Mopedversicherung: Schutz im Straßenverkehr

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur vor finanziellen Risiken bei Unfällen mit Ihrem Moped, Roller, Mofa und Co., sondern ist in Deutschland auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung der R+V stärkt Ihnen finanziell den Rücken, wenn Sie anderen mit Ihrem versicherten Moped, Roller oder Mofa einen Schaden zufügen. Wenn Sie einen Unfall verursachen und jemanden verletzen oder das Eigentum Dritter schädigen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesetzlich vorgeschrieben

Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Mopedfahrer ist gesetzlich vorgeschrieben. Stellen Sie sich vor, Sie rollen beim Einparken versehentlich gegen ein anderes Moped, dieses fällt um und wird beschädigt. Die Reparaturkosten für diesen Sachschaden zahlt dann Ihre Haftpflichtversicherung. Wenn Sie anderen Verkehrsteilnehmern einen Schaden zufügen, kann das richtig teuer werden. Kaum vorstellbar, aber manche Schäden gehen in Millionenhöhe.

Personenschäden sind bis zu 15 Millionen Euro je Schadenereignis abgedeckt. Kommt aufgrund eines Verkehrsunfalls jemand durch Sie zu Schaden, werden die Heilungskosten, Schadenersatzansprüche oder etwaige Verdienstausfälle von AdmiralDirekt gezahlt. Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für mitversicherte Personen.

Teilkaskoversicherung: Zusätzlicher Schutz

Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ist die Haftpflichtversicherung jedoch nicht zuständig. Mit einer Teilkaskoversicherung erhalten Sie zusätzlichen Schutz für Ihr Zweirad. Die Teilkaskoversicherung ersetzt grundsätzlich einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile am Tag des Schadens. Das ist der Kaufpreis, den Sie für den Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder solcher Teile bezahlen müssten.

Schließen Sie eine Teilkaskoversicherung ab, tritt diese auch für viele Schäden ein, die an Ihrem Moped oder Roller entstehen. Ganz wichtig: Diebstahl oder Raub sind mitversichert. Die Teilkaskoversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst Ihre Versicherungsprämie in Ihrer Teilkaskoversicherung.

Bei der R+V haben Sie die Möglichkeit Ihre Teilkasko-Versicherung ohne und mit Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR abzuschließen. Die Entscheidung für eine Selbstbeteiligung kann Ihre Versicherungsprämie reduzieren und ist eine Überlegung wert, wenn Sie bereit sind, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Die Option ohne Selbstbeteiligung bietet Ihnen hingegen maximalen Komfort, da im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten für Sie anfallen.

Mit der R+V-Teilkaskoversicherung sind Rollerfahrerinnen und Rollerfahrer vor den finanziellen Schäden bei Diebstahl ihres Zweirades geschützt.

Beispiele für Schäden, die durch die Teilkasko abgedeckt sind:

  • Ein Roller wird in der Nacht aus einer öffentlichen Parkzone direkt vor dem Haus der Besitzerin gestohlen. Die Teilkaskoversicherung der R+V kommt für die Kosten für die Neubeschaffung des Zweirades auf. Mit dem Schadenersatz kann sich der Besitzer einen neuen Roller kaufen.
  • Ein Mopedfahrer ist auf einer Landstraße unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße kreuzt. Um eine Kollision mit dem Tier zu vermeiden, weicht er aus, verliert dabei jedoch die Kontrolle über sein Moped und stürzt. Glücklicherweise bleibt er unverletzt, aber sein Moped trägt eine abgebrochene Frontleuchte davon. In diesem Fall greift die Teilkaskoversicherung der R+V, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, wenn diese durch eine Kollision mit Tieren wie z. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine oder Hunde entstanden sind. Die Versicherung deckt die Reparaturkosten ab und ermöglicht es dem Fahrer, sein Moped schnell wieder zum Laufen zu bringen.

Diebstahl von Mopeds und Mofas

Die Anzahl von Diebstählen von Mofas und Mopeds nimmt in Deutschland zu. Fast 10.660 kaskoversicherte Mofas und Mopeds wurden 2023 gestohlen. Das sind über 45% Prozent mehr als im Vergleich zum Vorjahr. Die Haftpflichtversicherung allein bietet in diesem Fall keinen Schutz. Mit der Teilkasko-Versicherung der R+V hingegen tragen Sie die finanziellen Folgen eines Diebstahls nicht allein.

