Alle Jahre wieder nimmt die Zahl der Motorradfahrer auf Deutschlands Straßen zwischen Frühjahr und Herbst zu. Die meisten Fahrer sind dabei gewissenhaft und denken an die entsprechende Schutzausrüstung auf dem Motorrad. Besonders wichtig ist dabei der Schutzhelm. Während Nierengurt und Protektoren dabei zumeist freiwillige Ausrüstungsgegenstände sind, ist der Helm auf den motorisierten Zweirädern gesetzlich vorgeschrieben.
Die Helmpflicht fürs Motorrad gilt in Deutschland seit dem Jahre 1976 und hat seither vermutlich zahlreiche Biker vor schweren Verletzungen oder dem Tod bewahren können.
Gilt die Helmpflicht auch beim Mofa?
Bei der Frage nach der Helmpflicht beim Mofa richtet sich der erste Blick oft auf den Gesetzestext. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.Es stellt sich die Frage: Handelt es sich beim Mofa um ein Gefährt, das in eine der genannten Kategorien fällt? Hier gilt es die Bauweise des Vehikels genauer zu betrachten. Dabei handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad, welches klassentechnisch unter dem Moped einzuordnen ist.
Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht. Als es noch nicht viele Fahrzeuge dieser Art gab, durften ihre Besitzer auch ohne Helm fahren. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer!
Dabei ist jedoch genau auf die Fahrzeugklasse zu achten. Moped, Elektroroller, Motorroller: Helmpflicht gilt durch § 21a Absatz 2 StVO auch für diese leistungsfähigeren Fahrzeugklassen.
Für welche Fahrzeuge besteht Helmpflicht?
Wie bereits gesehen, beschränkt sich die Helmpflicht nicht aufs Motorrad, sondern ist grundsätzlich für sämtliche motorisierte unüberdachten Zwei-, Drei und Mehrräder verbindlich - sofern diese eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit überschreiten. Auf allen Zwei- und Dreirädern, die zumindest bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren können, gilt die Helmpflicht. Damit kann auf einem Trike die Helmpflicht dann entfallen, wenn dieses mit einem ordnungsgemäßen Sicherheitsgurt ausgestattet ist.
Grundsätzlich sind Stürze mit Trikes durch die Stützwirkung der hinteren Doppelbereifung weitgehend unwahrscheinlich. Zwar kann ein eingebauter und angelegter Sicherheitsgurt das Herunterschleudern von Fahrer und Beifahrer abwenden. Aber Stöße gegen den Kopf kann dieser nicht verhindern. Gilt auf dem Trike Helmpflicht - ja oder nein? Dies richtet sich nach der Ausrüstung des Trikes: Ist ein zulässiger Sicherheitsgurt verbaut und legen Fahrer und Beifahrer diesen während der Fahrt auch an, dann entfällt die Helmpflicht.
Welche Anforderungen muss der Helm erfüllen?
Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung geeigneter Schutzhelme vor. Darunter fallen zum Beispiel Modelle, die der ECE-Norm 22/05 entsprechen.
Ansonsten können die Biker bei der Wahrnehmung der Helmpflicht auf Motorrad, Trike und Co. relativ frei wählen zwischen Integral-, Klapp-, Motocross- sowie Jethelmen.
Damit ein Schutzhelm den Anforderungen zur Helmpflicht beim Motorrad entspricht, muss dieser gemäß StVO „geeignet“ sein. Konkrete Informationen welche Merkmale dafür notwendig sind, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht.Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
Als besonders sicher gelten Helme, die den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen und auch Experten raten grundsätzlich zu entsprechenden Modellen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Helmpflicht?
Ob Sie nun mit einem unzulässigen oder ganz ohne Helm auf dem Motorrad fahren: Eine monetäre Strafe droht im Falle, dass Sie in eine Polizeikontrolle geraten. Verzichten Sie selbst beim Fahren auf dem Kraftrad auf das Tragen eines Helmes, so wird hierfür zumeist nur ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro fällig.
Fahrer, die der Helmpflicht nicht nachkommen, müssen stets mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Durch die eingeschränkte Verkehrssicherheit drohen zudem schwere Verletzungen.
Wer die gesetzliche Helmpflicht beim Mofa oder Moped nicht befolgt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht für das Fahren ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.
Befördern Sie also beim Motorradfahren ein Kind ohne Helm, droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Denn der Gesetzgeber sieht für einen solchen Verstoß gegen die Helmpflicht auf dem Mofa mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Allerdings beschränken sich die Konsequenzen nicht nur auf den Fahrzeugführer. Verstößt der Sozius gegen die Helmpflicht beim Motorrad, ist ein Bußgeld in gleicher Höhe fällig.
Abgesehen davon, ist jedoch eine wesentlich schwerere Strafe möglich, wenn ohne Helm Motorrad gefahren wird und es zum Unfall kommt: Ist der Kopf des Fahrers, der gegen die Helmpflicht auf dem Motorrad verstößt, ungeschützt.
Wichtig! Sind Motorradfahrer an einem Unfall beteiligt, kann ein Verstoß gegen die geltende Helmpflicht weitreichende Konsequenzen haben. Denn auch wenn der Biker grundsätzlich keine Schuld an der Kollision trägt, kann die Versicherung den Verzicht auf einen geeigneten Schutzhelm als fahrlässiges Verhalten bewerten. Dadurch trägt dieser eine Mitschuld und die Gegenseite kann Schadenssumme reduzieren oder ggf.
Bußgeldtabelle zur Helmpflicht beim Mofa
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Fahren ohne Helm | 15 | 0 | 0 |
| Mitnahme eines Kindes ohne Helm | 60 | 1 | 0 |
Ausnahmen von der Helmpflicht
Wie so oft im deutschen Verkehrsrecht sieht der Gesetzgeber auch für die Helmpflicht beim Motorrad Ausnahmen vor. Sind Motorräder oder andere Krafträder zum Beispiel mit Sicherheitsgurten ausgestattet, kann dies dazu führen, dass die Helmpflicht nicht mehr besteht. Ein Beispiel wäre der C1 von BMW.
Darüber hinaus können Fahrzeugführer gemäß § 46 StVO auch die Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad beantragen. Diese Option besteht allerdings meist nur, wenn das Tragen des Schutzhelms wegen gesundheitlicher Gründe nicht möglich ist. Die medizinische Begründung ist dabei mithilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen.
Befreiungen von der Helmpflicht werden nur in Einzelfällen und beim Vorliegen wichtiger Gründe erteilt.
Europaweite Helmpflicht
Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt die Helmpflicht auf dem Motorrad fast uneingeschränkt. Je nach Land können unterschiedliche Voraussetzungen an diese geknüpft sein. Informieren Sie sich vorab, wann die Helmpflicht gegebenenfalls in dem jeweiligen Reiseland entfallen kann. Auch die Anforderungen an die Motorradhelme variieren mitunter zwischen den einzelnen Ländern.
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