Im Gegensatz zu Autos benötigen Zweiräder wie Mopeds, Roller und Mofas unter 50 ccm nur ein Versicherungskennzeichen und kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für ein Auto notwendig ist. Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Kleinkrafträder unter 50 ccm müssen nicht bei der örtlichen Zulassungsbehörde angemeldet werden.
Was ist ein Versicherungskennzeichen?
Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, der gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei verschiedenen zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten vorgeschrieben ist. In § 26 Abs. 1 FZV ist dies geregelt.
Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen. Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt.
- Kleinkrafträder (bis 50 ccm und 45 km/h)
- Mofas
- Mopeds
- Roller
- Segways (bis 20 km/h)
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- E-Scooter
Aufbau und Bedeutung des Versicherungskennzeichens
Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt.
Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.
Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Buchstaben. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV.
Gültigkeit und Farben der Versicherungskennzeichen
Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitrum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahrs (28.02. oder 29.02.).
Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor.
In der Mopedsaison 2025/26 sind die Versicherungskennzeichen grün.
Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen.
Woher bekommt man ein Versicherungskennzeichen?
Dieses Kennzeichen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Es beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt.
Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich.
Was kostet ein Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Was tun bei Verlust des Versicherungskennzeichens?
Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen.
Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig.
Fahren ohne Versicherungskennzeichen
Das Fahren ohne Kennzeichen ist verboten. Wird man von der Polizei erwischt, kann für das Fahren mit Roller, Moped oder Mofa ohne Versicherungskennzeichen ein Bußgeld fällig werden.
Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Versicherungspflicht
Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen.
Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz. Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet. Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.
Mopedkennzeichen in anderen Ländern
Es gibt auch Mopedkennzeichen in anderen Ländern:
- Französisches Mopedkennzeichen
- Niederländische Kennzeichen: Sie sehen ähnlich wie die deutschen Kennzeichen aus, allerdings sind sie deutlich kleiner, die Buchstaben stehen oben und die Ziffern unten.
- Schweizer Mopedkennzeichen aus dem Kanton Zug aus 1984. Abmessungen 100 x 140mm.
- Moped Kennzeichen aus Österreich
Historische Entwicklung der Mopedkennzeichen in Deutschland
Das "Moped" wurde 1953 in die StVO aufgenommen. Damals waren die Kennzeichen noch quadratisch mit den Abmessungen 102 x 102mm. Aber schon damals waren 3 Ziffern oben und 3 Buchstaben unten üblich. Es gab aber auch hier Kennzeichen mit nur 2 Ziffern oder mit nur 2 Buchstaben.
Bei den ersten Kennzeichen der neuen Norm stand jeweils unten am Kennzeichen der Text "HUK-Verband", gefolgt von der jeweiligen Jahreszahl.
Irgendwann haben sich die Kennzeichen auch geändert: ca. parallel zum Kenzeichenrand. Auch die Schriftart hat sich geändert. selbstklebenden Kennzeichen umgeschwenkt.
Weitere Informationen
Für die Anmeldung sind ein Personalausweis bzw. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sein.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nötig, wenn die Betriebserlaubnis für das Moped oder das Mofa verloren gegangen ist.
Um einen E-Scooter anzumelden, sind die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) nötig.
Für die Anmeldung bzw. die Moped-Versicherung ist der Typenschein nötig. Er bescheinigt, dass das Fahrzeug einer bestimmten Fahrgestellnummer des entsprechenden Typs entspricht.
Minderjährige können mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten ein Moped oder ein anderes Kleinkraftrad anmelden.
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