Die Bußgelder zu § 5 FeV belaufen sich auf 10 bis 25 €. So muss eine Person, die ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt 10 € zahlen, wenn sie ihre Bescheinigung nicht mitführt.

Zusammenfassung

Die Geschwindigkeitstoleranz für Mopeds und E-Roller ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und sich an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Tuning kann zum Verlust der Betriebserlaubnis und zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, die Leistung eines Mofas legal zu optimieren.

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