Neben einem amtlichen Kennzeichen muss jedes Fahrzeug in Deutschland über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, um im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden. Dies gilt zum Teil auch für darin verbaute Teile. Da es sich beim Fahren ohne ABE um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet wird, sollten sich Fahrer, die ihre Betriebserlaubnis verloren haben, schnell um Ersatz kümmern.
Was tun bei Verlust der Betriebserlaubnis?
Wenn Sie die Betriebserlaubnis für Ihr Moped, Mofa oder Ihren Roller verloren haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. In diesem Fall dürfen Sie nicht damit herumfahren, bevor Sie sich nicht eine neue ABE ausstellen lassen. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen
Zunächst einmal müssen Sie sich eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ besorgen. Um eine neue Betriebserlaubnis beantragen zu können, benötigen Sie als Erstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge oder bei der Polizei erhalten. Um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie belegen, dass Sie der rechtmäßige Fahrzeugeigentümer sind.
Dazu können Sie entweder die Polizei aufsuchen oder der für Sie zuständigen Zulassungsstelle einen Besuch abstatten. Normalerweise erhalten Sie die benötigte Bescheinigung bei der Polizei kostenlos, wobei die Zulassungsbehörde eine geringe Gebühr verlangt. Um eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erlangen, brauchen Sie selbst ebenfalls ein Dokument, welches Ihre Aussage belegt. Dies kann z. B. ein Kaufvertrag sein.
Da nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch gewisse verbaute Teile eine ABE benötigen, sollten Sie auch dafür Belege mitbringen, wenn die Betriebserlaubnis verloren ging. Ansonsten wird Ihnen wohl keine der beiden Stellen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
2. Ersatzdokumente beim Hersteller beantragen
Haben Sie die ABE verloren, können Sie sich an den Hersteller wenden. Ging beispielsweise Ihre Betriebserlaubnis vom Moped verloren, können Sie sich an den jeweiligen Hersteller wenden, um ein Ersatzdokument zu erhalten. Dies können Sie entweder vor Ort oder telefonisch tun. Zum Teil bieten manche Hersteller diesen Service auch online an. In diesem Fall findet sich meist ein spezielles Formular auf deren Internetpräsenz, welches Sie ausfüllen und an den Hersteller schicken können.
Bei vielen müssen sie lediglich das Modell und die Fahrgestellnummer mitteilen, um eine neue ABE zu erhalten. Andere Hersteller lassen Sie dafür wiederum ein Formular ausfüllen. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie auch bei einem Händler vorbeischauen, der Fahrzeuge des entsprechenden Herstellers vertreibt.
Auf die gerade beschriebene Vorgehensweise können Sie jedoch logischerweise nur dann zurückgreifen, wenn der entsprechende Hersteller noch existiert. Sollte dem nicht so sein, kommt für Sie in der Regel nur Option Nummer 2 infrage, wenn Sie beispielsweise die Betriebserlaubnis vom Mofa verloren haben.
3. TÜV aufsuchen
Haben Sie die für Ihr Moped benötigte Betriebserlaubnis verloren und den Hersteller gibt es nicht mehr, können Sie den TÜV aufsuchen. Als letzte Option können Sie das Fahrzeug von einem Prüfdienst wie dem TÜV oder der DEKRA abnehmen lassen. Dies bietet sich an, wenn die Herstellerfirma nicht mehr existiert und Ihnen auch das KBA keine ABE ausstellen kann, weil es sich z. B. um ein ausländisches Fahrzeug handelt.
Auch eine Kontrolle der Verkehrssicherheit wird vorgenommen. Ging die für Ihr Mofa notwendige Betriebserlaubnis verloren und der TÜV soll Ihnen eine neue ausstellen, werden dafür ca. 50 Euro fällig.
4. Sonderfall: Fahrzeuge aus der DDR
Wurde das Fahrzeug in der DDR produziert, wie z. B. die beliebten Kleinkrafträder von Simson, können Sie sich auch an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden, wenn Sie die Betriebserlaubnis verloren haben. Für diese Fahrzeuge stellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) völlig unkompliziert neue Dokumente aus, sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden. Ansonsten ist auch hier der Nachweis über die allgemeine Betriebserlaubnis erforderlich.
Was kostet eine neue Betriebserlaubnis?
Es kann nicht genau gesagt werden, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie die ABE für Ihr Mofa, Ihren Anhänger, Ihr Leichtkraftrad oder die ABE für Ihre Felgen verloren haben. Zwischen 35 und 50 Euro können für eine neue Betriebserlaubnis anfallen. Wenn Sie Ihre Betriebserlaubnis verloren haben und direkt beim Hersteller einen Ersatz bekommen können, spiegelt sich dies in der Regel auch in den Kosten wieder.
Fahren ohne Betriebserlaubnis
Nein, haben Sie Ihre allgemeine Betriebserlaubnis verloren, dürfen Sie nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug herumfahren. Wer ohne Betriebserlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld und unter Umständen sogar einen Punkt. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis kann ein Bußgeld von 50 Euro nach sich ziehen. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Woher erhalte ich eine neue Betriebserlaubnis?
Sie können sich an verschiedene Stellen wenden, um eine neue ABE zu erhalten: den Hersteller, den Händler, das KBA oder eine Prüfstelle wie z. B. den TÜV oder die DEKRA.
Verlust der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Haben Sie für ein nicht serienmäßiges Fahrzeugteil, z. B. besondere Felgen, die ABE verloren, kann Ihnen ebenfalls das KBA oder der Hersteller weiterhelfen. Die allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs gilt in der Regel nur, solange dieses der Bauweise des Herstellers entspricht. In der Regel benötigen Sie dann eine gesonderte Fahrzeugteile-ABE, z. B. wenn Sie Alufelgen auf die Räder Ihres Fahrzeugs ziehen. Auch in diesem Fall können Sie sich an den Hersteller oder das KBA wenden, um eine neue zu erhalten.
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