Moped Kennzeichen Pflicht in Leipzig: Was Sie Wissen Müssen

Ab dem 1. März gilt nur noch das grüne Versicherungskennzeichen für Mopeds, Roller und Mofas. Das alte blaue läuft bald aus. Aus Blau wird Grün - der Farbwechsel ist für alle dringend nötig, die ein zulassungsfreies Kraftfahrzeug wie etwa Roller, Mofa oder Moped bewegen wollen. Denn diese brauchen bald neue Kennzeichen.

Neues Versicherungsjahr, neue Farbe

Ab 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue grüne Kennzeichen gültig. Wer danach noch mit dem blauen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Unfallschäden anderer müssten dann komplett aus eigener Tasche bezahlt werden - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer.

Das Kennzeichen gilt als schneller Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. So können Polizei und Ordnungsamt auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Dieser ist wichtig, um verursachte Fremdschäden zu regulieren. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wäre zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nötig.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen?

Das Schild brauchen unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet werden, müssen nicht angemeldet werden.

Auch entsprechend motorisierte und schnelle Quads, Trikes, E-Roller sowie motorisierte Krankenfahrstühle brauchen das Schild. Das gilt auch für Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion (bis 60 km/h), die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Die Kennzeichenpflicht gilt auch für die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h beim Treten unterstützen. Normale Pedelecs - umgangssprachlich E-Bikes oder Elektrofahrräder - bis 25 km/h gelten dagegen als Fahrrad und benötigen daher kein Kennzeichen.

Woher bekommt man die Kennzeichen?

Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Dabei gibt es sowohl klassische Kennzeichen (13,0 × 10,1 cm) als auch kleinere Plaketten zum Aufkleben (6,7 × 5,5 cm) für E-Scooter und Segways. Die Kennzeichen laufen jährlich automatisch aus, müssen also nicht gekündigt werden.

Wozu dient die Buchstabenkombination?

Anhand der dreistelligen Buchstabenkombination des Kennzeichens können Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Unfallgegners ermitteln. Das geht über den Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch (0800 2502600).

Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Für das Versicherungsjahr 2026/2027 gibt es also ein schwarzes Kennzeichen.

Das Versicherungskennzeichen kostet ab rund 45 Euro - je nach Versicherung - für die Kfz-Haftpflicht.

Die Mopedversicherung

Für Fahrzeuge wie Mopeds, Roller, Mofas und E-Scooter brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung - so will es der Gesetzgeber.Das Versicherungsjahr für die Mopedversicherung beginnt immer am 1. März. Zu diesem Zeitpunkt benötigen Sie ein neues Nummernschild oder eine neue Plakette für Ihr Fahrzeug. Die Jahresprämie wird gestaffelt berechnet - wenn Sie Ihre Mopedversicherung also erst nach dem 1. März abschließen, zahlen Sie für nachfolgende Monate einen anderen Beitrag.

Was ist versichert?

  • Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin
  • Sach- und Umweltschäden
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Forderungen aus Personenschäden
  • Vermögensschäden

Was ist nicht versichert?

  • Schäden am eigenen Fahrzeug durch Fremdeinwirkung
  • Schäden durch Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Bei Fahrerflucht
  • Vorsätzlich verursachte Schäden

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für die finanziellen Folgen eines von Ihnen verursachten Unfalls auf. Versichert sind die Halterin oder der Halter und die Fahrerin oder der Fahrer. Mitfahrende Personen deckt der Versicherungsschutz ebenfalls ab, sofern es die Bauart erlaubt. Sie profitieren von folgenden Leistungen:

  • Übernahme von Sachschäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro
  • Bei Personenschäden Zahlung von bis zu 12 Millionen Euro pro Person
  • Rund um die Uhr erreichbare Schaden-Hotline

Wenn Sie ein älteres Moped mit geringem Wiederverkaufswert fahren, kann die Haftpflichtversicherung als Basisschutz ausreichen. Wenn Sie aber im unverschuldeten Schadensfall Ihr eigenes Fahrzeug reparieren oder ersetzen lassen wollen, empfehlen wir eine Teilkaskoversicherung als Ergänzung zum Haftpflichtschutz.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung erweitert die Leistungen der Haftpflichtversicherung und deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, die durch Fremdeinwirkung oder Naturgewalten entstanden sind. Dies umfasst die folgenden Schadensfälle und Gefahrenquellen:

  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung)
  • Kollisionen oder Kabelschäden durch Tiere
  • Diebstahl
  • Brand oder Explosion
  • Glasbruch

Sie können die Teilkaskoversicherung wahlweise mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?

