E-Scooter, Mofas & Mopeds, kleine Roller und große Pedelecs benötigen für den Straßenverkehr ein Versicherungskennzeichen.
Versicherungskennzeichen: Gültigkeit und Farbe
Das Versicherungskennzeichen ist 1 Jahr gültig und wird von der jeweiligen Kfz-Versicherung ausgegeben. Die Farbe des gültigen Kennzeichens wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.
Ab 1. März 2025 sind die gültigen Versicherungskennzeichen grün. Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für E-Scooter, Mofas, Mopeds und Co. Den Versicherungsschutz erkennt man am Versicherungskennzeichen - die Kennzeichenfarbe wechselt jährlich.
Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar. Die bisherigen blauen Nummernschilder sind nur bis zum 28. Februar 2025 gültig.
Ab dem 1. März 2025 darfst Du Dein Moped, Mofa oder E-Scooter nur mit einem grünen Nummernschild bewegen. Du darfst Dein Fahrzeug nur benutzen, wenn es das neue grüne Kennzeichen hat. Ansonsten ist es nicht versichert. Beachte hierbei: Das Versicherungskennzeichen verlängert sich nicht automatisch - Du musst es aktiv bei Deiner Versicherung neu bestellen.
Das Versicherungskennzeichen hat zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben stehen. Durch die Buchstabenkombination lässt sich die Versicherungsgesellschaft ermitteln, und die Zahlen dienen zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist.
Zudem befindet sich auch die Prägung „GDV“ (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) auf dem Versicherungs-Kennzeichen.
Versicherungspflichtige Fahrzeuge
Steigst Du neu ins (motorisierte) Zweiradgeschäft ein, hilft Dir der folgende Überblick bei der Orientierung, ob Du eine Kfz-Haftpflicht und somit ein grünes Kennzeichen für die kommende Saison brauchst. Versicherungspflichtig sind folgende Fahrzeuge:
- E-Scooter & Segways bis 20 km/h, die gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine Betriebserlaubnis haben
- Motorroller, Mofas & Mopeds bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
- Quads & Trikes bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
- E-Roller mit Betriebserlaubnis und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Bitte beachte, dass neben der Kennzeichenpflicht für viele Motor- und Elektroroller noch weitere Pflichten zu erfüllen sind. So musst Du beim Fahren die Betriebserlaubnis mit Dir führen. Dein E-Scooter muss eine Betriebserlaubnis haben und für den Straßenverkehr zugelassen sein.
Klebenummernschilder: Erlaubnis und Vorschriften
Um sicherzustellen, dass diese gut lesbar und zum Beispiel auch auf einem Blitzerfoto zu erkennen sind, definiert der Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Gestaltung und zur Anbringung von Nummernschildern. Damit bei einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr der vermeintliche Täter oder zumindest der Halter des entsprechenden Fahrzeugs identifiziert werden, müssen Kfz mit einem Kennzeichen ausgestattet sein.
Seit dem 1. März 2021 gibt es auch Kennzeichen zum Kleben. Die Schreiner Group ist zugelassener Hersteller der selbstklebenden Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge und E-Scooter. Diese Klebekennzeichen bieten zahlreiche Vorteile gegenüber herkömmlichen Metallschildern.
Versicherungskennzeichen aus selbstklebender Folie haben viele Vorteile. Sie sind leicht und platzsparend in Aufbewahrung und Versand, ihre Produktion ist ressourcenschonender als ein herkömmliches Blechschild und sie enthalten ein spezielles Hologramm als zusätzliches Sicherheitsmerkmal.
Seit 2019 bereits fahren Elektrokleinstfahrzeuge (EKF), besser bekannt als E-Scooter, ausschließlich mit Folienkennzeichen. Seit 2021 gilt das dank Ausnahmeverordnung „FVZAusnV“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auch für alle Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds oder Roller.
Das Versicherungskennzeichen für Roller oder E-Scooter wird mit Hilfe einer Trägerplatte für Folienkennzeichen befestigt, die meist aus Kunststoff besteht.
Sind Klebekennzeichen in Deutschland erlaubt?
Das Anbringen von Kfz-Klebekennzeichen ist nur erlaubt, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Zulassungsstelle vorliegt. Möglich ist dies in der Regel nur, wenn technische Gründe gegen die Verwendung regulärer Kennzeichen sprechen.
Ist die Anbringung eines regulären Nummernschildes aus technischen Gründen hingegen nicht möglich, können Sie für ein Klebekennzeichen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Anschließend prüft die zuständige Zulassungsbehörde den Sachverhalt eingehend.
Wer ohne eine Sondergenehmigung anstelle regulärer Kennzeichen vorne ein Klebekennzeichen verwendet, muss mit Sanktionen rechnen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Beamten bei diesem vorschriftwidrigen Verhalten von einer Straftat ausgehen.
Strafen bei unerlaubter Nutzung von Klebekennzeichen
Die Behörden können die Verfehlung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewerten. Diese Einschätzung bestimmt die möglichen Sanktionen.