Versicherungskennzeichen: Gültigkeit und Farben

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. AdmiralDirekt sendet Ihnen die Plakette in Form eines Aufklebers innerhalb weniger Werktage ganz bequem nach Hause. Dieser Aufkleber besitzt die selbe Gültigkeit wie die altbekannte Plakette aus Blech. Sie erhalten auf Wunsch zusätzlich eine Trägerplatte aus Kunststoff, die Sie mehrere Jahre nutzen können. In den Folgejahren muss dann immer nur die Klebefolie gewechselt werden. Dieses Verfahren ist unkompliziert und auch umweltfreundlicher.

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Nach diesem Jahr erlischt Ihr Versicherungsschutz automatisch. Für einen nahtlosen Schutz müssen Sie deshalb erneut eine Moped- bzw. Roller-Versicherung abschließen. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Anhand der Farbe der Plakette lässt sich schnell feststellen, ob gültiger Versicherungsschutz für Ihr Zweirad besteht.

Mit Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein spezielles Nummernschild. Dieses Versicherungskennzeichen gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahres.

Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

Deckungssummen: Maximale Sicherheit

Bei der R+V-Moped-Versicherung haben wir die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung erweitert und Ihre Deckungssumme auf 100 Mio. EUR erhöht. Genießen Sie höchste finanzielle Sicherheit. Diese hohe Deckungssumme ist besonders bei schwerwiegenden Unfällen mit Mopeds wichtig, bei denen die Kosten für Personenschäden oder Sachschäden schnell sehr hoch werden können. Personenschäden sind entsprechend mit maximal 12 Mio. EUR je geschädigter Person abgesichert.

AdmiralDirekt bietet Ihnen eine Versicherungssumme für Personen-, Sach- & Vermögensschäden von 100 Mio. € je Schadenfall. Die Deckungssumme pro Person beträgt Max. 15 Mio. € pro Schadenfall

Welche Fahrzeuge können versichert werden?

Die R+V-Moped- und Roller-Versicherung bietet passenden Schutz für zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit je nach Fahrzeugklasse von bis zu 60 km/h. Modelle mit einem Hubraum von über 126 ccm und/oder unter 11 kW bzw. einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometern pro Stunde können nicht über die Moped-Versicherung versichert werden.

Bei AdmiralDirekt können Sie folgende Mopeds und Mofas versichern:

  • Fahrzeuge mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Zweiräder mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, wenn Sie vor dem 31.12.2001 zugelassen wurden.
  • Mofas und Motorroller aus der ehemaligen DDR mit maximal 60 km/h, wenn sie erstmals vor dem 1. März 1992 zugelassen wurden.

Fahrzeugtypen im Überblick:

  • Mofa: Motorisiertes Fahrrad mit max. 25 km/h, fahrbar ab 15 Jahren.
  • Roller: Bequem und stilvoll, Mofaroller bis 25 km/h, Motorroller bis 60 km/h.
  • Moped: Bis 45 km/h, Pedale zum Starten und Bremsen.
  • Vespa: Klassischer Roller, versicherbar bis 60 km/h.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder: Kombination aus Motorrad und Pkw, mehr Stauraum.
  • S-Pedelec: Bis 45 km/h, Versicherungskennzeichen und Führerschein AM erforderlich.
  • E-Scooter: Bis 20 km/h, ab 14 Jahren fahrbar, kein Führerschein notwendig.
  • Segway: Elektronische Antriebsregelung durch Gewichtsverlagerung, Versicherungsplakette Pflicht.
  • Quad: Vierrädrige Fahrzeuge, Modelle bis 45 km/h ab 15 Jahren mit Führerschein AM.
  • Krankenfahrstuhl: Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, bis 15 km/h auch auf Gehwegen.

Zusätzliche Versicherungsoptionen

Die perfekte Ergänzung zur Moped-Versicherung: Unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft, wenn's brenzlig wird.

Viele Versicherungen bieten einen Schutzbrief für Fahrzeuge gleich mit an. Er bietet zusätzlichen Schutz bei Pannen und Unfällen - zum Beispiel durch Übernahme der Kosten für die Pannenhilfe oder den Abschleppdienst. Biker bekommen mit einem Schutzbrief ihrer Versicherung schnelle Hilfe unterwegs.

