Mofa, Moped oder Roller: Was ist der Unterschied?

Mofa, Moped, Mokick und Roller - jeder kennt sie, aber was genau ist der Unterschied zwischen diesen Kleinkrafträdern? So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden.

Was sind Kleinkrafträder?

Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig.

Durch diese Begrenzungen ist ein Kleinkraftrad ein ideales Fortbewegungsmittel für Städte und besonders bei jungen Menschen beliebt. Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren.

Die verschiedenen Typen im Detail

1. Mofa

Das Mofa erhielt seinen Namen aus den Bestandteilen Motorrad und Fahrrad, da es genau genommen ein Fahrrad mit Motor ist. Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden. Ihre geringe Geschwindigkeit erlaubt das Nutzen von Fahrradwegen. Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen.

Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer. Jugendlichen ab 15 Jahren ist es mit einer Fahrerlaubnis oder einer sogenannten Prüfbescheinigung erlaubt, dieses Fahrzeug eigenständig zu bewegen. Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich.

Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. April 1965 geboren wurde.

2. Moped

Der Begriff Moped ist ein Kofferwort aus den Wörtern Motor und Pedale. Der Name Moped stammt aus dem Schwedischen. Dort wurden die Begriffe Motorrad und Pedal zusammengesetzt und daraus ist das Wort Moped entstanden. Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte. Die Pedale dienen hier zum Starten des Motors. Während der Fahrt können sie als Fußstütze benutzt werden aber auch als Unterstützung für den Antrieb bei erhöhten Anforderungen wie zum Beispiel einem steilen Anstieg sind diese wertvolle Hilfestellung um die volle Kraft zu gewährleisten.

Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden. Die Pedale dienen außerdem als Bremse des Mopeds. Der wesentliche Unterschied zwischen Mofa und Moped ist in der Motorleistung erkennbar. Um mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen zu dürfen muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben. Das Moped kann nicht nur 25 km/h sonder bis zu 45 km/h erreichen.

3. Mokick

Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. An einem Mokick gibt es keine Pedale. Dies liegt im Besonderen daran dass sich sein Name aus dem Wort Motorrad und Kickstarter zusammensetzt. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Dieser Startknopf wird vom Fahrer mit dem Fuß über ein integriertes Pedal bedient.

Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Mokicks erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und sind für zwei Personen erlaubt. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und die Genehmigung dieses Kleinkraftrad zu betreiben, erworben haben. Nur der Name ist anders, im Grunde sind Mopeds und Mokicks gleichbedeutend in Ihrer Leistung.

4. Motorroller (Scooter)

Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können. Der Roller hat keine Pedale und keinen Kickstarter. Dieses Fahrzeug ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf dem man die Füße abstellen kann. Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern. Es ist schlichtweg eine modernere Bezeichnung dafür.

Sie gelten als weiterentwickelte Nachfolger der oben genannten Varianten. In der Jugendsprache werden sie gerne auch als Scooter bezeichnet und sind ein gern gesehenes Fortbewegungsmittel, das auf einfache und günstige Art frühe Freiheit verspricht. Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden. Motorroller können mit einer Drosselung versehen sein, dann überschreiten sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht und dürfen von Fahrern im Alter ab 15 Jahren bewegt werden. Kann die volle Leistung von 45 km/h genutzt werden, muss der Betreiber mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis ist Pflicht. Oft sind diese Kleinkrafträder mit einem Gepäckfach ausgestattet, in das der Besitzer seine persönlichen Gegenstände und auch den Helm unterbringen kann.

Zusammenfassende Tabelle

Fahrzeugtyp Pedale Kickstarter Höchstgeschwindigkeit Fahrerlaubnis ab Beifahrer
Mofa Ja Nein 20-25 km/h 15 Jahre Nein
Moped Ja Nein 45 km/h 16 Jahre Nein
Mokick Nein Ja 45 km/h 16 Jahre Ja (wenn Sitzfläche vorhanden)
Motorroller (50er) Nein Nein 45 km/h 16 Jahre Ja (wenn Sitzfläche vorhanden)

Führerscheinbestimmungen

Seit 2013 gibt es den Führerschein Klasse AM. Dieser berechtigt das Bewegen aller Kleinkrafträder im 50ccm Bereich. Dies schließt Mokicks, Roller, Mopeds und Mofas allesamt ein. Der Unterschied ist hier nur beim Mofa erkennbar, für welchen auch eine Betriebserlaubnis reichen würde, die weniger Praxis- und Theoriestunden erforderlich macht.

Ist die praktische und die theoretische Prüfung bestanden und der Fahrer 16 Jahre alt, darf er den Führerschein ausgehändigt bekommen. Hast Du bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A, Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren) oder einen Autoführerschein der Klasse B darfst Du ohne weitere Prüfung die Kleinkrafträder bis 50ccm bewegen. Dabei müssen Dich Deine Eltern nicht begleiten.

Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Wenn Sie die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 Jahren besitzen, sind Sie damit nicht berechtigt, im Ausland zu fahren. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.

Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. 3) dürfen Sie Kleinkrafträder fahren.

Versicherungspflicht

Müssen Kleinkrafträder zugelassen und versichert werden? Eine Besonderheit der Kleinkrafträder ist, dass sie keine Zulassung benötigen. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden. Jedoch ist eine Versicherung zwingend erforderlich!

Denn auch Moped-Fahrer haften für alle Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Moped, Roller & Co zufügen. Eine Haftpflichtversicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten übernimmt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine zusätzliche Teilkasko bietet Schutz z.B. Ja, auch Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter gehören dazu und unterliegen der Versicherungspflicht. Mit einem Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form wird der Versicherungsschutz angezeigt.

Um ihr Moped, Mofa, Roller o.Ä. zu versichern benötigen Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Nach dem Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, welches für ein Jahr gültig ist.

Die Versicherungssaison für Mopeds startet jedes Jahr am 1. März. Das Kennzeichen ist immer nur ein Jahr gültig, Ablauftermin ist Ende Februar. Wenn Sie die Versicherung erst im Mai abschließen, zahlen Sie nur anteilig für die Monate ab dem Versicherungsbeginn. Die Kennzeichen erhalten jede Saison eine andere Farbe, um den Versicherungsstand eines Fahrzeuges überprüfbar zu machen. An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht.

Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar. In dieser Saison benötigen Sie ein blaues Kennzeichen. Die Versicherungssaison startet immer zum 1. Besonders günstige Konditionen für ADAC Mitglieder: Bereits ab 52,- Euro im Jahr für Moped, Roller & Co. Bis zu 100 Mio.

Worauf sollte man beim Fahren achten?

Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können.

Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen. Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren. Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!

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