Die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gilt unter anderem für diese Fahrzeuge:

  • Mofas bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Mofas und Motorroller bis 60 km/h
  • Mopeds bis 45 km/h
  • Vespas bis 60 km/h
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
  • S-Pedelecs bis 45 km/h
  • E-Scooter bis 20 km/h
  • Segways bis 20 km/h
  • Quads bis 45 km/h
  • Krankenfahrstühle
  • Mokicks bis 60 km/h

Arten von Schäden

Es werden drei Arten von Schäden unterschieden:

  • Ein Sachschaden betrifft einen Gegenstand, also zum Beispiel ein Gerät, ein Fahrzeug oder ein Möbelstück.
  • Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch verletzt wird oder gar ums Leben kommt.
  • Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die der oder die Geschädigte erleidet. Das können zum Beispiel Ausgaben sein, die durch einen Unfall entstanden sind.

Mopedversicherung mit Vollkasko

Für die Vollkaskoversicherung gibt es ein komplexeres Tarifsystem mit Schadenfreiheitsklassen: Je länger Sie schaden- und unfallfrei fahren, desto günstiger wird Ihre Einstufung. Entsprechend werden Sie bei einem Schaden oder Unfall zurückgestuft. Für Mopeds gibt es diese Regelung nicht. Aber keine Sorge - eine Mopedversicherung mit Teilkasko bietet in der Regel ausreichenden Versicherungsschutz.

Automatische Verlängerung des Versicherungsschutzes

Nein, der Versicherungsschutz endet jedes Jahr Ende Februar. Er verlängert sich nicht automatisch für das folgende Jahr. Sie können die Versicherung einfach online für ein weiteres Jahr abschließen und sich eine neue Vignette zuschicken lassen. Und schon sind Sie wieder ein ganzes Jahr versichert unterwegs.

Farbe der Kennzeichen

Die Farbe der Kennzeichen ändert sich von Jahr zu Jahr. So ist bei einer Kontrolle erkennbar, ob Ihr Fahrzeug für das laufende Jahr einen gültigen Versicherungsschutz hat.

Sparkassen-Mopedversicherung in Leipzig

Mit der Sparkassen-Mopedversicherung sind Sie überall sicher unterwegs und genießen besonderen Service in Leipzig.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer pauschalen Versicherungssumme von 100 Millionen Euro ab, wobei Personenschäden bis zu acht Millionen Euro pro geschädigter Person versichert sind.

Optionale Teilkaskoversicherung

Die optionale Teilkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug und deckt unter anderem Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Zusammenstöße mit Tieren, Kurzschlüsse und Glasbruch ab.

Kosten

Der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz ist bereits ab 59 Euro für privat genutzte Leichtmofas, Mopeds, Roller und ähnliche Fahrzeuge erhältlich. Für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und leichte Quads bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung Schutz ab 158 Euro, inklusive Teilkasko ab 241 Euro.

Einige Risiken können nicht online abgeschlossen werden, daher steht Ihnen unser Kundenservice unter 0351 4235-766 zur Verfügung.

Leipzig und Umgebung

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin über eine Sparkassen-Mopedversicherung in Leipzig und Umgebung in Ihrer Sparkasse.

Über Leipzig

Leipzig ist eine pulsierende Stadt mit einer reichen Geschichte und vielfältigen Veranstaltungen. Regelmäßige Events wie das Bachfest und die Leipziger Buchmesse ziehen Besucher an. Hochwassergefahr besteht aufgrund der Flüsse, weshalb geeignete Versicherungen wichtig sind. Die Sparkassen-Versicherung Sachsen bietet umfassende Lösungen, um die eigene Immobilie abzusichern und sich gegen Naturgefahren zu wappnen.

Einwohner: 619.879Fläche: 297,8 km2Höhe: 113 mQuellen: Wikipedia, Wikidata

Kleinkrafträder

Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern. Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern einen Hubraum von ebenfalls maximal 50 cm³ haben. Bei anderen Verbrennungsmotoren bestimmt das Gesetz nicht ausdrücklich die Größe des Motors, die Nutzleistung darf jedoch maximal 4 kW betragen. Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt z.B. Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B. Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig. Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen. Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit. Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind. Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen.

Wo darf man mit einem Kleinkraftrad fahren?

Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden. Wichtig: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.

Welche Alkoholgrenzen gelten für Kleinkrafträder?

Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert.

Weitere Informationen

Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden.

Zusätzliche Leistungen der ADAC Moped-Versicherung

  • Diebstahl inkl.
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Kurzschluss zzgl.
  • Tierbiss
  • Neupreisentschädigung
  • Kaufpreisentschädigung
  • Überspannungsschäden
  • Akku-Zustandsdiagnostik
  • Kosten für Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs

Versicherungsschutz in Europa

Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Beginn und Ende des Versicherungsjahres

Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres.

Automatische Verlängerung

Nein, da es sich um eine Ablaufpolice handelt. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden.

Betriebserlaubnis

Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein.

Umschreibung eines Kennzeichens

Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden.