Für den Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht der Gesetzgeber entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Wird das Fehlverhalten als Urkundenfälschung laut § 267 Strafgesetzbuch (StGB) eingeordnet, drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Mofa-Kennzeichen zum Aufkleben ab 2021
Im gestrig veröffentlichten Bundesgesetzblatt wurde unter anderem eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verkündet. Diese besagt, dass es ab dem 1. März 2021 das Mofa-Kennzeichen auch zum Aufkleben gibt. Anstatt also ein Schild aus Aluminium anzuschrauben, soll es zukünftig möglich sein, wahlweise eine Klebefolie mit dem Versicherungskennzeichen anzubringen.
Die Folie wird auf eine Trägerplatte aus Kunststoff, welche am Fahrzeug verschraubt ist, geklebt und nach Ablauf des Versicherungsjahres einfach abgezogen. Die Trägerplatte selbst muss nicht jährlich getauscht werden, sondern eben nur die Klebefolie. Diese ist so beschaffen, dass sie beim Abziehen zerreißt.
Das Mofa-Kennzeichen zum Aufkleben ist bereits für das kommende Versicherungsjahr, also ab dem 1. März 2021, erhältlich und wird zunächst für drei Jahre erprobt. Nach Abschluss dieser Testphase wird die Folienlösung evaluiert, ob diese tatsächlich zielführend ist.
Besonderheiten der Folienkennzeichen
Optisch ändert sich bei den neuen Versicherungskennzeichen sehr wenig. Sowohl Größe als auch Schriftart und -gestaltung bleiben so, wie Sie es schon von der Blechvariante kennen.
Ein paar Besonderheiten weist das neue Mofa-Kennzeichen zum Aufkleben aber doch auf: Am rechten Rand befindet sich ein transparentes Hologramm in Form eines Streifens, der mit dem hellgrauen Schriftzug „VERSICHERUNGSKENNZEICHEN” unterlegt ist. Ein weiteres Hologramm muss zwischen den beiden Zeilen der Zahlen-Buchstaben-Kombination auftauchen. Dieses enthält den Schriftzug „GDV” sowie die jeweilige Jahreszahl des Versicherungsjahres.
Umweltvorteile der Klebefolien
„Das ist einfacher, schneller und besser für die Umwelt: Nach fünf Jahren ist der ‚ökologische Rucksack‘ der Klebefolien fast 40 Prozent kleiner als von herkömmlichen Schildern, weil sowohl bei der Herstellung als auch bei der Entsorgung weniger Treibhausgase entstehen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Zudem haben die Folien ein Hologramm und sind damit fälschungssicher. Langfristig soll nach einem positiven Abschluss des Pilotprojekts die Klebefolie die bisherigen Schilder ersetzen; für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gibt es schon seit ihrer Zulassung 2019 ausschließlich Folienkennzeichen.
Konsequenzen bei Fahren mit alten Kennzeichen
Anders als Pkw müssen die mehr als 1,8 Millionen Mofas, Mopeds und Elektrokleinstfahrzeuge für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.
Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Die Versicherungspflicht
Moped, Mofa, Roller und andere Kleinfahrzeuge können ebenso in Verkehrsunfälle verwickelt werden wie Pkws - mit kostspieligen Folgen, wenn Dritte zu Schaden kommen. Deshalb muss auch für Moped, Mofa & Co. eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden: Sie übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, wenn Sie mit dem Zweirad einen Unfall verschulden.
Als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes dient ein quadratisches Kennzeichen, das an der Rückseite des Kleinkraftrads angebracht werden muss. Drei Ziffern in der ersten Zeile stehen für den Versicherungsanbieter, drei Buchstaben in der zweiten für den Fahrzeughalter. Wie das Autokennzeichen auch, ermöglicht das Versicherungskennzeichen also die Ermittlung des Besitzers.
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
Unter die Haftpflichtversicherungspflicht fallen alle zulassungsfreien Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, für ältere Modelle bis 60 km/h.
Darunter fallen:
- Mofas
- Mopeds
- Motorroller
- E-Scooter
- Segways
- S-Pedelecs
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Quads und Trikes mit obigen Eigenschaften
Warum ändern sich die Kennzeichen für Moped und Mofa jedes Jahr?
Damit der aktuelle Versicherungsstand der Fahrzeuge für die Polizei und Ordnungsämter, aber auch für Kunden von beispielsweise Leih-E-Scootern sofort erkennbar ist, gelten Mofa- und Mopedkennzeichen immer nur für ein Jahr - verdeutlicht durch einen Farbcode, der sich alle drei Jahre wiederholt.
Die Farbe von Buchstaben, Ziffern und Plakettenumrandung wechselt also jährlich und steht für folgende Versicherungsjahre:
- Grün: 2025
- Schwarz: 2026
- Blau: 2027
Sie kommen nicht darum herum, jedes Jahr das neue Kennzeichen an Roller, Moped, Mofa oder ein anderes unter die Bestimmungen fallendes Fahrzeug anzubringen.
