Mopedversicherung in Deutschland: Haftpflicht und Teilkasko im Überblick

Um Ihr Kleinkraftrad wie Moped, Roller und Co. auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Versicherung, denn diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Sie dürfen Ihren Roller nur mit einem aktuell gültigen Versicherungskennzeichen fahren. Dieses muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.

Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison der Mopedfahrenden. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen.

Gesetzliche Grundlage: Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor. In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen.

Unsere Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Leichtkrafträder kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs an fremdem Eigentum und anderen Fahrzeugen oder Personen Schaden verursachen. Mit der HUK-COBURG haben Sie dabei den größten Kfz-Versicherer Deutschlands und erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio. €).

Die optionale Teilkaskoversicherung

Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbst­beteiligung von 150 Euro oder ohne Selbst­beteiligung abschließen.

Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt hingegen nicht, wenn der Roller gestohlen wird. Eine Teilkasko greift aber nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Wildunfall, Marderbiss oder Kabelkurzschluss. Oft sieht die Teilkasko einen Selbstbehalt von 150 Euro vor. Wäge deshalb ab, ob sich das für Dich lohnt, vor allem wenn Dein Mofa zu den Relikten aus vergangenen Zeiten gehört und nur knapp mehr wert ist, als der Selbstbehalt hoch ist.

Vollkaskoversicherung: Rundumschutz für Ihr Leichtkraftrad

Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist, und Transportschäden werden übernommen.

Mit der Kaskoversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen die finanziellen Folgen häufig auftretender Schäden Ihres Fahrzeugs ab. Auch die Schutzkleidung ist beim Kasko-Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung als Zubehör mitversichert. Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt.

Zusatzleistungen und Erweiterungen

Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen.

Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Für nur 7,00 € * im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. B. Abschleppen.

Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Sie erhalten z. B. Ersatz des Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Nutzungsausfall.

Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die sogenannte Mallorca-Police für viele europäische Länder. Im Ausland sind Mietwagen oft mit geringeren Haftpflichtversicherungssummen versichert als in Deutschland. Wenn es zu einem Schaden kommt, könnte die Versicherungssumme zu niedrig sein.

Saisonkennzeichen: Sparen für Schönwetterfahrer

Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.

Versicherung von Elektro-Leichtkrafträdern

Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.

Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 € - Bei E-Leichtkrafträdern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Leichtkrafträdern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Die Kaskoversicherung ist zur Stelle, wenn kein anderer für den Schaden an Ihrer fest installierten Wallbox oder Induktionsplatte aufkommt.

Die richtige Versicherung finden

Eine Rollerversicherung abzuschließen, ist nicht schwer. Die richtige zu finden, ist hingegen gar nicht so einfach. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die mit günstigen Rollerversicherungen werben. Entscheidend ist aber nicht unbedingt der günstigste Preis. Vielmehr muss auch die Leistung stimmen. Finanztip empfiehlt Dir einen Vertrag mit einer erhöhten Deckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadensfall beziehungsweise 15 Millionen Euro je geschädigter Person. So bist Du auch bei schweren Unfällen ausreichend abgesichert. Deckt der Versicherer auch noch grobe Fahrlässigkeit ab oder bietet Dir einen verbesserten Schadenfreiheitsrabatt für Dein Auto an, ist das ein gutes Zusatzangebot.

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