Moped ohne Typenschein anmelden – Voraussetzungen und wichtige Informationen

Im deutschen Straßenverkehr gibt es verschiedene Elektro-Kleinstfahrzeuge, für die ein Versicherungskennzeichen nötig ist. Anders als Autos benötigen Zweiräder unter 50 ccm wie Mopeds, Roller und Mofas lediglich ein Versicherungskennzeichen. Ein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für ein Auto notwendig ist, entfällt hierbei. Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.

Kleinkrafträder unter 50 ccm müssen demnach nicht bei der örtlichen Zulassungsbehörde angemeldet werden.

Versicherungskennzeichen für Mopeds

Das Versicherungskennzeichen unterscheidet sich von einem Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer bestimmten Farbe, die sich jährlich ändert. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gültig ist.

Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Buchstaben. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV.

Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr, wobei der Versicherungszeitraum jeweils am 1. März beginnt und am letzten Tag im Februar des Folgejahrs endet (28.02. oder 29.02.).

Verlust des Versicherungskennzeichens

Es kann vorkommen, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht, beispielsweise durch Diebstahl oder Abfallen während der Fahrt. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen am Roller fehlt, muss dies unverzüglich der Versicherung und der Polizei melden. Nach der Meldung bei der Versicherung erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police.

Es ist verboten, einen Roller ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr zu bewegen. Andernfalls wird ein Bußgeld fällig.

Voraussetzungen für die Anmeldung

Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese deckt Schäden ab, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen. Bei einer Teilkaskoversicherung inklusive Haftpflicht ist der Versicherungsschutz umfassender.

Unter 50 ccm Hubraum ist ein Motorroller zulassungsfrei und muss nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Die Anmeldung eines Rollers ist kostenlos.

Notwendige Dokumente

Um einen E-Scooter anzumelden, sind die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) nötig. Für die Anmeldung bzw. die Moped-Versicherung ist der Typenschein erforderlich. Dieser bescheinigt, dass das Fahrzeug einer bestimmten Fahrgestellnummer des entsprechenden Typs entspricht.

Minderjährige können mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten ein Moped oder ein anderes Kleinkraftrad anmelden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nötig, wenn die Betriebserlaubnis für das Moped oder das Mofa verloren gegangen ist.

Freiwillige Zulassung

Die freiwillige Zulassung bedeutet, dass auch ein zulassungsfreies Fahrzeug offiziell bei der Zulassungsbehörde registriert und somit zugelassen wird. Dies hat verschiedene Vorteile gegenüber der reinen Mopedversicherung mit Versicherungskennzeichen:

  • Da das Kennzeichen bleibt, muss man sich nicht jedes Jahr ein neues besorgen.

Motorrad Zulassung

Praktisch ist, dass Sie Ihr Motorrad so anmelden können, wie es für Sie am besten passt. Nutzen Sie Ihr Bike entweder ganzjährig oder nur in bestimmten Monaten - ganz wie Sie wollen.

Wie auch bei der Kfz-Zulassung für Ihr Auto müssen Sie zunächst die Zulassungsstelle aufsuchen, wenn Sie Ihr Motorrad anmelden möchten.

eVB-Nummer: Mit der siebenstelligen Nummer weisen Sie eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nach.

Notwendige Dokumente für die Motorradanmeldung

Was sonst noch zur Motorradanmeldung notwendig wird, ist davon abhängig, welche Art der Zulassung Sie benötigen:

  • Erstzulassung: Sie müssen die EG-Typgenehmigung via EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) nachweisen. In dieser ist seitens des Herstellers vermerkt, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Falls Sie die entsprechenden Papiere nicht haben, können Sie diese beim Hersteller auch nachträglich anfordern.
  • Neuzulassung: Wenn Sie sich ein neues Motorrad gekauft haben und dieses anmelden möchten, benötigen Sie zusätzlich zum Typenschein einen Besitznachweis, den Sie beispielsweise durch den Kaufvertrag erbringen können.
  • Gebrauchtes Motorrad anmelden: Sie benötigen einen Prüfbefund zu Funktions- und Abgastests des Motorrads.
  • Ummeldung: Egal, ob Sie zwei Straßen weiter oder in eine andere Stadt ziehen - eine Ummeldung ist Pflicht. Ziehen Sie nur in einen anderen Bezirk derselben Stadt oder innerhalb desselben Landkreises um, können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten, wenn Sie möchten.

Wenn alle Dokumente vollständig und geprüft sind, erhalten Sie eine Quittung mit den jeweiligen Kennzeichen-Ziffern. So haben Sie die Möglichkeit, direkt vor Ort Ihre Motorradkennzeichen erstellen zu lassen.

