Moped Kennzeichen wechseln in Deutschland: Alles was Sie wissen müssen

Für Halter von Mofas, Mopeds, Rollern und Elektrokleinstfahrzeugen gilt ab dem 1. März 2025 eine wichtige Regel: Das neue grüne Versicherungskennzeichen muss montiert sein. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen - denn ohne gültiges Versicherungskennzeichen erlischt der Versicherungsschutz.

Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen so wichtig?

Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist. Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen.

Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?

Unter die Haftpflichtversicherungspflicht fallen alle zulassungsfreien Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, für ältere Modelle bis 60 km/h. Darunter fallen:

  • Mofas
  • Mopeds
  • Motorroller
  • E-Scooter
  • Segways
  • S-Pedelecs
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Quads und Trikes mit obigen Eigenschaften

Für welche Fahrzeuge gilt das neue grüne Versicherungskennzeichen ab März 2025?

Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2025 nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.

Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle.
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vorliegt.

Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette.

Wo gibt es das neue Versicherungskennzeichen für 2025?

Das Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas, Roller und Elektrokleinstfahrzeuge gibt's nicht beim Straßenverkehrsamt, sondern ausschließlich bei Versicherungen. Der Prozess ist einfach:

  1. Versicherung auswählen: Du kannst das Kennzeichen bei vielen Anbietern wie Allianz, HUK, ADAC, DEVK, LVM oder WGV beantragen. Vergleiche die Beiträge für die Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung (ab ca. 40 Euro pro Jahr). Wo ein Mofa oder Moped versichert ist, lässt sich über die Buchstabenkombination des Kennzeichens leicht feststellen - die entsprechende Auskunft gibt es im Internet oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.
  2. Online, telefonisch oder vor Ort beantragen: Viele Versicherungen bieten eine Online-Bestellung an, die oft nur wenige Minuten dauert. Alternativ kannst du das Kennzeichen auch bei Versicherungsbüros, Bankfilialen oder Postfilialen einiger Anbieter direkt mitnehmen.
  3. Kennzeichen erhalten und montieren: Nach der Bestellung bekommst du das Kennzeichen per Post oder direkt vor Ort. Falls dein Fahrzeug für Kennzeichenfolien vorgesehen ist, erhältst du einen Aufkleber, den du einfach auf die Trägerplatte klebst. Am besten nutzen Sie einen handelsüblichen Träger, auf dem Sie das Blechschild anschrauben - so ist es beim jährlichen Wechsel automatisch in der korrekten Position. Einige Versicherer bieten auch Folienkennzeichen an. Sie lassen sich einfach auf die Halterung kleben und somit leichter austauschen.
  4. Ab dem 1. März fahren: Dein grünes Kennzeichen ist ab dem 1. März 2025 gültig und läuft bis zum 28. Februar 2026. Mit dem alten Kennzeichen darfst du ab März nicht mehr fahren oder das Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellen.

Wie lange ist das neue Versicherungskennzeichen gültig?

Das neue grüne Versicherungskennzeichen ist bis zum 28. Februar 2026 gültig. Wer es nicht rechtzeitig wechselt, riskiert hohe Strafen.

Was kostet das neue Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen bei circa 40 Euro. Bei zusätzlicher Teilkaskoversicherung liegen die Beiträge zwischen 80 und 100 Euro, abhängig vom Versicherungsanbieter.

Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.

Die Kosten für die Mofa-Haftpflicht schwanken je nach Versicherungsanbieter. Die günstigsten Angebote starten bei etwa 39 Euro jährlich. Versichern Sie ein Fahrzeug erstmalig im laufenden Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag entsprechend.

Melden Sie das Kleinkraftrad beispielsweise erst zum 1. Mai und nicht 1. März an, zahlen Sie anteilig für zwei Monate weniger - statt 42 Euro zum Beispiel 35 Euro.

Spartipp: Viele Versicherer bieten Fahrern ab 23 Jahren einen vergünstigten Tarif an.

Je nach Wert des Fahrzeugs kann sich auch der Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung lohnen. Eine solche „Mopedversicherung“ übernimmt auch selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Kleinkraftrad sowie Schäden durch Naturgewalten oder den Verlust nach Diebstahl.

Welche Bußgelder/Strafen drohen ohne Versicherungskennzeichen?

Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Mopeds, Mofas oder Rollern wird in Deutschland mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet. Allerdings ist zu beachten, dass das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens auch bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht. Dies stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und kann als Straftat gewertet werden, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Fahren Sie ohne Haftpflichtschutz, verstoßen Sie außerdem gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Allerdings muss dann eine Strafanzeige gegen Sie vorliegen, ein Prozess stattfinden und ein Richter die Strafe anordnen. Dazu kommt es in den allermeisten Fällen nicht.

Bauen Sie einen Unfall, müssen Sie selbst für alle Kosten aufkommen. Das kann Ihr ganzes Leben ruinieren, wenn andere Menschen durch Sie schwer verletzt werden.

Überblick über Sanktionen:

  • Sie händigten bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen aus: Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
  • Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dieses über kein Versicherungskennzeichen verfügte: Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog.
  • Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens: Bußgeld von 40 Euro.
  • Fahren ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung: Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wie lange darf man mit dem alten Kennzeichen fahren?

Das Kennzeichen für Moped oder Mofa können Sie bis einschließlich 28. bzw. 29 Februar (in Schaltjahren) nutzen. Ab 1. März 0 Uhr des nächsten Jahres gilt nur noch die neue Plakette. Die Polizei drückt hier kein Auge zu - selbst wenn Sie die Haftpflicht abgeschlossen und das neue Kennzeichen schon dabei, aber noch nicht montiert haben.

Die Versicherer gewähren meistens noch eine Nachhaftung: Sie decken Schäden an Dritten bei Unfällen noch für einen Monat nach Ablauf des Versicherungskennzeichens. Die Zahlungen werden allerdings vom Versicherungsnehmer zurückgefordert.

Was passiert, wenn ich mit dem alten Moped-Kennzeichen kontrolliert werde?

Erwischt Sie die Polizei mit dem abgelaufenen Versicherungskennzeichen am Moped oder Mofa, werden Sie verwarnt und zahlen 40 Euro. Haben Sie die Versicherungsbescheinigung nicht dabei oder ist das Schild nicht korrekt angebracht, sind in aller Regel zehn Euro fällig.

Wozu dient das Versicherungskennzeichen?

Dabei handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig. Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient.

Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.

Wie muss ich mein Mofa / Moped / Roller versichern?

Hier gilt: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.

Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Vor allem E-Scooter verschwinden statistisch betrachtet sehr häufig: Von 10.000 dieser Fahrzeuge werden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000 Fahrzeugen.

Was passiert, wenn ich mein Mofa / Moped tune?

Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen.

Checkliste für den Frühling

Der jährliche Kennzeichenwechsel ist außerdem eine gute Gelegenheit für einen Frühjahrs-Check. Besonders wichtig:

  • Bremsen - Funktion prüfen und ggf. nachjustieren
  • Beleuchtung - Sind alle Lampen intakt?
  • Reifen - Profiltiefe und Luftdruck kontrollieren

Tabelle: Wichtige Daten und Fakten zum Versicherungskennzeichen

Aspekt Details
Gültigkeit 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres
Farben Grün (2025), Schwarz (2026), Blau (2027)
Kosten Haftpflicht Ab ca. 40 Euro
Kosten Teilkasko Zwischen 80 und 100 Euro
Strafe ohne Kennzeichen 40 Euro Bußgeld + mögliche Strafanzeige

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