Wer auf der Suche nach einer günstigen Alternative zum Auto ist, wird vermutlich schnell auf Kleinkrafträder und E-Scooter stoßen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber auch für diese den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes dient ein quadratisches Kennzeichen, das an der Rückseite des Kleinkraftrads angebracht werden muss.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen.
Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt.
Das Versicherungskennzeichen: Gültigkeit und Bedeutung
Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, der gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei verschiedenen zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten vorgeschrieben ist. Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.
Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März. Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor.
Alle Jahre wieder müssen Sie zum 1. März das neue Kennzeichen an Ihr Moped, Mofa oder ein anderes Kleinkraftrad anbringen. Mit dem Schild weisen Sie nach, dass Mofa, Moped & Co. haftpflichtversichert sind.
Die Farbe von Buchstaben, Ziffern und Plakettenumrandung wechselt also jährlich und steht für folgende Versicherungsjahre:
- Grün: 2025
- Schwarz: 2026
- Blau: 2027
Gesetzliche Vorschriften zur Anbringung
Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - anzubringen. Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen.
Zitat aus Paragraph 27 Abs. Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen.
Es muss seitlich jeweils in einem Winkel von 45 Grad lesbar sein.
Am besten nutzen Sie einen handelsüblichen Träger, auf dem Sie das Blechschild anschrauben - so ist es beim jährlichen Wechsel automatisch in der korrekten Position.
Alternative Befestigungsmethoden ohne Bohren
Viele Mopedbesitzer scheuen davor zurück, Löcher in das Heckblech zu bohren, um das Kennzeichen zu befestigen. Hier sind einige alternative Methoden, die ohne Bohren auskommen:
- Flüssigdichtung: Eine einfache Möglichkeit, das Kennzeichen anzukleben.
- Gummierte Neodyn-Magnete: Eine unkonventionelle, aber effektive Lösung.
- Klettverschluss: Ermöglicht einen einfachen Wechsel des Kennzeichens ohne Beschädigung des Lacks.
- Kennzeichenhalter mit Karosseriekleber: Bietet eine plane Auflagefläche und sicheren Halt.
- Dual-Lock von 3M: Ein in der Automobilindustrie verwendetes Befestigungssystem.
Sanktionen bei Verstößen
Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet.
Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Tabelle: Sanktionen im Überblick
| Vergehen | Sanktion |
|---|---|
| Nichtmitführen der Versicherungsbescheinigung | Verwarngeld in Höhe von 10 Euro |
| Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen | Verwarngeld in Höhe von 40 Euro |
| Fahren ohne Haftpflichtversicherung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
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