Wichtige Hinweise

  • Cannabis gilt seit dem 1. April 2024 als legal. Die wichtigsten Notfall-Maßnahmen und wieso es so wichtig ist Erste Hilfe zu leisten, lesen Sie hier.
  • Führerschein mit 17?

Motorradversicherung: Was ist zu beachten?

Beim Motorrad gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Kfz-Versicherung des Autos: Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient dem Schutz etwaiger Unfallopfer - auch des Sozius - und muss von jedem Halter abgeschlossen werden. Sie zahlt zum Beispiel Schäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen.

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung deckt eine Anzahl genau definierter Schadensfälle ab, zum Beispiel Diebstahl oder Schäden durch Sturm und Hagel. Die Vollkaskoversicherung ersetzt - zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung - weitere Schäden am eigenen Motorrad, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack.

Diebstahlschutz für Motorräder

Zum Leidwesen ihrer Besitzer sind Motorräder ein beliebtes Diebesgut. Von 1000 versicherten Bikes wurden 2019 durchschnittlich 1,6 Exemplare gestohlen - ein vier Mal höherer Wert als beim Pkw. Vor einem solchen Schaden schützt eine Kaskoversicherung. Ihre Leistung: Nach einem Diebstahl ersetzt sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Motorrads.

Versicherung von Zubehör

In der Teilkasko sind bestimmte fest am Motorrad angebaute Teile versichert. Dazu zählen etwa fest angebaute Koffersysteme oder sogar der Helm, vorausgesetzt, dass er mit einem Schloss am Motorrad angebracht ist. Ein mobiles Navi oder eine Gepäckrolle sind hingegen meist nicht versichert.

Um sicher zu gehen, was konkret versichert ist, sollten Halter direkt bei ihrer Versicherung nachfragen oder einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Abhängig vom gewählten Tarif sind erhebliche Unterschiede möglich.

Weitere Aspekte der Motorradversicherung:

  • Schadensfreiheitsklassen ("SF-Klassen") gibt es wie beim Auto auch beim Motorrad.
  • Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanz aus 38 Regionen wider.
  • Junge Motorradfahrer verursachen mehr Schäden als der Durchschnitt.
  • Für Teil- und Vollkaskoversicherungen wird in aller Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.
  • Viele Unternehmen geben Rabatt, wenn das Fahrzeug in der Garage steht.

Saisonkennzeichen für Motorräder

Beliebt sind daher Saisonkennzeichen. Wird das Fahrzeug beispielsweise nur zwischen April und September genutzt, lässt sich in den restlichen sechs Monaten nicht nur die Steuer, sondern auch die Prämie für die Versicherung sparen. Das Beste dabei: Ist das Fahrzeug über eine Teil- oder Vollkasko versichert, gilt der Diebstahlschutz auch in den Wintermonaten weiter. Voraussetzung dafür ist, dass das Motorrad an einem gesicherten Ort steht, beispielsweise in einer Garage oder auf einem umzäunten Grundstück.

Versicherungsschutz im Ausland

In den Ländern des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich weiter. Zusätzliche Länder sind ggf. auf der grünen Karte hinterlegt. Wer im Ausland mit gemieteten Motorrädern besser geschützt sein möchte, benötigt eine so genannte Mallorca-Police.

Bereit für die Moped-Saison 2025?

Am 1. März 2025 beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopedfahrer. Klebefolie drauf, Versicherungsschein mitnehmen, losfahren.

Leistungsübersicht AdmiralDirekt

AdmiralDirekt bietet Ihnen zwei Versicherungsoptionen für Ihr Moped an: Den Basisschutz in der Haftpflichtversicherung oder die umfassende Teilkasko mit Diebstahlschutz und vielen Extras.

Leistung Haftpflichtversicherung Teilkaskoversicherung
Versicherungssumme für Personen-, Sach- & Vermögensschäden 100 Mio. € je Schadenfall 100 Mio. € je Schadenfall
Deckungssumme pro Person Max. 15 Mio. € pro Schadenfall Max. 15 Mio. € pro Schadenfall
Brand & Explosion Nein Ja
Entwendung, Diebstahl, Raub & Unterschlagung Nein Ja
Naturgewalten (z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) Nein Ja
Zusammenstoß mit Tieren aller Art Nein Ja
Schäden durch Tierbiss Nein Ja

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