Moped mit Anhänger in Deutschland: Was ist erlaubt?

Viele Menschen nutzen Mopeds, um mobil zu sein, insbesondere Jugendliche und Personen, die kurze Strecken zurücklegen. Doch was, wenn größere Gegenstände transportiert werden müssen? Ist ein Moped mit Anhänger in Deutschland erlaubt, und welche Vorschriften sind dabei zu beachten?

Dürfen Sie mit dem Mofa einen Anhänger ziehen?

Ja, grundsätzlich darf auch mit einem Mofa ein Anhänger gezogen werden. Gemäß § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen Fahrräder mit Hilfsmotor tatsächlich Anhänger ziehen. Es gelten dieselben gesetzlichen Bedingungen wie für andere Anhänger auch (Gesamtgewicht, Anhängelast etc.).

Um ein Mofa mit Anhänger fahren zu dürfen, ist kein eigener Führerschein erforderlich, wie auch bei einem Mofa ohne Anhänger. Mofafahrer müssen allerdings eine Prüfbescheinigung von einer Fahrschule fürs Mofa vorweisen können. Ein Führerschein wird nicht benötigt.

Vorschriften für den Anhänger

Wer sein Mofa mit einem Anhänger ausstatten will, sollte die folgenden Regeln beachten. Ansonsten könnte es bei einer Verkehrskontrolle nämlich Probleme geben:

  • Gewichtsbegrenzung: Wie schwer die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers - und damit die Anhängelast für Ihr Mofa - maximal sein darf, entnehmen Sie dessen Betriebsanleitung. Da das Mofa für den Anhänger allein die Bremsleistung erbringen muss, wenn dieser über keine eigene Bremse verfügt, darf die Gesamtmasse von 40 kg nicht überschritten werden. Für ein Mofa mit gebremstem Anhänger gilt hingegen die Grenze von 80 kg als verbindlich.
  • Stützlast: Damit das Mofa mit dem Anhänger sicher auf der Straße fährt, muss die Stützlast mindestens vier Prozent der Gesamtmasse des Hängers betragen. Die Mindeststützlast muss nach § 44 Abs.
  • Anhängermaße: Beim Mofa darf der Anhänger inklusive Beladung maximal eine Breite von einem Meter erreichen. Die Länge ist auf zwei Meter begrenzt und die Höhe von 1,4 Metern muss ebenfalls eingehalten werden. Wer Sportgeräte transportieren möchte, muss darauf achten, dass sein Spezialanhänger nicht länger als vier Meter ist. Ein Anhänger für ein Mofa darf zusammen mit seiner Ladung maximal einen Meter breit, zwei Meter lang und 1,4 Meter hoch sein, wie auch für Fahrräder.
  • Hinweis zur Beleuchtung: Damit das Mofa gut von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden kann, muss es hinreichend beleuchtet sein. Nach § 66a StVZO muss der Anhänger mindestens eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite, zwei rote Rückstrahler und einen gelben Rückstrahler an jeder Seite besitzen. An der linken Vorderseite muss mindestens ein weißes Licht angebracht sein, wenn der Anhänger mehr als 0,8 Meter breit ist (bei 0,6 bis 0,8 m sind zwei weiße Rückstrahler erforderlich). Der Anhänger muss außerdem ausreichend beleuchtet sein.
  • Anhängerzahl: Sie wollen mit Ihrem Mofa mehrere Anhänger ziehen? Das ist nach § 32a der StVZO verboten. Lediglich ein Anhänger ist erlaubt. § 32a StVZO verbietet es außerdem, mehr als einen Anhänger an einem Kraftfahrzeug anzubringen, wenn dieses keine Zugmaschine ist.
  • Zulassung: Wer mit dem Mofa einen Anhänger ziehen möchte, benötigt dafür weder Hauptuntersuchung noch Nummernschild. Kleinkrafträder sind nämlich vom Zulassungsverfahren befreit. Der Mofa-Anhänger muss damit also nur den Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen. Wie § 3 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorgibt, sind einachsige Anhänger hinter Kleinkrafträdern ausgenommen von Vorschriften des Zulassungsverfahrens.

Anhängerkupplung für das Mofa

Größere Lasten können Sie mit einem Mofa nur transportieren, wenn dieses über einen Anhänger verfügt. Um diesen zu befestigen, brauchen Sie für Ihr Mofa eine Anhängerkupplung. Diese sollte als Verbindungsstelle von Mofa und Anhänger ausreichend stabil und auf ihre Sicherheit geprüft sein.

Bei der Wahl der passenden Anhängerkupplung sollten Sie die Stützlasten vergleichen. Wählen Sie am besten eine, die dieselbe Stützlast aufweist wie der Anhänger oder sogar darüber liegt, andernfalls verschenken Sie unnötig Kapazitäten bei Ihrem Mofa mit Anhänger. Dafür sollten Sie sich eine stabile Anhängerkupplung zulegen. Achten Sie hierbei auf die Stützlast.

Welchen Anhänger sollte ich für mein Mofa wählen?

In der Regel eignen sich vor allem Fahrradanhänger für die Ankupplung am Mofa. Wie bereits erwähnt, benötigen Sie keinen speziellen Mofaanhänger. Es genügt, wenn Sie sich im Handel für einen geeigneten Fahrradanhänger entscheiden. Die Auswahl ist riesig. Für nahezu jede Funktion gibt es ein Modell. Oftmals erhalten Sie eine passende Kupplung beim Kauf des Fahrradanhängers. Ist diese nicht für das Mofa geeignet, können Sie aber auch im Fachgeschäft eine andere Anhängerkupplung finden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Für ab 45 km/h (50 km/h) Mopeds und generell gilt für den Hänger die Geschwindigkeit (sind z. B. in der STVO geregelt). Für Anhänger am Mofa gelten laut § 61a der StVZO dieselben Bau- und Betriebsvorschriften wie für Anhänger hinter Fahrrädern, wenn sie vor dem 1. April 1961 zum ersten Mal in den Verkehr gekommen sind. Allerdings finden sich in der StVZO keine expliziten Bestimmungen für Fahrräder, weshalb für diese - wie auch für Mofas - gemäß § 63 StVZO prinzipiell dieselben Regeln gelten wie für Kraftfahrzeuge.

Weitere Aspekte

Es gibt mit und nach EU Recht keine neue zugelassene 25 mm-Kugelkopfkupplung ( Firma Hebie, hatten eine ABE/Zulassung bis 125 ccm, jetzt nicht mehr erlaubt) mehr.

Die zulässige Anhängelast muss beachtet werden, der Anhänger braucht Brems-, Blink- und Standlicht, dazu eine beleuchtete Kennzeichenhalterung. Der Anhänger braucht eine Betriebserlaubnis und die Kupplung eine Bauartgenehmigung/ABE.

Wichtig: Interessanter ist die Haftung bzw. die Nichthaftung wenn die Versicherung das anders sehen sollte. Die gehen immer von einem serienmässigen Fahrzeug aus. Spätestens wenn Du "1 t" Last am Roller hast wird, nachdem Du einen Fussgänger umgenietet hast, irgendwer fragen "sind die Bremsen dafür ausgelegt?" (Antwort: Nein). Die Versicherung wird zwar bezahlen doch Du hast dann bei denen lebenslange Schulden weil sie Dich in Regress nehmen. Falsch. Die Höchstgrenze bei "Obliegenheitsverletzungen" beträgt 5.000,- Euro.

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