Moped mit Pedalen: Eine Definition

Die Welt der Zweiräder ist vielseitig. Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Motorroller haben in den vergangenen Jahren an Aufmerksamkeit gewonnen. Doch worin liegt der Unterschied zwischen diesen Fahrzeugen?

Was ist ein Mofa?

Das Wort Mofa ist vom Fahrrad abgeleitet (Motor-Fahrrad) bzw. (Motorisiertes-Fahrrad). Ein Mofa ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor. Hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden.

Im Gegensatz zum Fahrrad, das mit Muskelkraft angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor (meist einen Verbrennungsmotor - Zweitaktmotor -, gelegentlich aber auch einen Elektromotor), der die Antriebskraft via Kette (klassisch) oder Riemen (modern) auf das Hinterrad oder eine Reibrolle auf das Vorderrad (beim Velo Solex) leitet. Fast alle Mofas haben heutzutage Vollautomatik, d. h. Kuppeln und Schalten sind nicht notwendig.

Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen. Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer.

Rechtliche Aspekte des Mofas

Das Mindestalter zum Fahren eines Mofas sind 14 Jahre (Schweiz) resp. 15 Jahre (Deutschland). Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM. Allerdings ist eine Mofa-Prüfbescheinigung zu erwerben, um ein Mofa führen zu dürfen. Wer im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist, ganz gleich, welcher Klasse, oder einer ausländischen Fahrerlaubnis, die auch in Deutschland zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr berechtigt, ist berechtigt, ein Mofa zu führen.

Mofas sind mit einem Versicherungskennzeichen auszustatten, mit dem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Ein Nummernschild ist somit nicht erforderlich.

Das Moped: Mehr als nur ein Mofa

Seinen Ursprung hat das Moped in dem Silbenwort aus Motor und Pedal (Abgrenzung zum leichten Fahrrad mit Hilfsmotor). Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte. Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden. Es gab also tatsächlich mal Mopeds, die von der Leistung her zwischen Mofas und Motorrädern angesiedelt sind.

Als Moped werden aber nicht nur leichtmotorisierte Krads bezeichnet. Der Begriff Moped dient Motorradfahrern auch als Synonym für ihre Motorräder (zwei Silben statt vier!). Ähnlich wie „Bike“ oder „Maschine“. Das Wort Moped wird heute also überwiegend umgangssprachlich genutzt, auch wenn man ab und zu noch eines der mittlerweile seltenen Mopeds zu sehen bekommt.

Rechtliche Aspekte des Mopeds

Wer sein Moped im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, muss sein Moped nicht mit einem Nummernschild versehen. Allerdings ist eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen für den Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung erforderlich. Das Versicherungskennzeichen ist hinten an dem Moped anzubringen.

Zum Führen eines Mopeds ist zumindest ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Ab 16 Jahre kann man auch ein Kleinkraftrad (Moped, Mokick oder Roller) fahren, das Soziusbetrieb erlaubt und 45 km/h fahren darf - im Gegensatz zu den 25 km/h (Deutschland) resp. 30 km/h (Schweiz) des Mofas.

Mokick und Roller: Die Alternativen ohne Pedale

Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können. Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern. Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden.

Rechtliche Aspekte von Rollern

Zum Führen eines Motorrollers, der in die Kategorie der Kleinkrafträdern fällt, ist in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich, die mit Vollendung des 16. Lebensjahres erworben werden kann. Es besteht keine Zulassungs- oder Kfz-Kennzeichenpflicht für Motorroller dieser Kategorie.

Ebenfalls sind sie steuerbefreit und müssen nicht zu Hauptuntersuchung wie Motorräder. Allerdings ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung erforderlich, deren Nachweis durch ein am Motoroller angebrachtes Versicherungskennzeichen erbracht wird.

Zusammenfassende Tabelle

FahrzeugtypPedaleHöchstgeschwindigkeitFührerschein erforderlichMindestalterVersicherungskennzeichen
MofaJa25 km/h (DE), 30 km/h (CH)Prüfbescheinigung (ggf. Führerschein AM)15 (DE), 14 (CH)Ja
MopedJa45 km/hAM16Ja
MokickNein (Fußraster)45 km/hAM16Ja
RollerNein (Durchstieg)45 km/hAM16Ja

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