Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison der Mopedfahrenden. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen.
Um in Deutschland mit Ihrem Kleinfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist der Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung durch ein Versicherungskennzeichen (Moped-, Mofa-, Rollerkennzeichen) bzw. eine Versicherungsplakette (Segway-, E-Scooter-Kennzeichen) verpflichtend.
Denken Sie daher rechtzeitig daran, Ihr neues Kennzeichen bei Ihrer Sparkasse anzufordern. Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt. Sie erhalten das Mopedschild per Post in einem Brief der Größe DIN A5 kostenfrei zugesandt.
Versicherungsschutz und Gültigkeit
Das Verkehrsjahr für Mopeds, E-Scooter und Co beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres.
- Der Versicherungsschutz gilt immer vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres.
- Wenn Sie erst später in die neue Saison starten, zahlen Sie natürlich nur für den versicherten Zeitraum.
- Verträge während des laufenden Jahres (zwischen 1. März und 28. bzw. 29. Februar) sind ab dem Moment versichert, in dem Sie Ihre Unterlagen erhalten.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor. Auch für Halterinnen und Halter eines Rollers oder Mopeds schreibt der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Im Falle eines Unfalls übernimmt diese für Sie und alle berechtigten Fahrerinnen und Fahrer die Ansprüche geschädigter Dritter.
Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden.
- Mit einem Moped, Mofa, Roller oder E-Scooter sind Sie flexibel mobil und genießen absolute Freiheit.
- Der richtige Versicherungsschutz ist genauso unverzichtbar wie ein Schutzhelm.
Optionale Teilkaskoversicherung
Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Mit der Teilkaskoversicherung der SV erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Moped beziehungsweise für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (ausgenommen Elektrokleinstfahrzeuge). Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind. Eine Teilkasko-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Haftpflichtversicherung.
Wichtige Hinweise
- Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Verfallspolice.
- Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März.
- Ja, auch Minderjährige können einen Mopedvertrag abschließen.
- Ja, der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU.
- Bei einem Fahrzeugwechsel brauchen Sie ein neues Kennzeichen.
Beachten Sie für Elektrokleinstfahrzeuge: Die Regeln können im Ausland anders sein als in Deutschland.
Achtung: Jede technische Änderung am Fahrzeug, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
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