Moped Zulassung: Kosten, Preise und alles, was Sie wissen müssen

Am 1. März beginnt jedes Jahr die Saison für Mopedfahrer. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen. Hier erfahren Sie alles über die Kosten, Preise und wichtigen Aspekte rund um die Mopedzulassung und -versicherung.

Versicherungspflicht für Mopeds

Für Mopeds ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Versicherungsschutz dürfen Sie Ihr Moped nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen.

Moped-Kennzeichen: Gültigkeit und Farbe

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Im Versicherungsjahr 2025 sind Mopedkennzeichen grün, 2024 waren sie blau. 2026 ist schwarz an der Reihe. Die Farbe wechselt jeweils zu Saisonbeginn am 1. März.

Wo erhalte ich das Moped-Kennzeichen?

Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkomompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Sie erhalten das Mopedschild per Post in einem Brief der Größe DIN A5 kostenfrei zugesandt.

Digitaler Versicherungsnachweis

Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

Was deckt die Moped-Versicherung ab?

Die Moped- und Roller-Versicherung schützt ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge. Eine gewerbliche Nutzung, zum Beispiel für Kurierfahrten, ist nicht versichert. Es gibt jedoch eine Kfz-Versicherung für Unternehmen, mit der gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge im Schadenfall abgesichert sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Mopeds springt ein, wenn Sie mit Ihrem Zweirad andere Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Sach- und Vermögensschäden deckt die Kfz-Haftpflicht bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro ab. Bei Personenschäden sind es bis zu 15 Millionen Euro pro verletzter Person.

Teilkaskoversicherung für zusätzlichen Schutz

Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie wollen Ihr Moped gegen Diebstahl und Schäden durch Kurzschluss, Brand, Naturgewalten (z.B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, Lawine), Zusammenstoß mit Tieren oder Glasbruch (z.B. am Vorderlicht) absichern? Dann ist eine Teilkasko sinnvoll. Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Wichtige Hinweise zur Moped-Versicherung

  • Keine Schadenfreiheitsklassen: Im Unterschied zu einer Autoversicherung gibt es bei der Kfz-Versicherung für Mopeds weder Schadenfreiheitsklassen noch Schadenfreiheitsrabatte - und somit keine Rückstufung bei einem Schaden. Deshalb können Versicherer für Mopeds zwar eine Teilkasko, aber keine Vollkasko anbieten.
  • Versicherungsnehmer: Alle Klein­kraft­räder bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwin­dig­keit benötigen eine Moped- und Roller-Versicherung. Dabei gibt es für Versicherer keinen Unterschied zwischen Mopeds und Rollern. Bereits ab 16 Jahren können junge Mopedfahrer:innen ihr Kleinkraftrad bei Versicherungs­gesell­schaften, Banken oder Sparkassen versichern. Voraussetzung: Ihr ge­setz­licher Vertreter bzw. Ihre gesetz­liche Vertreterin (z.B.
  • Keine Zulassung nötig: Nein, für Mofas, Mopeds und Roller bis 50 ccm Hubraum ist keine Anmeldung bei der Kfz-Zulassungs­stelle nötig.
  • Anbieterwechsel: Während des laufenden Versicherungs­jahres ist ein Anbieter­wechsel in der Regel nicht möglich. Das heißt: Haben Sie eine Moped- und Rollerver­sicherung abgeschlossen und die Ver­siche­rungs­plakette erhalten, können Sie erst zu Beginn der neuen Moped­saison am 1.
  • Versicherungsschutz: Sie können eine Moped- und Roller­ver­sicherung nicht umschreiben. Das Versicherungs­kenn­zeichen ist beim Kraftfahrt-Bundes­amt (KBA) auf Ihr Zweirad registriert. Sie können es nicht an einem anderen Klein­kraft­fahrzeug anbringen. Der Schutz gilt nur für das Moped, für das Ihr Ver­sicherer die Plakette ausgestellt hat. Verkaufen Sie Ihr Moped im laufenden Ver­kehrs­­jahr, geht die Versicherung ohne zusätzliche Kosten auf den neuen Besitzer bzw. die neue Besitzerin über.
  • Vertragslaufzeit: Es ist nicht nötig, eine Moped- und Roller­versicherung zu kündigen. Ihr Vertrag läuft zum Ende des Verkehrs­jahres am 28./29. Februar aus. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nach einem Scha­denfall oder bei einer Beitrags­erhöhung.