Ab wann gilt das neue Kennzeichen für Mofa, Moped & Co.?
Das Versicherungsjahr erstreckt sich immer gleich vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. 2025 also vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026.
Ist an Ihrem Kleinkraftrad nach dem 28. Februar 2025 noch das alte blaue Schild des Versicherungsjahres 2024/2025 angebracht, wird es höchste Zeit für den Wechsel auf ein grünes Kennzeichen. Sonst sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs und machen sich strafbar.
Braucht man für Moped oder Mofas auch eine Zulassung?
Nein, Sie brauchen keine Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle, wenn Sie ein Moped, Mofa oder andere Kleinkrafträder fahren. Stattdessen genügt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis oder eine eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung). Ohne diese Dokumente bekommen Sie kein Mofa-, Moped-, Roller- oder E-Scooter-Kennzeichen.
Kennzeichen für Mofa & Moped - so läuft die Anmeldung
Um das Kennzeichen für Moped und Co. zu erhalten, müssen Sie die Haftpflichtversicherung beim Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Das geht in aller Regel bequem online und ab einem Alter von 15 Jahren. Sie geben in einem Formular einfach Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten aus der Betriebserlaubnis ein und überweisen den Versicherungsbeitrag.
Nach Geldeingang schickt Ihnen der Versicherer das Kennzeichen zu, ebenso den Versicherungsschein. Letzteren müssen Sie ebenfalls immer mit sich führen und bei Verkehrskontrollen vorzeigen - in Papierform oder digital auf dem Smartphone.
Bei Vertragsverlängerungen brauchen Sie online nur die Versicherungsnummer und das bisherige Versicherungskennzeichen einzugeben - alle anderen Daten sind ja bereits erfasst. Benötigen Sie das neue Kennzeichen für Moped und Co. möglichst schnell, können Sie die Formalitäten auch in einem Versicherungsbüro erledigen und das Schild direkt mitnehmen. Im Jahr 2025 ist das Kennzeichen für Mopeds & Roller Grün.
Die Kosten für ein Moped-Kennzeichen
Die Kosten für die Mofa-Haftpflicht schwanken je nach Versicherungsanbieter. Die günstigsten Angebote starten bei etwa 39 Euro jährlich. Versichern Sie ein Fahrzeug erstmalig im laufenden Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag entsprechend.
Melden Sie das Kleinkraftrad beispielsweise erst zum 1. Mai und nicht 1. März an, zahlen Sie anteilig für zwei Monate weniger - statt 42 Euro zum Beispiel 35 Euro.
Je nach Wert des Fahrzeugs kann sich auch der Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung lohnen. Eine solche „Mopedversicherung“ übernimmt auch selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Kleinkraftrad sowie Schäden durch Naturgewalten oder den Verlust nach Diebstahl.
Wie lange darf man mit dem alten Kennzeichen fahren?
Das Kennzeichen für Moped oder Mofa können Sie bis einschließlich 28. bzw. 29 Februar (in Schaltjahren) nutzen. Ab 1. März 0 Uhr des nächsten Jahres gilt nur noch die neue Plakette.
Was passiert, wenn ich mit dem alten Moped-Kennzeichen kontrolliert werde?
Erwischt Sie die Polizei mit dem abgelaufenen Versicherungskennzeichen am Moped oder Mofa, werden Sie verwarnt und zahlen 40 Euro. Fahren Sie ohne Haftpflichtschutz, verstoßen Sie außerdem gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Auf die leichte Schulter sollten Sie unversicherte Fahrten aber trotzdem nicht nehmen. Bauen Sie einen Unfall, müssen Sie selbst für alle Kosten aufkommen. Das kann Ihr ganzes Leben ruinieren, wenn andere Menschen durch Sie schwer verletzt werden.
Kennzeichen für Moped & Co. - Tipps zum korrekten Anbringen
Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei auch die richtige Befestigung des Kennzeichens an Mofa, Moped, Roller und Co. Hier sind präzise Vorgaben einzuhalten.
Am besten nutzen Sie einen handelsüblichen Träger, auf dem Sie das Blechschild anschrauben - so ist es beim jährlichen Wechsel automatisch in der korrekten Position. Einige Versicherer bieten auch Folienkennzeichen an. Sie lassen sich einfach auf die Halterung kleben und somit leichter austauschen.
Zusammenfassung
Kleinkraftfahrzeuge sind ein günstiges Fortbewegungsmittel und gerade in Städten mit Parkplatzmangel praktisch. Da sie keine Kfz-Zulassung und keinen TÜV brauchen, hält sich auch der Unterhaltsaufwand in Grenzen. Einzig eine Haftpflicht ist erforderlich, die durch das Kennzeichen am Moped nachgewiesen wird. Diese jährlich zum 1. März anfallende Formalität sollten Sie als Moped- oder Rollerfahrer immer auf dem Schirm haben.
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