Moped Fahren Ohne Führerschein – Welche Strafen Drohen?

Vor allem unter Jugendlichen erfreuen sich Mopeds großer Beliebtheit, da sie den dafür benötigten Führerschein bereits in jungen Jahren erwerben können. Mopeds leisten dadurch vor allem in ländlicheren Gegenden einen wichtigen Beitrag zur individuellen Mobilität. Wer allerdings ein Moped fahren möchte, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen.

Ab Welchem Alter Darf Man Moped Fahren?

Bundesweit ist das Mopedfahren seit dem 28.07.2021 mit 15 Jahren erlaubt. Das Mindestalter für diese Fahrerlaubnisklasse liegt seit dem 28.07.2021 generell bei 15 Jahren. Den Führerschein der Klasse AM dürfen Sie also bereits in diesem Alter erwerben. Allerdings kam es diesbezüglich bereits am 29. Dementsprechend hing es von dem Bundesland ab, in dem Sie leben, wann es Ihnen erlaubt war, mit einem Moped zu fahren.

Allerdings ist diese auch nur in Deutschland und kann im Ausland in der Regel nicht genutzt werden. Wichtig! Die Fahrerlaubnis der Klasse AM gilt für 15-jährige grundsätzlich nur im Inland. Wer hingegen in den anderen Ländern unter 16 Jahren ein Moped nutzen möchte, begeht oftmals Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Um mit dem 15. Geburtstag direkt losfahren zu dürfen, können Jugendliche, die ein Moped fahren wollen, bereits mit 14 Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Mit 14 Jahren sind Sie dementsprechend in jedem Bundesland zu jung für Fahrten mit einem Kleinkraftrad.

Normalerweise dürfen erst junge Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr diesen Moped-Führerschein erwerben. Doch in manchen Bundesländern ist das bereits mit 15 Jahren möglich. Grundlage dieser Neuerung ist das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, das der Bundesrat am 19.11.2020 gebilligt hat.

Achtung! In allen anderen Bundesländern dürfen 15-Jährige nicht mit dem Moped fahren, weil sie ohne Fahrerlaubnis fahren und sich dadurch strafbar machen würden. Jugendlichen droht aber keine Erwachsenenstrafe, sondern Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel, z. B.

Welchen Führerschein Benötigt Man?

Um Kleinkrafträder bis 45 km/h, wie beispielsweise einen Roller oder ein Moped, im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigt man eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ein Moped fahren möchte, benötigt den Führerschein der Klasse AM.

Da diese bereits in der Führerscheinklasse B inbegriffen ist, darf man automatisch mit einem Autofüh‌rerschein auch Moped fahren. Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem Autoführerschein möglich. Denn beim B-Führerschien sind die Klasse AM und L eingeschlossen.

Übrigens: Sie müssen die Führerscheinklasse AM nicht extra erwerben, um Moped zu fahren, wenn Sie mit einem Autoführerschein der Klasse B ausgestattet sind.

Wo Darf Man Mit Dem Moped Fahren?

Als Mopedfahrer dürfen Sie an und für sich dieselben öffentlichen Straßen nutzen wie andere Kraftfahrer. Tabu sind jedoch Radwege, Gehwege sowie die Autobahn. Sie dürfen weder auf dem Gehweg, noch auf dem Radweg oder der Autobahn mit einem Moped fahren.

Erstere sind schließlich Fahrradfahrern bzw. Fußgängern vorbehalten, letztere richtet sich ausschließlich an Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, wie z. B. Motorräder oder Pkw. Sind Sie als Mopedfahrer auf dem Gehweg unterwegs, müssen Sie 10 Euro zahlen, auf der Autobahn drohen 20 Euro. Gehwege sind allein Fußgängern vorbehalten, Radwege wiederum Radfahrern.

Welche Strafen Drohen Beim Fahren Ohne Führerschein?

Haben Sie Ihren Fahrausweis nicht vergessen, sondern besitzen gar keine Fahrerlaubnis und dies ist der Grund, weshalb Sie mit dem Moped ohne Führerschein fahren, begehen Sie eine Straftat. Ein Moped zu fahren, ist ohne Führerschein nicht zulässig und stellt unter Umständen eine Straftat dar.

In diesem Fall müssen Sie eventuell mit eine Geld- oder auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Mit dem Moped fah­ren ohne Ver­siche­rungs­schutz: Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr3ggf. Moped fahren ohne Füh­rer­schein / Fahr­er­laub­nis (Straf­tat): Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr3ggf.

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
  • Fahren ohne Versicherungsschutz: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Wer sich hingegen völlig ohne Fahrerlaubnis auf die Fahrt begibt, begeht eine Straftat. Hat der Fahrer noch nie einen Führerschein besessen, sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor. Etwas milder fällt die Strafe aus, wenn der Fahrer zwar grundsätzlich eine Fahrerlaubnis besitzt, diese aber entzogen oder ein Fahrverbot verhängt wurde.

In diesem Fall müssen Sie eventuell mit einer Geld- oder auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Ist allerdings gar kein Versicherungsschutz vorhanden, machen Sie sich strafbar und werden § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) zufolge mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr konfrontiert.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, es handelt sich nämlich um eine Straftat. Aus rechtlicher Sicht gilt das Fahren nach Führerscheinentzug als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird dementsprechend sanktioniert. Welche Strafe droht für das Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert.

Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe. Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit? Die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt bei wiederholten Verstößen höher aus. Neben Bußgeld und Freiheitsentzug ist es gemäß des dritten Absatzes in § 21 StVG außerdem zulässig, dass durch Beamte der zuständigen Behörde eine Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs vorgenommen wird.

Weitere Wichtige Punkte

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Auch wenn Kleinkrafträder, wie Mopeds, als zulassungsfreie Fahrzeuge angesehen werden, Sie also keine Zulassung dafür benötigen, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorhanden sein. Werden Sie ohne eine solche erwischt, kostet Sie das 50 Euro.
  • Versicherung: Das Moped muss über eine entsprechende Versicherung verfügen, damit Sie es im Verkehr nutzen dürfen. Als Nachweis dafür, dass Sie eine solche abgeschlossen haben, fungiert das Nummernschild. Wenn Sie mit einem Moped ohne Kennzeichen fahren, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 40 Euro, sofern das Gefährt grundsätzlich versichert ist.
  • Helmpflicht: Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es eine Helmpflicht bei Fahrten mit dem Moped. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die mit auf dem Moped fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro. Wer gegen die gesetzliche Helmpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro rechnen.
  • Führerschein Mitführen: Sie sollten auf keinen Fall mit dem Moped fahren, ohne Ihren Führerschein einzupacken. Dieser ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie ihn bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht vorzeigen, wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.

Bußgelder bei Verstößen auf dem Moped

Je nach Verstoß gegen die Verkehrsregeln fallen auch auf dem Moped unterschiedliche Sanktionen an. Wann dies der Fall ist und wie hoch diese sein können, zeigt die Tabelle hier.

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Sie be­nutz­ten vor­schrifts­widrig den Geh­weg. 15

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