Moped-Papiere beim KBA beantragen: Kosten und Vorgehensweise

Verkehrssicherheit wird auf deutschen Straßen großgeschrieben. Daher benötigt jedes Kraftfahrzeug für die Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr neben einem entsprechenden Kennzeichen eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Wie diese genau aussehen, ist in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Nur wenn ein Fahrzeug und seine Bauteile die vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, dürfen sie in Deutschland in Betrieb genommen werden.

Um nachzuweisen, dass dies der Fall ist, müssen Sie bei jeder Fahrt die Zulassungsbescheinigung oder - im Falle von Mofas, Mopeds, Trikes oder Quads - die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit sich führen und bei einer Kontrolle vorzeigen. Doch ein solches Dokument kann verloren gehen, insbesondere wenn das betreffende Fahrzeug lange Zeit nur ungenutzt herumstand.

Jetzt steht die Gute da und sollte gefahren werden aber die Papier sind weg. Dann besteht die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen, sofern das Fahrzeug in Deutschland hergestellt wurde. Möchten Sie also z. B. für ein DDR-Moped oder -Mofa die Papiere beantragen, ist das KBA Ihr Ansprechpartner.

Wann muss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden?

Das ist dann notwendig, wenn Sie die ABE verlieren oder Sie erlischt. Erfüllt ein Fahrzeug die dort genannten Kriterien nicht (mehr), kann die Betriebserlaubnis erlöschen, sodass eine neue benötigt wird. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die:

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. die Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtert werden.

Treffen einer oder mehrere Punkte davon auf Ihr Fahrzeug zu, müssen Sie also eine neue Betriebserlaubnis beantragen, um weiterhin damit fahren zu dürfen.

Doch auch bei besonders alten Kleinkrafträdern, die noch in der DDR hergestellt wurden, kann es sein, dass keine Betriebserlaubnis mehr vorliegt. Dies betrifft z. B. das Mokick „Simson“. Die Papiere dafür beantragen Sie beim KBA.

Bedenken Sie: Die Betriebserlaubnis wird ausschließlich in Deutschland ausgegeben und gilt demzufolge nur auf nationaler Ebene.

Wie beantrage ich eine Betriebserlaubnis beim KBA?

Wie bereits erwähnt, wenden Sie sich stets an das KBA, um eine Betriebserlaubnis zu beantragen. Das Bundesamt stellt auf seiner Webseite für die Beantragung ein Online-Formular zur Verfügung, dass Sie lediglich ausfüllen müssen.

So geht es:

  1. Fülle das Formular aus. Dies ist selbsterklärend.

Nachdem Sie alle Angaben gemacht haben, um eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen, schicken Sie das Dokument per Post oder Fax an das KBA.

Benötigte Unterlagen und Nachweise

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Verlust der alten ABE)
  • ggf. Gutachten bei baulichen Veränderungen

Zudem ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, sollten Sie die Betriebserlaubnis verloren haben. Damit können Sie nachweisen, dass das entsprechende Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde.

Wurden allerdings inzwischen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen - Reparaturen und der Austausch von Bauteilen zählen nicht dazu -, ist mitunter ein Gutachten erforderlich, das belegt, dass die durchgeführten Umbauten immer noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein solches Gutachten kann z. B. erforderlich sein, wenn die Betriebserlaubnis durch Umbauten am Fahrzeug erloschen ist.

Kosten für die Beantragung einer Betriebserlaubnis

Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Simson eine ABE beantragen möchten oder ein anderes Fahrzeug: Egal ob Sie für eine Simson eine ABE beantragen oder für ein anderes der genannten Fahrzeuge: Das KBA verlangt für seine Dienstleistung einen Betrag von jeweils 26,43 Euro pro Fahrzeug. Die Bearbeitungskosten betragen je Fahrzeug 30,11 Euro inklusive MwSt. und Porto.

Allerdings kann es einige Zeit dauern, bis Sie die neue Betriebserlaubnis erhalten. Sie sollten sich dabei allerdings auf eine Bearbeitungszeit von 16 Wochen einstellen. Also fang an die Mopete zu restaurieren und dann ist die Zeit nicht mehr so lang.

Die Bearbeitung des Antrags kostet einschließlich Versandgebühren 35,35 Euro. Kosten sind aktuell ca. 36 Euro inkl.

