In Deutschland ist es Pflicht, für Mofas, Mopeds und E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Als Nachweis für den Versicherungsschutz dient das Versicherungskennzeichen. Doch was passiert, wenn man ohne gültige Versicherung unterwegs ist?
Versicherungskennzeichen: Wozu dient es und für welche Fahrzeuge ist es Pflicht?
Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Es ist für zulassungsfreie Kraftfahrzeuge vorgeschrieben, darunter:
- Mofas
- Mopeds
- Motorroller
- E-Scooter
- Segways
- S-Pedelecs
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Quads und Trikes mit bestimmten Eigenschaften
Diese Fahrzeuge dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten und einen Hubraum von maximal 50 ccm haben. Ältere Modelle dürfen bis zu 60 km/h schnell sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass E-Bikes und Pedelecs, die die Leistungsgrenze nicht überschreiten, kein Versicherungskennzeichen benötigen. Hier deckt eine private Haftpflichtversicherung mögliche Schäden ab.
Wie sieht das Versicherungskennzeichen aus?
Das Versicherungskennzeichen besteht aus zwei Zeilen. Die erste Zeile enthält drei Ziffern und die zweite drei Buchstaben. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, während die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Das Kennzeichen enthält auch das Jahr, in dem es gültig ist, sowie die Prägung „GDV“ für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Um die Kontrolle der Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jährlich die Farben. Die Farben Schwarz, Blau und Grün kommen vor. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März.
Die Farbfolge ist wie folgt:
- 2025: Grün
- 2026: Schwarz
- 2027: Blau
Wichtig: Kleinkrafträder dürfen bereits von Minderjährigen geführt werden, allerdings gelten diese noch nicht als voll geschäftsfähig.
Wo und wie ist das Versicherungskennzeichen anzubringen?
Der Gesetzgeber schreibt vor, wie das Versicherungskennzeichen am Mofa oder Moped zu befestigen ist. Gemäß § 27 FZV muss es an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - angebracht werden. Es darf sich höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen und muss auch aus einem 45-Grad-Winkel lesbar sein.
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen: Welche Strafen drohen?
Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Konkret drohen folgende Sanktionen:
- Bußgeld: 40 Euro
- Straftat: Fahren ohne Versicherungsschutz gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: bis zu einem Jahr
- Zusätzliche Konsequenzen: Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug möglich
Wichtig: Im Falle eines Unfalls muss der Fahrer für alle entstandenen Schäden selbst aufkommen, wenn keine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?
Die neuen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.
Wie viel kostet das Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Verhalten bei Verlust des Versicherungskennzeichens
Wenn Sie feststellen, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.
In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben. Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Einige Versicherungen erlauben es aber auch, dass Käufer die Versicherungskennzeichen übernehmen.
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungskennzeichen
Der Bußgeldkatalog sieht auch für andere Vergehen im Zusammenhang mit dem Versicherungskennzeichen Sanktionen vor:
- Nichtmitführen der Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen: 10 Euro Verwarngeld
- Anordnen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne Versicherungskennzeichen: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Weitere wichtige Punkte
- Gültigkeit im Ausland: Das Versicherungskennzeichen behält im Ausland seine Gültigkeit.
- Verkehrsrechtsschutzversicherung: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, um sich gegen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder Mofa-Kennzeichenverstößen abzusichern.
- Vergünstigte Tarife: Viele Versicherer bieten Fahrern ab 23 Jahren einen vergünstigten Tarif an.
Zusammenfassung
Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen ist in Deutschland eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Es ist daher unerlässlich, dass Halter von Mofas, Mopeds, E-Scootern und anderen Kleinkrafträdern auf einen gültigen Versicherungsschutz achten und das Kennzeichen rechtzeitig erneuern.
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