Jedes Jahr aufs Neue stellt sich die Frage: Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen und was ist beim Wechsel zu beachten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kennzeichenpflicht für Mopeds, Roller und E-Scooter in Deutschland.
Versicherungskennzeichen: Wozu dient es?
Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig. Die Versicherung ist vor allem im Falle eines Unfalls wichtig.
Alexander Schnaars vom ADAC erklärt: "Das Kennzeichen zeigt an, dass das Fahrzeug einen Versicherungsschutz hat. Ohne haftet nicht die Versicherung, sondern man haftet persönlich!" Das könne gerade bei Personenschäden, wenn beispielsweise ein Fußgänger angefahren wird, "sehr, sehr, sehr, sehr teuer" werden, warnt der Experte. Im Zweifel habe man sogar ein Leben lang finanziell damit zu kämpfen.
Für welche Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben?
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter über ein Versicherungskennzeichen verfügen. Im Detail betrifft dies folgende Fahrzeugtypen:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle.
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
E-Bikes und Pedelecs, die die oben genannte Leistungsgrenze nicht überschreiten, benötigen kein Versicherungskennzeichen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt einen möglichen Schaden ab.
Wie sieht das Versicherungskennzeichen aus?
Nach § 52 Absatz 2 FZV muss das Versicherungskennzeichen ein Schild sein, das durch eine entsprechende Erkennungsnummer und das Zeichen des zuständigen Verbandes beim Fahrzeug eine eindeutige Identifikation zulässt. Gibt es keinen zuständigen Verband, muss alternativ das Zeichen des Versicherungsunternehmens und das Verkehrsjahr angegeben sein. Nicht mehr als drei Ziffern und drei Buchstaben dürfen zusammen die Erkennungsnummer ergeben.
Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.
Gemäß § 27 FZV müssen Sie das Versicherungskennzeichen gut ersichtlich anbringen. Es sollte an der Rückseite des Fahrzeugs, am besten unter der Schlussleuchte, befestigt werden. Der untere Rand des Schildes muss mindestens 20 cm über der Fahrbahn liegen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden.
Farbgebung der Versicherungskennzeichen
In § 53 FZV wird genauer auf die Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens eingegangen. So beschreibt Absatz 1 die Farbänderung, die jedes Jahr stattfindet:
„Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz auf weißem Grund zu sein, im Verkehrsjahr 2024 blau auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2025 grün auf weißem Grund. Die Farben haben sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung zu wiederholen. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen zu haben. Ein Versicherungskennzeichen kann erhaben sein. Ein Versicherungskennzeichen darf nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und Ausgestaltung eines Versicherungskennzeichens hat dem Muster und den Angaben in Anlage 17 zu entsprechen.“
Aus dieser Vorgabe ergibt für Versicherungskennzeichen immer eine Farbe, die sich jedes dritte Jahr wiederholt. Entsprechend hat ein Versicherungskennzeichen 2025 die Farbe Grün. Dem Gesetz folgend hat der Rand des entsprechenden Schilds die gleiche Farbe wie die Schriftzeichen aufzuweisen. Auch muss die Sichtbarkeit an einem Fahrzeug gewährleistet sein. So darf ein Versicherungskennzeichen an einem Mofa nicht spiegeln, noch darf es verdeckt oder verschmutzt sein.
Gültigkeit und Wechsel des Versicherungskennzeichens
Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Das neue Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Um die Kontrolle der Gültigkeit zu erleichtern, haben alle Versicherungskennzeichen jedes Jahr eine andere Farbe. Die Versicherungskennzeichen müssen jedes Jahr zum 1. März ausgetauscht werden.
Ab dem 1. März 2025 müssen Halter ihre bisherigen blauen gegen neue grüne Versicherungskennzeichen austauschen. Denn nur mit einem gültigen Kennzeichen dürfen sie sich mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen.
Wo bekomme ich ein Versicherungskennzeichen her?
Den Antrag für ein Versicherungskennzeichen stellen Sie bei Ihrer Versicherung. Das Kennzeichen wird Ihnen zugeschickt, sobald Sie den Versicherungsbeitrag überwiesen haben. Halten Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bereit, wenn Sie den Antrag für ein Versicherungskennzeichen ausfüllen.
Kosten für ein Versicherungskennzeichen
Wie hoch die Kosten für ein Versicherungskennzeichen ausfallen, kann je nach Versicherung und Fahrzeugart variieren. Allerdings können Sie bei einem Mofa oder Moped in der Regel von Ausgaben unter 100 Euro rechnen. Fahrer*innen, die mindestens 23 Jahre alt sind, können bereits ab rund 40 Euro im Jahr eine günstige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abschließen. Jüngere Fahrer*innen müssen mit deutlich höheren Prämien ab 70 Euro rechnen.
Sanktionen bei Verstößen
Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht.
Die folgende Tabelle zeigt die möglichen Sanktionen:
| Verstoß | Sanktion |
|---|---|
| Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen | Verwarngeld von 40 Euro |
| Fehlende Versicherungsbescheinigung | Verwarngeld von 10 Euro |
| Fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr |
Sina Rathß, Sprecherin der Polizei München, warnt davor, ohne Versicherung zu fahren. Denn das ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz sogar eine Straftat. "Da droht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wenn man nur vergessen hat, die Plakette zu wechseln, aber der Versicherungsschutz bestünde, dann kommt eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 40 Euro zum Tragen."
Im Falle eines Unfalls ohne Kfz-Haftpflichtversicherung muss der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen.
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