Saisonkennzeichen

Da Motorräder meist nur bei wärmeren Temperaturen gefahren werden, melden viele Kraftrad-Besitzer ihr Fahrzeug regelmäßig für den Winter ab, um für diesen Zeitraum Steuer und Versicherung zu sparen. Einfacher wird es, wenn Sie ein Saisonkennzeichen für Ihr Motorrad beantragen.

Darauf wird ein bestimmter Zeitraum vermerkt, in dem Sie das Motorrad fahren dürfen. Es muss sich dabei um mindestens zwei und maximal elf zusammenhängende Monate handeln, die Sie bei der Beantragung einmalig festlegen.

Die meisten Motorradfahrer nutzen Frühjahr, Sommer und Herbstbeginn, also die Saison von März bis September oder Oktober.

Die Dauer der Zulassung ist oben rechts auf dem Kennzeichen angegeben und umfasst alle Monate zwischen dem ersten Tag des beantragten Startmonats und dem letzten Tag des individuellen Saisonendes. Ihr Kennzeichen kann also beispielsweise vom 1. März bis zum 30. September gelten.

Gut zu wissen: Fällt die fällige HU oder AU in die zulassungsfreie Zeit, müssen Sie diese auf den Beginn der neuen Saison verschieben.

Je nach Zulassungsstelle gibt es gegebenenfalls individuelle Anforderungen. Zum Beispiel verlangen einige Ämter bei der Anmeldung von gebrauchten Fahrzeugen den Kaufvertrag.

Außerdem ist es möglich, einen Dritten mit dem Behördengang zu beauftragen.

Kosten für die Motorradanmeldung

Die Kosten für die Motorradanmeldung sind bundesweit nicht einheitlich und variieren je nach Zulassungsbezirk und individuellem Aufwand. Berechnet werden sowohl die Zulassungsgebühren als auch die Kosten für die Nummernschilder.

Die Gebühren liegen für gewöhnlich zwischen etwa 10 und 27 Euro - je nachdem, ob Sie ein Motorrad neu oder wieder zulassen, umschreiben oder für eine Saison anmelden möchten.

Allerdings ist die Versicherung für eine begrenzte Nutzungsdauer im Jahr meist erheblich günstiger als für ganzjährig angemeldete Motorräder. Die Höhe der Versicherungskosten hängt vom Versicherungsträger und der Anzahl der Monate ab, für die Sie Ihr Saisonkennzeichen beantragen möchten.

Außerhalb des festgelegten Zeitraums dürfen Sie das Kraftrad weder fahren noch an einem öffentlichen Ort parken. Andernfalls wird ein Bußgeld fällig und Ihr Versicherungsschutz erlischt.

Motorrad Zulassung - die gute Planung macht’s!

Da die Kfz Anmeldung beim Motorrad vielfach nur für ein paar Monate vorgenommen wird, sollte das Vorgehen durch die Eigentümer möglichst sorgfältig geplant werden.

Vergisst man nur eines der zur Anmeldung benötigten Schriftstücke, muss man nochmal wiederkommen und erneut einige Stunden Wartezeiten bei der Zulassungsstelle in Kauf nehmen.

Versicherungsnachweise

Wie bei der Autozulassung ist an die Stelle der früheren Doppelkarte der Kfz Versicherung der elektronische Versicherungsnachweis getreten. Dieser wird von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt.

Führerschein

Im Grunde ist es kein Problem, wenn der Fahrzeughalter keinen Führerschein hat und sich stattdessen lieber von anderen fahren lässt. Allerdings muss dies entsprechend im Versicherungsschutz vermerkt und bei der Tarifaufstellung berücksichtigt werden.

Steuerschulden

Neben dem Versicherungsnachweis ist vor allem sicherzustellen: Steuerschulden sollten nicht bestehen, weil die Zulassungsbehörde andernfalls auf die Begleichung der Schulden beim Finanzamt bestehen wird, bevor das Zweirad angemeldet werden kann.

Fahrzeugpapiere

Im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung der Zulassungen wurde das System mittlerweile von früher gebräuchlichen Dokumenten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein auf die Zulassungsbescheinigung I und II umgestellt.

Bei älteren Kfz erfolgt im Rahmen der Anmeldung die Umstellung auf das neue Dokumentenformat, ohne dass dies eigens beantragt werden muss durch die Verbraucher.

Weitere Dokumente

Über diese Unterlagen hinaus unterscheiden sich die mitzubringenden Dokumente vor dem Hintergrund, ob dass anzumeldende Motorrad neu ist oder zu einem früheren Zeitpunkt bereits angemeldet war.

Bei Neufahrzeugen muss ein Besitznachweis vorliegen, zudem verlangt die Zulassungsbehörde von den Verbrauchern den so genannten Typenschein oder den so genannten Prüfungsbefund.

Wird ein Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken oder für einen Verein angemeldet, verlangt der Gesetzgeber die Vorlage entsprechender Auszüge aus dem Firmen- oder Vereinsregister.

