Ein Fahrzeug, das in Deutschland auf der Straße bewegt werden soll, muss zugelassen sein. Haben Sie sich also ein neues Fahrzeug zugelegt, benötigen Sie eine Zulassungsbescheinigung, die von der Zulassungsstelle ausgestellt wird. Wenn Sie ein Kfz ummelden müssen, welche Kosten kommen nun durch den reinen Vorgang auf Sie zu?
Kosten der Kfz-Zulassung
Die Kosten für eine Kfz-Ummeldung können je nach Bundesland und Zulassungsbezirk leicht variieren. Die Kosten für eine Kfz-Ummeldung mit Halterwechsel (mit auswärtigem Kennzeichen) belaufen sich auf knapp 29 Euro. Die Preise beziehungsweise Gebühren für die Online-Zulassung sind bundesweit einheitlich.
Zusätzliche Kostenfaktoren
- Sie wollen für Ihr Auto ein Wunschkennzeichen beantragen? Dann kommen zur Autoanmeldung und den Kosten noch weitere Ausgaben hinzu.
- Die Behörde verlangt in diesem Fall neben den Kfz-Zulassungsgebühren zusätzlich 10,20 Euro.
- Für ein Wunschkennzeichen oder eine neue Umweltplakette können weitere Gebühren anfallen.
- Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen.
Gebührenübersicht (Beispiele)
Hier sind einige Beispiele für Gebühren, die bei der Kfz-Zulassung anfallen können:
| Vorgang | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Adressänderung innerhalb eines Zulassungsbezirks | ca. 11 Euro |
| Adressänderung (bei gleichbleibendem Zulassungsbezirk) | ca. 12 Euro |
| Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks | ca. 29 Euro |
| Neuzulassung | ab 27,60 EUR |
| Ummeldung/Umschreibung | ab 19,90 EUR |
| Wunschkennzeichen | ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR |
| Außerbetriebsetzung | ab 7,80 EUR |
Notwendige Dokumente für die Kfz-Ummeldung
Wollen Sie einen Neuwagen in Betrieb nehmen, um ihn im Straßenverkehr zum Einsatz zu bringen, benötigen Sie eine ganze Menge Unterlagen. Diese sind vor der Anmeldung zusammenzutragen.
Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen haben, ist die Ummeldung Ihres Autos unkompliziert. Um Ihr Auto umzumelden, gehen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort. Vereinbaren Sie am besten vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeuges:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat
- ggf. CoC-Dokument(e), bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung(en) (Originalpapier(e) des Herstellers)
- ggf. Gutachten gemäß §13 EG-FGV/§21 StVZO
- ggf. Kaufvertrag / Rechnung (sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde)
- Personalausweis / elektronischer Aufenthaltstitel, alternativ: Reisepass / ausländisches Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
Bei einem Halterwechsel oder einem Umzug in eine andere Stadt bzw. einen anderen Zulassungsbezirk müssen Sie die eVB-Nummer als Versicherungsnachweis vorlegen.
Weitere wichtige Dokumente
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw.
- Alle anderen Arten von Ummeldungen, etwa aufgrund eines Halterwechsels oder eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk, können Sie ohne Fahrzeugbrief nicht veranlassen.
Online-Ummeldung
Mit dem Online-Zulassungsservice können Sie Ihr Fahrzeug bequem von zu Hause aus um-, anmelden oder einen Halterwechsel vornehmen. Ja, seit dem 1. Oktober 2019 können Sie Ihr Auto in Deutschland auch online um- und anmelden.
Voraussetzungen für die Online-Zulassung:
- Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion sowie zugehöriger PIN
- Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit einer kostenlosen Ausweis-App
- Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode.
Wie funktioniert die Online-Abmeldung?
- Eingabe des Kfz-Kennzeichens und des freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie des Kennzeichens.
- Bezahlung der Gebühr über ein ePayment-System.
Wichtige Hinweise
- Wenn Sie ein Auto nicht innerhalb der vorgegebenen Frist um- oder anmelden, kann es ein Bußgeld geben.
- Die Frist für die Kfz-Ummeldung ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Sie sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug innerhalb der Frist von üblicherweise zwei Wochen umzumelden.
- Wenn Sie die Ummeldung Ihres Autos versäumen, können die Behörden ein Bußgeld verhängen, das meist 15 bis 40 Euro beträgt.
- Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihr Auto in jedem Fall ummelden.
- Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen, teilen Sie der Behörde lediglich Ihre neue Adresse mit.
- Bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei einem Halterwechsel sollten Sie zuerst Ihre Versicherung informieren. Für die Ummeldung brauchen Sie die eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung.
- Beachten Sie, dass bei Fahrzeugen aus Ländern außerhalb der EU möglicherweise geprüft werden muss, ob sie EU-Standards entsprechen.
- Auch, wenn Sie ein Kfz stilllegen, müssen Sie es abmelden.
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