Wunschkennzeichen für Mopeds: So beantragen Sie Ihr persönliches Kennzeichen

Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination? Kennzeichenwünsche werden von der Zulassungsbehörde im Landratsamt gerne erfüllt, sofern die gewünschten Kombinationen zur Verfügung stehen.

Wunschkennzeichen beantragen: Der Prozess

Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

Bevor Sie Ihr persönliches Euro-Kennzeichen bestellen, sollten Sie die gewünschte Buchstaben- und Zahlenfolge bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle reservieren. Dies ist in vielen Städten bereits online möglich.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung. Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen, zum Beispiel "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen".

Gebühren für Wunschkennzeichen

Für ein Wunschkennzeichen fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 € sowie eine Reservierungsgebühr in Höhe 2,60 € an. Zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für:

  • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
  • Reservierung: EUR 2,60

Nach der Reservierung können Sie die Schilder bei einem zertifizierten Kennzeichenhersteller Ihrer Wahl anfertigen lassen.

Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines H-/E-Kennzeichens oder eines Saisonkennzeichens lediglich die „Stammkennzeichenkombination“ reserviert werden kann.

Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage.

Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

Versicherungskennzeichen für Mopeds

Im Gegensatz zu Autos benötigen Zweiräder wie Mopeds, Roller und Mofas unter 50 ccm nur ein Versicherungskennzeichen und kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für ein Auto notwendig ist.

Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Kleinkrafträder unter 50 ccm müssen nicht bei der örtlichen Zulassungsbehörde angemeldet werden.

Aufbau und Gültigkeit des Versicherungskennzeichens

Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt.

Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitrum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahrs (28.02. oder 29.02.). In der Mopedsaison 2025/26 sind die Versicherungskennzeichen grün.

Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV.

Verlust des Versicherungskennzeichens

Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig.

Das Fahren ohne Kennzeichen ist verboten. Wird man von der Polizei erwischt, kann für das Fahren mit Roller, Moped oder Mofa ohne Versicherungskennzeichen ein Bußgeld fällig werden.

Versicherungspflicht

Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen. Bei einer Teilkaskoversicherung inklusive Haftpflicht ist der Versicherungsschutz umfassender.

Freiwillige Zulassung als Alternative

Die freiwillige Zulassung bedeutet, dass auch ein zulassungsfreies Fahrzeug offiziell bei der Zulassungsbehörde registriert und daher zugelassen wird. Das hat verschiedene Vorteile gegenüber der reinen Mopedversicherung mit Versicherungskennzeichen: Da das Kennzeichen bleibt, muss Sich nicht jedes Jahr ein neues besorgen.

Ein Roller bis 50 ccm muss nicht bei der Zulassungsbehörde zugelassen werden, sondern benötigt lediglich ein Versicherungskennzeichen. Dieses Kennzeichen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Es beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt.

Zusätzliche Informationen

  • Für ein Mofa unter 50 ccm ist keine Zulassung nötig.
  • Für die Anmeldung bzw. die Moped-Versicherung ist der Typenschein nötig.
  • Minderjährige können mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten ein Moped oder ein anderes Kleinkraftrad anmelden.

Leichtkraftrad-Kennzeichen

Leichtkrafträder sind Krafträder oder auch Motorroller, die einen Hubraum über 50 cm³ bis maximal 125 cm³ haben und dabei eine Leistung von mehr als 11 kW/15 PS nicht überschreiten. Leichtkrafträder sind steuerfrei. Für sie sind die speziellen, verkleinerten, zweizeiligen Kennzeichen mit einer Breite von 255 mm und einer Höhe von 130 mm vorgeschrieben.

Sie brauchen ein neues Leichtkraftrad-Kennzeichen für Ihr Motorrad oder Roller und möchten Ihr Wunschkennzeichen so schnell wie möglich haben? Sparen Sie sich lange Wartezeiten und bestellen Sie Ihr zertifiziertes Nummernschild fürs Motorrad oder Roller schnell und unkompliziert bei Ihrem Wunschkennzeichenversand!

Damit Sie von uns ein zertifiziertes Euro-Kennzeichen für Ihr Bike erhalten, ist alles Nötige ganz einfach und bequem von zuhause aus zu erledigen. Geben Sie dazu einfach Ihre Wunschkennzeichen-Nummer (vorher bei Ihrer Zulassungsstelle reservieren) oder Ihre bereits bestehende Kennzeichen-Nummer in die dafür vorgesehenen Kästchen ein und lassen Sie sich Ihr neues Leichtkraftrad-Nummernschild direkt zu sich nach Hause schicken.

Beachten Sie bei der Bestellung bitte, dass Sie für Leichtkrafträder nur ein Kennzeichen brauchen. Deshalb ist unsere vorgeschlagene Bestellmenge ein Stück. Unser Kfz-Kennzeichen überzeugt durch Design und Qualität made in Germany. Unser Wunschkennzeichen entspricht allen gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr und ist sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland gültig.

Saisonkennzeichen für Leichtkrafträder

Im Winter ist es Ihnen zu kalt, um mit dem Roller zu fahren? Wenn das Leichtkraftrad monatelang nur in der Garage steht, lohnt sich ein Saison-Kennzeichen. Das Fahrzeug ist dann nur in den ausgewählten Monaten angemeldet - zum Beispiel vom 1. April bis 31. Oktober jedes Jahres. Von November bis März sind Roller oder Mofa automatisch abgemeldet und Sie müssen keine Steuer und Versicherung zahlen. Wie lange das Saison-Kennzeichen gilt, legen Sie selbst fest. Sie können ihr Leichtkraftrad für bis zu zehn Monate im Jahr anmelden.

Ermittlung der Versicherungsgesellschaft

Zu jedem Versicherungskennzeichen für Mofas oder jeder Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) kann die zugehörige Versicherungsgesellschaft ermittelt werden. Die Auskunft erfolgt ausschließlich zu Versicherungskennzeichen/Plaketten für das aktuelle Verkehrsjahr (vom 01.03. eines Jahres bis zum 28.02.

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