Moped, Motorroller und Co.: Definition und Unterschiede

In südländischen Metropolen prägen sie seit jeher das Straßenbild, aber auch in Deutschland greift die Faszination Motorroller um sich. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller?

„Früher wurde immer gesagt: Ein Motorroller muss einen freien Durchstieg haben“, beschreibt Experte Wertz das Wesen der motorisierten Zweiräder mit einem Satz. Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist.

Definitionen und Unterschiede

Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren. Worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Mofa, Moped, Mokick und Roller, jeder kennt sie aber was genau ist der Unterschied zwischen den Kleinkrafträdern? Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden. Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen. Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer. Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM.

Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte. Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden.

Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können. Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern. Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden.

(E-)Mofa, (E-)Mofa-Roller und (E-)Mopeds zählen zu den Kleinkrafträdern. Diese zeichnen sich durch eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und eine Motorleistung von höchstens 4 kW aus. Einen Vorteil haben alle Varianten gemeinsam: Sie benötigen keine amtliche Zulassung bei der Zulassungsstelle.

(E-)Mofas sind per Definition maximal 25 km/h schnell. Das Wort „Mofa“ steht eigentlich für „Motorfahrrad“. Es ist auch kein zusätzliches Treten notwendig.

(E-)Mofa-Roller erreichen ebenfalls ein Tempo von maximal 25 km/h und gelten damit rechtlich als Mofas. Das Design von (E-)Mofa-Rollern entspricht aber ihren größeren Verwandten: Sie besitzen einen Durchstieg mit einer relativ großen Auflagefläche. Außerdem verfügen sie über eine bequeme Sitzbank mit einem großzügigen Stauraum darunter.

Während ein Moped nur eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht, schafft ein Moped 45 km/h. Beim Design findest du eine recht große Vielfalt: Während manche Mopeds wie Mofas aussehen, gibt es ebenso Modelle, die optisch stark an „richtige“ Motorräder anlehnen.

Allgemein sind (E-)Mofa-Roller inzwischen deutlich beliebter als klassische Mofas. Einer der Gründe ist der höhere Komfort.

Abgrenzung zu anderen Krafträdern

So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden.

Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Sie sind nicht Kfz-steuerpflichtig und müssen auch nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung, es sei denn, das Kraftrad fährt bauartbedingt schneller als 45 km/h - dann ist eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre Pflicht. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.

Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.

Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. B196 gefahren werden. Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen.

Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind. Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw.

Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug. Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt. Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich.

Führerscheinbestimmungen

Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.

Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.

Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich.

Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.

Eine Ausnahme gibt es für leichte Straßen-Quads, die maximal 4 kw Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum haben. Diese können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden, der zum Fahren von Rollern und Mofas befähigt.

Versicherung und Zulassung

Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt.

Sie benötigen keine amtliche Zulassung bei der Zulassungsstelle.

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Sicherheitsaspekte und Verkehrsregeln

Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten?

Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius. Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.

Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können. Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen.

Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren.

Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!

Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert.

Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.

Wenn Sie mit einem B-Führerschein das erste Mal auf einen Motorroller steigen, sollten Sie sich vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen mit dem Fahrzeug vertraut machen.

Es ist nicht unbedingt angenehm, aber Motorrollerfahren bei Regen ist kein Problem. Vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Straßen sind ein paar Proberunden empfehlenswert.

TÜV NORD-Sachverständiger Matthias Wertz: „Vorgeschrieben ist zwar nur der Helm. Aber alles, was auf dem Motorrad sinnvoll ist, ist es auf dem Motorroller ebenfalls.

Auch die Modelle unterscheiden sich. Es gibt sportliche Motorräder oder gemütliche Cruiser, Motorräder mit zwei Rädern oder mit drei Rädern. Die Motorisierung liegt bei mindestens ~250ccm. Diese Geschwindigkeit ist auch einer der Hauptgründe, weshalb Motorrad-Fahrer auf einen Schutz durch Kleidung wie Motorradjacke, Motorradhose, Motorradstiefel und Protektoren setzen.

Vor- und Nachteile

Ein Motorroller kommt mit zahlreichen Vorteilen daher: Von der Mobilitätsfreiheit und dem Fahrspaß bis hin zu Kostenersparnissen sprechen viele Argumente für die flexiblen Flitzer.

Der Motorroller kann zu Recht als der "Bequeme" unter den Zweirädern gelten. Vor allem für Stadtfahrer ist der Motorroller das ideale Gefährt. Eine aufwendige Parkplatzsuche ist nicht notwendig, es ist ein einfacher Auf- und Abstieg möglich und der Stauraum unter der Sitzbank, in dem sogar der Helm Platz findet, sind nur einige Vorteile, die der Motorroller bietet.

Ein Nachteil: Sie zeigen bei Überlandfahrten ein schlechtes Fahrverhalten.

Worauf man beim Kauf achten sollte

„Wer einen Motorroller kauft, darf nicht nur auf die Optik achten. Vor dem Kauf sollte man die Modelle verschiedener Hersteller ausprobieren und eine Probefahrt machen.

„Wer mit einem Retro-Modell oder gar einem Oldtimer liebäugelt, sollte vorsichtig sein. Da bei Kleinkrafträdern keine Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben ist, sind eine nicht unerhebliche Zahl der motorisierten Zweiräder mit gefälschten Papieren unterwegs.

„Man bekommt bereits gute gebrauchte, günstige Motorroller im niedrigen vierstelligen Bereich.

Besonderheiten im Urlaub

Wer im Urlaub mit dem Motorroller unterwegs sein möchte, sollte die wichtigsten Fragen unbedingt vor Antritt der Reise klären. Welche Führerscheinbestimmungen gelten im Reiseland? Welche Straßenverkehrsregeln sind zu beachten? Haftet die Versicherung für Schäden im Ausland? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Motorroller zu mieten? Wo darf man mit dem Roller fahren?

Zusammenfassung der Fahrzeugtypen

Fahrzeugtyp Hubraum Leistung Höchstgeschwindigkeit Führerschein Mindestalter
Mofa Max. 50 cm³ Max. 4 kW 25 km/h Prüfbescheinigung 15 Jahre
Moped Max. 50 cm³ Max. 4 kW 45 km/h AM 15 Jahre
Motorroller (Kleinkraftrad) Max. 50 cm³ Max. 4 kW 45 km/h AM 15 Jahre
Leichtkraftrad 50 - 125 cm³ Max. 11 kW (15 PS) Ca. 110 km/h A1 oder B196 16 Jahre
Motorrad Über 50 cm³ Keine Beschränkung Keine Beschränkung A (A2 für <48 PS) 20/24 Jahre (18 mit A2)

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