Fahren ohne Zulassung mit dem Moped: Welche Strafen drohen?

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, ohne Kennzeichen auf den Straßen unterwegs zu sein. Das gilt auch dann, wenn Ihr Kennzeichen vorher gestohlen oder beschädigt wurde. Wer aber ohne Zulassung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Gesetzliche Grundlagen und Ausnahmen

Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist grundsätzlich genauso wenig erlaubt wie Fahren ohne Zulassung. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unter § 10 geregelt ist. Insofern Sie noch Ihr altes Kennzeichen besitzen, dürfen Sie auch ohne Gültigkeit zur Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung zum TÜV fahren. Vorausgesetzt: Sie bewegen Ihr Auto innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks und der Versicherungsschutz ist gegeben. Alternativ können Sie auch ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dieses Kennzeichen ist ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands vorgesehen. Ab Tag der Antragstellung ist das Kennzeichen fünf Tage gültig.

Zulassungsfreie Fahrzeuge und Versicherungskennzeichen

Bestimmte Fahrzeuge mit niedriger Leistung, wie zum Beispiel Kleinkrafträder, sind nicht zulassungspflichtig und weisen entsprechend kein Kfz-Kennzeichen auf. Zu den zulassungsfreien Fahrzeugen zählen insbesondere Leichtkrafträder wie Mofas, Mopeds, Scooter oder motorisierte Krankenfahrstühle. Dieser Schutz wird durch ein sogenanntes Versicherungskennzeichen am Fahrzeug sichtbar gemacht. Um ein Versicherungskennzeichen zu beantragen, reicht es in der Regel aus, eine KFZ-Versicherung auszusuchen und den fälligen Jahresbeitrag zu bezahlen.

Was ist ein Versicherungskennzeichen?

Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, der gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei verschiedenen zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten vorgeschrieben ist. Dieses Kennzeichen dient als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig.

Für welche Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben?

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter über ein Versicherungskennzeichen verfügen. Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen. Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt.

Vergabe, Ausgestaltung und Anbringung

Bei einer Mopedversicherung erhält ein Halter ein Versicherungskennzeichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Versicherungskennzeichen, teilweise auch Moped-Kennzeichen genannt, muss jährlich am 1. März erneuert werden und ersetzt das Kfz-Kennzeichen, das zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge aufweisen. Nach § 52 Absatz 2 FZV muss das Versicherungskennzeichen ein Schild sein, das durch eine entsprechende Erkennungsnummer und das Zeichen des zuständigen Verbandes beim Fahrzeug eine eindeutige Identifikation zulässt. Diese wird vom zuständigen Verband oder mit der Genehmigung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Versicherungsunternehmen übermittelt. Dabei gibt der Gesetzgeber vor, dass die Ziffern eine Zeile über den Buchstaben stehen müssen und das Verkehrsjahr durch Angabe des Kalenderjahrs zu benennen ist.

Wichtig: Für Ihr Moped ist ein Versicherungskennzeichen nötig, wenn es in eine der oben genannten Kategorien fällt.

Farbe des Versicherungskennzeichens

In § 53 FZV wird genauer auf die Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens eingegangen. So beschreibt Absatz 1 die Farbänderung, die jedes Jahr stattfindet:“ Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz auf weißem Grund zu sein, im Verkehrsjahr 2024 blau auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2025 grün auf weißem Grund. Die Farben haben sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung zu wiederholen. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen zu haben. Ein Versicherungskennzeichen kann erhaben sein. Ein Versicherungskennzeichen darf nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und Ausgestaltung eines Versicherungskennzeichens hat dem Muster und den Angaben in Anlage 17 zu entsprechen.“

Anbringung des Versicherungskennzeichens

Die Anbringung muss am Fahrzeug-Heck erfolgen, nach Möglichkeit unter der Schlussleuchte. Dabei darf das Kennzeichen eine Neigung bis zu einem vertikalen Winkel von 30° in Fahrtrichtung zeigen. Auch darf das Schild nicht weniger als 200 mm über dem Fahrbahnrand liegen.

Erinnerung: Ein Versicherungskennzeichen, das einmal abgelaufen ist, sollte nicht weiter verwendet werden. Wer ein Fahrzeug ohne laufende Versicherung in Betrieb nimmt, begeht eine Straftat. Entsteht während dieser Tat ein Schaden, wird es richtig teuer.

Das Versicherungskennzeichen im Detail

Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.

Wo kann man ein Versicherungskennzeichen beantragen?

Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Ihren Roller oder Mofa? Mit diesem Anliegen wenden Sie sich direkt an eine Kfz-Versicherung. Haben Sie den Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, sendet Ihnen die Versicherung das Kennzeichen zu.

Gültigkeit des Versicherungskennzeichens

Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März. Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor.

Befestigung des Versicherungskennzeichens

Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - anzubringen. Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden.

Verlust des Versicherungskennzeichens

Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.

Ummelden des Versicherungskennzeichens

In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben. Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Einige Versicherungen erlauben es aber auch, dass Käufer die Versicherungskennzeichen übernehmen.

