Der Rollerführerschein: Alle Details zu Kosten, Alter und Fahrzeugen

Hier erfahren Sie, wie viel der Führerschein kostet, welches Mindestalter es gibt, für welche Fahrzeuge er gilt und mehr. Die Führerscheinklasse AM ist unter anderem der Führerschein fürs Kleinkraftrad wie z.B. den Roller. Er wird auch Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt. Ebenso erfordert ein Fahrrad mit Hilfsmotor den Führerschein AM.

Mindestalter und Gültigkeit

Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15. Geburtstag. Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen.

Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.

Fahrzeuge der Klasse AM

Der Rollerführerschein (Führerscheinklasse AM) befugt seinen Inhaber zur Führung von Krafträdern mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Die Führerscheinklasse AM ist unter anderem der Führerschein fürs Kleinkraftrad wie z.B. den Roller. Er wird auch Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt. Auch Motorroller können mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden. Ebenso erfordert ein Fahrrad mit Hilfsmotor den Führerschein AM. Der Führerschein der Klasse AM beinhaltet die alte Klasse S und und die alte Klasse M.

Diese Räder dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h aufweisen. Die Größe des Hubraumes ist auf 50 ccm beschränkt. Betroffene Fahrzeuge weisen zum Teil dieselben Eigenschaften auf, wie die zuvor beschriebenen Krafträder, nämlich eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h sowie einen Hubraum, dessen Größe 50 ccm nicht übersteigt.

Ein Elektromotor darf höchstens 4 kW Nenndauerleistung haben. Im Unterschied zu den Krafträdern müssen sie allerdings keine fahrradähnlichen Merkmale aufweisen. Beispiele für diese Fahrzeugklasse sind Roller, Mopeds oder Mokicks.

Kleinkrafträder mit drei Rädern sind ebenfalls an die baubedingte Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens 45 km/h gebunden. Die Größe des Hubraumes darf auch in diesem Fall nicht mehr als 50 ccm betragen bzw. ist bei anderen Verbrennungsmotoren nur eine Nutzleistung von 4 kW zulässig. Als dreirädrige Krafräder gelten z.B. Die Geschwindigkeit darf auch bei diesen Fahrzeugen 45 km/h nicht überschreiten und der Hubraum nicht größer als 50 ccm bzw. die Nutzleistung auf maximal 4 kW begrenzt sein.

Ausbildung und Prüfung

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Der theoretische Unterricht für „Roller“ unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden.

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Kosten des Rollerführerscheins

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen.

Hier ist eine Übersicht über die typischen Kostenpunkte:

  • Theoretische Prüfung (ca.
  • Praktische Prüfung (ca.
  • Fahrstunden (ca.
  • Erste-Hilfe-Kurs (ca.
  • Sehtest (ca.
  • Passbild (ca.

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen. Entscheidend für die Kosten ist auch, ob die Prüfung für den Rollerführerschein bei der jeweiligen Fahrschule beim ersten Mal bestanden wird.

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt.

Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.

Versicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden.

Alternativen zum AM-Führerschein

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig.

In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Häufige Fragen zum Rollerführerschein

  • Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?

    Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben.

  • Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?

    Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw.

  • Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?

    Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren.

  • Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren?

    Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten.

  • Kann ich mir für die Klasse AM einen internationalen Führerschein ausstellen lassen?

    In einem internationalen Führerschein taucht nur die Klasse A auf, da die Klasse M nur in Deutschland existiert. Innerhalb der EU wird aber Ihr normaler EU-Führerschein der Klasse AM anerkannt.

  • Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?

    Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen.

  • Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h?

    In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben.

  • Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren?

    Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet.

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