Mopedführerschein mit 15 in Mecklenburg-Vorpommern: Neue Bestimmungen

Der Mopedführerschein schon mit 15 statt 16 Jahren wird in Mecklenburg-Vorpommern ab Mai dauerhaft eingeführt. Das Kabinett machte am Dienstag den Weg dafür mit einer Landesverordnung frei, wie Verkehrsminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag in Schwerin mitteilte.

Damit könnten in Mecklenburg-Vorpommern Jugendliche ab 15 Jahren nach Ablegen einer entsprechenden Führerscheinprüfung Mopeds, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren. Bislang liegt das Mindestalter bundesweit bei 16 Jahren.

Hintergrund und Modellprojekt

Mecklenburg-Vorpommern und die anderen ostdeutschen Länder hatten bislang ein Modellprojekt für den Führerschein mit 15 genutzt. Im Nordosten haben laut Ministerium von Ende September 2017 bis Ende 2019 mehr als 850 Jugendliche die Prüfung für den Führerschein mit 15 abgelegt, viele von ihnen im ländlichen Raum.

Pegel geht davon aus, dass alle ostdeutschen Bundesländer die Möglichkeit per Landesverordnung in dauerhaftes Recht ummünzen werden, so dass die 15-jährigen Mopedführerschein-Inhaber zumindest im Osten überall fahren könnten.

Der Versuch habe gezeigt, dass mit dem Moped-Führerschein ab 15 keine erhöhten Sicherheitsrisiken verbunden seien.

Vorteile und Anreize

Jugendliche ab 15 Jahren sollen in Mecklenburg-Vorpommern Mopeds, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 45 Stundenkilometern fahren dürfen. Eine neue Landesverordnung wurde am Dienstag vom Kabinett in Schwerin vereinbart.

Vom Fahrlehrerverband ist optimistisch. Der Anreiz für die Fahranfänger ist höher, den Führerschein mit 15 zu machen und so mindestens zwei Jahre davon zu profitieren, bis sie den Autoführerschein für begleitetes Fahren mit 17 erwerben können“, sagt Helmut Bode, Vorsitzender des Fahrlehrerverbands MV.

Bisher konnten 15-Jährige nur die Führerscheinprüfung für Mofa bis zu 25 km/h machen. „Aber gerade im ländlichen Bereich besteht ein erhebliches Mobilitätsbedürfnis für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle, das durch öffentliche Verkehrsmittel allein nicht zufriedenstellend gelöst werden kann”, hieß es vom ADAC dazu.

Kritik und Bedenken

Einen Makel sieht der ADAC an einer Landesverordnung aber: Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene wäre besser, um einen „unübersichtlichen Flickenteppich” unterschiedlicher Regelungen in den Bundesländern zu vermeiden. Die neue Landesverordnung soll wohl Ende März erlassen werden.

Die Deutsche Verkehrswacht sah das anders. Einem Sprecher zufolge könne der Mopedführerschein ab 15 zwar die Mobilität von Jugendlichen ergänzen, vor allem in ländlichen Gebieten. „Auf der anderen Seite dürfen wir nicht vergessen, dass Jugendliche im Straßenverkehr durch fehlende Erfahrung und einer höheren Risikofreude auch besonders gefährdet sind.”

Bei einem Führerschein ab 15 Jahren würden Jugendliche früher und damit in größerer Zahl am Straßenverkehr teilnehmen.

Geltungsbereich der Fahrerlaubnis

Der Bundestag machte den Weg trotz der Warnung dafür frei, das Mindestalter für den Moped-Führerschein von derzeit 16 Jahren dauerhaft auf 15 zu senken. Ob diese Option genutzt wird, muss aber jedes Land für sich selbst entscheiden.

In den ostdeutschen Ländern außer Berlin gab es bereits entsprechende Pilotversuche. Eine Studie sowie ein Feldversuche unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, auf die sich jetzt auch das Verkehrsministerium in Schwerin bezieht, kamen zu dem Ergebnis, dass Mopedfahrer, die mit 15 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, sich im Verkehr nicht auffälliger verhalten würden als ältere.

Wer solch einen Führerschein erwirbt, sollte aber nicht überstürzt losfahren. Die Moped-Fahrerlaubnis soll nur in den Bundesländern gelten, die das Mindestalter herabsetzen: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

„Das ist in Ordnung. Es geht vor allem darum, dass die Jugendlichen, die bei uns leben, sich in ihrem Alltag selbstständiger fortbewegen können.

Modellprojekt und Antragsstellung

In Mecklenburg-Vorpommern kann im Rahmen eines Modellprojektes Fahrerlaubnisbewerbern im Alter von 15 Jahren nach einer erfolgreichen Fahrschulausbildung und erfolgreichen Fahrprüfung der „Moped-Führerschein AM 15“ in Form einer Prüfbescheinigung erteilt werden.

Den EU-Kartenführerschein erhält man mit Vollendung des 16. Dieser Antrag auf die Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren und nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten (in der Regel sind das die Eltern) persönlich gestellt werden.

Die Antragsformulare sind bei den Fahrerlaubnisbehörden und auch bei den Fahrschulen erhältlich. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen hierzu und für die Entgegennahme von Anträgen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bürgerservicezentren des Landkreises Vorpommern-Rügen in Bergen, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Stralsund gerne zur Verfügung. Bis zur Vollendung des 16.