Bearbeitungszeit

Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.

Minderjährige Versicherungsnehmer

Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Motorroller und Führerschein

Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Sie sind nicht Kfz-steuerpflichtig und müssen auch nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung, es sei denn, das Kraftrad fährt bauartbedingt schneller als 45 km/h - dann ist eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre Pflicht. Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.

Leichtkraftrad

Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig. Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt. Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.

Wenn Sie die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 Jahren besitzen, sind Sie damit nicht berechtigt, im Ausland zu fahren.

Roller fahren ab wann?

Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.

Motorroller Vorteile

Ein Motorroller kommt mit zahlreichen Vorteilen daher: Von der Mobilitätsfreiheit und dem Fahrspaß bis hin zu Kostenersparnissen sprechen viele Argumente für die flexiblen Flitzer.

Worauf sollte man beim Kauf achten?

TÜV NORD-Sachverständiger Matthias Wertz: „No-Name-Bikes sind zwar in der Anschaffung oft günstiger, können aber Probleme verursachen, wenn Reparaturen anstehen. „Wer einen Motorroller kauft, darf nicht nur auf die Optik achten. Vor dem Kauf sollte man die Modelle verschiedener Hersteller ausprobieren und eine Probefahrt machen.

Retro-Modelle und Oldtimer

„Wer mit einem Retro-Modell oder gar einem Oldtimer liebäugelt, sollte vorsichtig sein. Da bei Kleinkrafträdern keine Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben ist, sind eine nicht unerhebliche Zahl der motorisierten Zweiräder mit gefälschten Papieren unterwegs.

Schutzkleidung

„Vorgeschrieben ist zwar nur der Helm. Aber alles, was auf dem Motorrad sinnvoll ist, ist es auf dem Motorroller ebenfalls.

Gebrauchte Motorroller

„Man bekommt bereits gute gebrauchte, günstige Motorroller im niedrigen vierstelligen Bereich. Zulassungspflichtige Roller über 50 ccm unterliegen einer regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht.

Regeln und Pflichten für Motorrollerfahrer

Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten?

  • Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius.
  • Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.
  • Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu.
  • Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können.
  • Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen.
  • Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten.
  • Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren.
  • Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!
  • Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert.
  • Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.

Motorroller im Urlaub

Wer im Urlaub mit dem Motorroller unterwegs sein möchte, sollte die wichtigsten Fragen unbedingt vor Antritt der Reise klären. Welche Führerscheinbestimmungen gelten im Reiseland? Welche Straßenverkehrsregeln sind zu beachten? Haftet die Versicherung für Schäden im Ausland? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Motorroller zu mieten?

Fahrsicherheit

Egal ob im Urlaub oder Daheim: Wenn Sie mit einem B-Führerschein das erste Mal auf einen Motorroller steigen, sollten Sie sich vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen mit dem Fahrzeug vertraut machen. Jede Maschine reagiert bei Wind anders. Es ist nicht unbedingt angenehm, aber Motorrollerfahren bei Regen ist kein Problem. Vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Straßen sind ein paar Proberunden empfehlenswert.

Mopedversicherung und Kennzeichen

Das Kenn­zeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kenn­zeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kenn­zeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haft­pflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haft­pflichtversicherung anfallen.

Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kenn­zeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2022 waren zum Beispiel grüne Moped-Kenn­zeichen gültig, im Jahre 2023 schwarze und im Jahre 2024 blaue.

Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haft­pflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kenn­zeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Ab dem 01. März darf nur noch auf die Straße, wer das neue schwarz-weiße Versicherungskennzeichen hat. Zu diesem Stichtag verliert das alte Krad-Kennzeichen seine Gültigkeit.

Mofas und Motorroller erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Vielerorts sind die kleinen Flitzer zu sehen, sei es als elegantes Stadtgefährt im Stil der 50er Jahre oder als sportliches Krad. Doch wie jedes Jahr müssen die Fahrzeughalter zum Stichtag 01. März ihren Haftpflichtschutz erneuern. Dann verliert das bisherige grün-weiße Nummernschild seine Gültigkeit und fortan sind schwarz-weiß die Farben der Saison. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht auf die Straße. Auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor besteht Pflicht zur Kennzeichnung. Wer die Wechselfrist versäumt, riskiert viel. Bei einem Unfall müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Darüber hinaus sei Mopedfahrern der Abschluss einer Unfall- und Teilkaskoversicherung empfohlen. Gerade Kleinkrafträder sind oft in Unfälle verwickelt und werden häufiger noch als andere Fahrzeuge gestohlen. Hier gilt es finanziell vorzusorgen. Dabei ist es nicht schwierig, eine günstige Versicherung zu finden. Entweder finden Sie in einem Vergleichsportal im Internet eine geeignete Versicherung oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, welcher für Sie eine passende Versicherung findet.

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