Strafen für das Fahren ohne Versicherungskennzeichen

Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern ab 40 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall zieht solch ein Verstoß aber weitere Sanktionen mit sich. Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen.

Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht. So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz. Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet.

Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Wichtig: Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.

Weitere Konsequenzen

Wer dabei zudem noch fahrlässig handelt, der muss davon ausgehen, dass die Geldbuße bis zu 180 Tagessätzen oder ersatzweise Freiheitsentzug als Strafe ausgesprochen werden kann. Besteht dann noch der Verdacht auf Vorsatz, ergibt sich für die Polizei die Pflicht, das kontrollierte Fahrzeug sicherzustellen. Auch in Flensburg freut man sich über diese Tatbestände. Bis zu sechs Punkten drohen Personen, die sich ohne versichertes Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegen. Teil des öffentlichen Raumes sind übrigens auch Feldwege und andere öffentlich zugängliche Orte wie Parkplätze oder Tankstellen.

Gerade für junge Fahranfänger kann sich hier eine Konsequenz mit weitläufigen Folgen ergeben: Wer viele Punkte hat, der muss nicht nur mit einem Fahrverbot rechnen, sondern auch erstmal Abstand vom Führerschein für andere Fahrklassen nehmen. Wer eine Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass er keine Zulassung zur Führerscheinprüfung erhält. Insbesondere der Eintrag der Straftat ins Führungszeugnis kann für Einige zum Hindernis werden, wenn dieses beispielsweise für das Ergreifen eines Berufs eingereicht werden muss. So steht es dem Arbeitgeber zu, die Einstellung unter Hinweis auf dieses Delikt zu verweigern. Für Personen des öffentlichen Dienstes zieht ein solches Handeln sogar disziplinarische Konsequenzen nach sich.

Moped fahren ohne Fahrerlaubnis

Nein. Mopedfahrer benötigen mindestens den Führerschein der Klasse AM. Sie dürfen aber auch Moped fahren mit Ihrem Autoführerschein. Wer sich hingegen völlig ohne Fahrerlaubnis auf die Fahrt begibt, begeht eine Straftat.

Alter für das Fahren eines Mopeds

Normalerweise müssen Mopedfahrer mindestens 16 Jahre alt sein. In einigen Bundesländern, z. B. in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen darf man bereits mit 15 Jahren mit dem Moped fahren. In allen anderen Bundesländern dürfen sich 15-Jährige nicht auf dieses kleine Motorrad setzen, weil sie sich sonst strafbar machen.

Moped fahren ab 15 Jahren ist derzeit in folgenden Bundesländern möglich (Stand 12. Achtung! In allen anderen Bundesländern dürfen 15-Jährige nicht mit dem Moped fahren, weil sie ohne Fahrerlaubnis fahren und sich dadurch strafbar machen würden. Jugendlichen droht aber keine Erwachsenenstrafe, sondern Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel, z. B.

Verkehrsregeln für Mopedfahrer

Mopedfahrer müssen sich im Wesentlichen an dieselben Regeln halten wie Autofahrer. Außerdem gilt für sie eine Helmpflicht.

Helmpflicht

Zu den wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrer von Kleinkrafträdern gehört auch die Helmpflicht. Auch wenn die Geldbuße sehr gering scheint, riskieren Sie keine Fahrt ohne Helm - Ihrer Gesundheit zuliebe. Am besten geeignet sind Integral- oder Klapphelme, auch wenn sie auf dem Moped vielleicht etwas klobiger wirken.

Parkverbot auf Gehwegen

Ansonsten gilt für Mopeds auf Gehwegen ein absolutes Parkverbot. Zwar drücken Polizisten und Ordnungsbeamte schon mal ein Auge zu, wenn das Fahrzeug niemanden behindert.

Weitere Informationen

Wenn Ihr Kennzeichen gestohlen wurde oder verloren ging, müssen Sie den Diebstahl oder Verlust sofort der Polizei melden. Ihr Kennzeichen könnte missbräuchlich verwendet werden und gleichzeitig Ihnen schaden. Wenn Ihr Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, muss das Nummernschild ebenfalls von der zuständigen Zulassungsstelle ersetzt werden. Das alte Kennzeichen können Sie jedoch behalten.

Nein: Ein Kennzeichen muss vorn am Auto angebracht sein. Wer das Kennzeichen etwa hinter die Windschutzscheibe klemmt, verstößt gegen die allgemeingültigen Regeln. Selbst die Angst vor Autodieben rechtfertigt nicht das Aufbewahren der Nummernschilder im Fahrzeuginnern. Selbst dann nicht, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist, sondern über einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wurde.

Bußgelder und Strafen im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die möglichen Bußgelder und Strafen für das Fahren eines Mopeds ohne Zulassung, Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis zusammen:

Vergehen Strafe
Moped fahren ohne Versicherungsschutz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
Moped fahren ohne Führerschein / Fahrerlaubnis (Straftat) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen Verwarngeld von 40 Euro
Nichtmitführen der Versicherungsbescheinigung Verwarngeld von 10 Euro

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