Informationen zur Mofa-Prüfbescheinigung

Zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse Mofa (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h), eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs oder eines dreirädrigen Kraftfahrzeugs, deren Höchstgeschwindigkeiten nicht mehr als 25 km/h beträgt, oder elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit auf öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Prüfbescheinigung.

Die Prüfbescheinigung ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse über das Führen vorgenannter Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeiten nicht mehr als 25 km/h beträgt, und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Die Prüfbescheinigung muss beim Fahren mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden. Sie wurde zum 1. April 1980 eingeführt.

Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Prüfbescheinigung. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. Weiterhin benötigt man keine Prüfbescheinigung, wenn man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung ab dem 15. Den Antrag auf Erteilung der Prüfbescheinigung stellen Sie bei Ihrer Fahrschule; den Antrag auf Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung stellen Sie bei der DEKRA.

Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird von den Fahrschulen durchgeführt. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Erteilung der Prüfbescheinigung. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.

Die Ausbildung wird von einem Fahrlehrer durchgeführt, der die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A besitzt, und umfasst mindestens sechs Doppelstunden in Theorie und eine Doppelstunde zu 90 Minuten praktische Ausbildung im Einzelunterricht oder mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten im Gruppenunterricht.

Für die Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung müssen Sie Ihre Ausbildungsbescheinigung dem amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr der Technische Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr (in Mecklenburg-Vorpommern ist die TP der DEKRA amtlich anerkannt) vorlegen.

Nach bestandener Prüfung wird Ihnen von dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt. Die Prüfbescheinigung oder ein sie ersetzender Führerschein muss beim Führen eines Mofas immer mitgeführt werden.

Es entstehen durch das Ablegen der theoretischen Mofa-Prüfung und dem Ausfertigen der Prüfbescheinigung Gebühren und Auslagen, die durch die technische Prüfstelle festgesetzt werden. Diese sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr mit 10,30 € festgelegt.

In einer Prüfung hat die Bewerberin/der Bewerber nachzuweisen, dass sie/er ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs, den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist und die Übungen zur Fahrzeugbeherrschung sicher beherrscht.

Die theoretische und praktische Ausbildung wird von den Fahrschulen durchgeführt. In Mecklenburg-Vorpommern wird die theoretische Mofa-Prüfung durch die amtlich anerkannte Technische Prüfstelle der DEKRA e.V. Dresden durchgeführt.

Fahrerlaubnisklassen

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen. Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren. Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen. Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre. Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre. Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe.

Anmeldung zum Mopedführerschein ab 15

Ab sofort können sich Jugendliche ab 15 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern für den Mopedführerschein anmelden. Das Bundesverkehrsministerium hat dem Antrag des Landes zugestimmt, nachträglich in den Modellversuch „Mopedführerschein mit 15“ aufgenommen zu werden.

„Die Fahrschulen und Fahrerlaubnisbehörden sind informiert und nehmen Anmeldungen entgegen. Die Dekra ist ebenfalls vorbereitet und kann die theoretischen und praktischen Prüfungen abnehmen“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel.

Er erhofft sich von der Teilnahme an dem Modellversuch Erkenntnisse darüber, ob der Führerschein mit 15 jungen Menschen mehr Mobilität ermöglicht: „Selbstbestimmte Mobilität, die nicht vom guten Willen eines Erwachsenen abhängt, sie zu fahren.“ Mecklenburg-Vorpommern sei prädestiniert für eine Teilnahme an dem Versuch.

In den teilnehmenden Bundesländern können Jugendliche bereits mit einem Alter von 15 Jahren in der Fahrschule den Führerschein der Klasse AM für Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erwerben.

Dreh- und Angelpunkt des Versuchs ist die Frage: Sind auch 15-Jährige in der Lage, sich mit dem Moped sicher im Straßenverkehr zu bewegen, ohne sich oder andere unverhältnismäßig stärker zu gefährden?

Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind seit Beginn des fünfjährigen Modellversuchs im Mai 2013 dabei. Brandenburg wurde im Frühjahr dieses Jahres nachträglich aufgenommen.

„Angesichts bundesweiter Herausforderungen durch demographische Entwicklungen, nicht kürzer werdende Wege zwischen Wohnort und Schule oder Ausbildungsbetrieb sowie der finanziellen Grenzen, die dem Verkehr von Bus und Bahn auch bei uns im Land gesetzt sind, ist dieses Modellvorhaben ein überaus sinnvoller Versuch, selbstbestimmte Mobilität vor allem im ländlichen Raum früher möglich zu machen“, begründet Christian Pegel.

Er hofft, dass der Führerschein mit 15 sich positiv auf die Sicherheit der jungen Fahrer auswirken könnte: „Der Moped-Führerschein mit 15 erfordert eine vollwertige Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Für ein Mofa hingegen, das 15-Jährige schon heute fahren dürfen, müssen sie nur eine sehr viel leichter zu erwerbende Prüfbescheinigung nachweisen.

Der Minister stellt aber auch klar: „Ob der Versuch am Ende tatsächlich zu einem Gesetz für alle wird, lässt sich heute noch nicht sagen.

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