Will man ein gebrauchtes Motorrad anmelden müssen Verbraucher ergänzend zu den oben erwähnten Dokumenten und Unterlagen auch der aktuellste Prüfbefund zu den bekannten Abgas- und Funktionstests des Fahrzeugs eingereicht werden.

Vollmacht

Wer selbst nicht die Zeit findet, um sein Motorrad anmelden zu lassen, kann sich auch von anderen freundlichen Helfern die Anmeldearbeit abnehmen lassen. In diesem Fall sind meist zwei Vollmachten nötig.

Zum einen muss eine grundsätzliche Vollmacht vorliegen, dass die Anmeldung tatsächlich im Auftrag erfolgt. Da wie erwähnt mehrheitlich die Lastschrift-Zustimmung verlangt wird bei der Anmeldung, muss auch hierzu eine Vollmacht vorliegen.

Motorrad anmelden - Checkliste

Egal ob es die erste eigene Maschine ist oder Sie bereits zuvor ein Motorrad zugelassen haben, es schadet nie sich vorab noch einmal gründlich über die nötigen Unterlagen für die Zulassung zu informieren.

Hier noch einmal alle nötigen Unterlagen zusammengefasst:

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I und II)
  • Besitznachweis (Kaufvertrag) und Typenschein (Prüfungsbefund) für neue 125er
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis mit aktueller Meldestelle
  • Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung (evB)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • Prüfbericht der letzten Inspektion vom TÜV (Abgas- und Funktionstest) für gebrauchte Maschinen
  • Vollmacht für Dritte, falls nötig
  • Reservierungsnummer für Wunschkennzeichen (optional)

TIPP: Informieren Sie sich, ob die Zulassungsstelle Termine online vergibt.

Generell müssen Sie über eine entsprechende Kfz-Versicherung verfügen. Denn zumindest ohne Haftpflichtversicherung dürfen Sie das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Motorrad anmelden online

Ja Motorrad anmelden online ist seit dem Jahr 2019 möglich. Der Verwaltungsakt nennt sich internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Sie benötigen hierzu einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), ein Ausweislesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser AusweisApp2.

Motorrad abmelden

Ihr Motorrad abmelden, können Sie bundesweit in jeder Kfz-Behörde. Bei Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk können Sie mit einer Gebühr rechnen.

Motorrad ummelden

Falls Sie nach einem Umzug immer noch im gleichen Zulassungsbezirk ansässig sind, fallen Gebühren an. Wird das Bike in einem anderen Bezirk angemeldet (ohne Halterwechsel) werden Gebühren fällig.

Verfügungsberechtigung nachweisen

Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen.

In Oldtimerkreisen ist es kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder nicht mehr aufzufinden sind.

Was ist in einem solchen Fall zu tun?

Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: „Wenn [die ZBII] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen.

Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs erlangen wollte.

Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann.

Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden.

Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage.

Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird.

Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig.

Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen!

Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid.

Verlust des Fahrzeugscheins

Fahrer eines Fahrzeugs ist verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I während jeder Fahrt mitzuführen. Im Fall einer Fahrzeugkontrolle der Polizei müssen Sie den Fahrzeugschein im Original vorzeigen können, ansonsten wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.

Beantragen Sie einen neuen Fahrzeugschein, wird dieser in der Regel sofort ausgehändigt. Sollte das im Ausnahmefall nicht möglich sein, können Sie mit der ausgestellten Verlusterklärung üblicherweise eine Woche weiterfahren.

Aber Vorsicht, im Ausland wird die Verlusterklärung meistens nicht anerkannt.

Übrigens: Eine Kopie des Fahrzeugscheins wird ebenfalls nicht akzeptiert.

Auch auf Reisen im Ausland muss der Fahrzeugschein im Fahrzeug mitgeführt werden. Geht er dabei verloren oder wird gestohlen, sind Sie verpflichtet, den Verlust bei der örtlichen Polizei zu melden.

Lassen Sie sich eine polizeiliche Bestätigung ausstellen - diese brauchen Sie für eine mögliche Fahrzeugkontrolle und für den Neuantrag des Fahrzeugscheins.

Kostenübersicht für die Zulassung

Art der Zulassung Kosten (ca.)
Neuzulassung 26 Euro
Wiederzulassung auf den gleichen Halter 11 Euro
Saisonkennzeichen Variiert je nach Zeitraum und Versicherung
Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirks 20 Euro
Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk 26 Euro
Ummeldung mit Halterwechsel 29 Euro
Wunschkennzeichen 10 Euro
Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk 5,60 Euro

Die hier aufgeführten Informationen sollen Ihnen helfen, den Prozess der Mopedanmeldung zu vereinfachen und mögliche Hindernisse zu vermeiden.

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