Übrigens: Verfügt Ihr Kfz zwar grundsätzlich über eine Betriebserlaubnis, Sie haben diese allerdings verloren, müssen Sie beispielsweise für Ihr Mofa keine neuen Papiere beantragen.

Alternativen zum KBA

Anstatt also z. B. für Ihre Piaggio eine Betriebserlaubnis zu beantragen, können Sie einfach den Hersteller oder den TÜV kontaktieren. Angaben wie Modell und Fahrgestell-nummer sollten Sie jedoch in jedem Fall zur Hand haben.

Wie Sie die Betriebserlaubnis für ein gutes, altes DDR-Moped bekommen, wurde bereits geklärt. Was aber, wenn das Fahrzeug im Ausland hergestellt wurde? Wie können Sie z. B. Sie haben hier verschiedene Möglichkeiten.

Zum einen können Sie sich selbst an den ausländischen Hersteller wenden und bei diesem die Betriebserlaubnis beantragen. Es ist hier allerdings in der Regel einfacher, wenn Sie sich stattdessen an einen deutschen Händler wenden, der die entsprechende Fahrzeugmarke vertreibt.

Zum anderen besteht wieder die Möglichkeit, das Fahrzeug bei der DEKRA oder beim TÜV abnehmen zu lassen.

Verlust der Betriebserlaubnis - Was tun?

Haben Sie die ABE verloren, können Sie sich an den Hersteller wenden. Die einfachere und kostengünstigere Methode ist, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Bei vielen müssen sie lediglich das Modell und die Fahrgestellnummer mitteilen, um eine neue ABE zu erhalten. Andere Hersteller lassen Sie dafür wiederum ein Formular ausfüllen.

Sollte das nicht der Fall sein, können Sie auch bei einem Händler vorbeischauen, der Fahrzeuge des entsprechenden Herstellers vertreibt.

Wurde das Fahrzeug in der DDR produziert, wie z. B. die beliebten Kleinkrafträder von Simson, können Sie sich auch an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden, wenn Sie die Betriebserlaubnis verloren haben.

Als letzte Option können Sie das Fahrzeug von einem Prüfdienst wie dem TÜV oder der DEKRA abnehmen lassen. Dies bietet sich an, wenn die Herstellerfirma nicht mehr existiert und Ihnen auch das KBA keine ABE ausstellen kann, weil es sich z. B. um ein ausländisches Fahrzeug handelt.

Was ist, wenn ich die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeugteil verloren habe?

Haben Sie für ein nicht serienmäßiges Fahrzeugteil, z. B. besondere Felgen, die ABE verloren, kann Ihnen ebenfalls das KBA oder der Hersteller weiterhelfen.

Die allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs gilt in der Regel nur, solange dieses der Bauweise des Herstellers entspricht. In der Regel benötigen Sie dann eine gesonderte Fahrzeugteile-ABE, z. B. wenn Sie Alufelgen auf die Räder Ihres Fahrzeugs ziehen.

Auch in diesem Fall können Sie sich an den Hersteller oder das KBA wenden, um eine neue zu erhalten.

DDR-Fahrzeuge und Reimporte

Vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR wurde für Exportfahrzeuge (z. B. nach Ungarn, Polen, BRD) keine ABE erteilt. Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a. S.) von einer Technischen Prüfstelle (z. B. TÜV/DEKRA) oder eines Technischen Dienstes für Gesamtfahrzeug (z. B.

KTA-Archiv

Durch das KTA-Archiv werden lediglich Nachweise für Klein-und Leichtkrafträder des Herstellers Simson ausgestellt.

Zusätzlich werden Nachweise für die entsprechenden Anhänger, für Fahrzeuge des Typs "DUO" (Krankenfahrstühle) sowie für die Modelle "Jawa555", "Jawa05", "Jawa 20 Typ 23 Mustang" und "Jawa 50 Typ 20" ausgestellt.

Für Fahrzeuge anderer Hersteller (zum Beispiel Puch, Herkules, Piaggio, Peugeot, Vespa) werden durch das KTA-Archiv keine Nachweise ausgestellt.

Auch werden keine Nachweise für Motorräder (zum Beispiel MZ) ausgestellt.

Es werden keine Nachweise für Exportfahrzeuge, umgebaute Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die nach dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, ausgestellt.

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