Aufbau des Moped-Versicherungskennzeichens

Moped-Versicherungskennzeichen sind zweizeilig: Oben stehen drei Ziffern, unten drei Buchstaben (ohne Umlaute, ohne Q). Die Buchstabenkombination steht für die Versicherungsgesellschaft, bei der das Moped haftpflichtversichert ist. Der Zahlencode dient zur Unterscheidung der versicherten Personen. Eine Moped- und Mofaversicherung läuft maximal ein Jahr. Der Schutz gilt, sobald Sie die Versicherung für Ihr Moped abschließen. Am unteren Rand des Moped-Kennzeichens ist das Versicherungsjahr aufgeführt, in dem es gültig ist.

Montage des Moped-Kennzeichens

Das Moped-Kennzeichen montieren Sie fest an der Rückseite des Klein­kraft­rads unter der Schluss­leuchte. Das Roller-Versicherungs­kenn­zeichen ist bei Tages­licht auf eine Ent­fernung von mindestens 15 Metern gut lesbar. Tipp: Zur einfachen und sicheren Montage sind Kenn­zeichen­halter im Fach­handel oder online erhält­lich.

Faktoren, die den Versicherungsbeitrag beeinflussen

  • Fahreralter: Moped- und Rollerfahrer:innen ab 25 Jahren zahlen bei den meisten Kfz-Versicherern günstigere Beiträge als Fahranfänger:innen.
  • Versicherungsart: Die Moped-Haftpflicht kostet weniger als eine Moped-Teilkasko, die auch Schäden am eigenen Klein­kraft­rad abdeckt.
  • Wohnort: Ihre Regionalklasse ergibt sich aus Ihrem Zulassungsbezirk.
  • Versicherungsbeginn: Wer die Moped-Versicherung zum Beispiel erst am 10. Mai abschließt, zahlt weniger als jemand, der sein Moped­kenn­zeichen zum Saisonstart am 1.
  • Modell: Jedem Moped-Modell ist in Deutschland eine eigene Typklasse zugeordnet, welche die Unfall­anfällig­keit eines Modells wieder­spiegelt.

Zusätzliche Leistungen und Services

  • Alle berechtigten Fahrer:innen mitversichert: Die Allianz Mopedversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin. Sondern zum Beispiel auch Fahrzeughalter:innen und Eigentümer:innen des Klein­kraft­rads. Auch Beifahrer:innen, die den Moped­fahrer bzw.
  • Abgestufter Jahresbeitrag: Brauchen Sie die Moped­ver­sicherung erst nach dem 1. März, verringert sich Ihr Jahres­beitrag entsprechend. Ab 1.
  • 24 Stunden erreichbar: Der kostenlose Schadendirektruf der Allianz ist rund um die Uhr unter 0800 11 22 33 44 für Sie da.
  • Mopedkennzeichen sofort abholbar: Bei Vertragsabschluss bei Ihrem Service-Team vor Ort erhalten Sie das Versicherungs­kenn­zeichen zum Mit­nehmen.
  • Für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb können Sie bei der Allianz gegen 9,90 Euro Mehrprämie eine ElektroKasko abschließen. Die Deckung erhöht die Teilkasko-Leistung für Schäden durch Tier­biss, Kurz­schluss oder Über­spannung bis 20.000 Euro. Ausgenommen sind E-Scooter mit 20 km/h Höchst­geschwindig­keit und 500 Watt Nenn­leistung.

Versicherungsschutz im Ausland

Der Versicherungsschutz für Ihr Moped gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Und in außereuropäischen Gebieten wie der Schweiz, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Steuerliche Absetzbarkeit

Als Privatperson können Sie die Moped-Haftpflicht bei der Einkommenssteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen. Und zwar unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" - genauso wie zum Beispiel eine Privat-Haftpflichtversicherung. Arbeitnehmer:innen können sich maximal 1.900 Euro anrechnen lassen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro.

Zusätzliche Informationen

  • Fahrzeuggebunden: Nein, die Moped- und Rollerversicherung ist fahrzeuggebunden. Sie gilt nur für das Zweirad, das Sie anmelden.
  • Kosten sparen: Tipp: Schließen Sie die Verträge beim gleichen Anbieter ab, können Sie bei der Mopedversicherung Kosten sparen. Preiswerte Tarife finden Sie über einen Mopedversicherung-Vergleich im Internet.

Leistungen und Gefahren der ADAC Moped-Versicherung

In der Tabelle finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an.

Leistung/Gefahr Details
Haftpflichtversicherung Pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. €
Personenschäden Entschädigungssumme von 15 Mio. € je geschädigter Person und Schadenereignis
Umweltschäden Versicherungssumme bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €
Schäden am persönlichen Eigentum Versicherung bis 100.000 €
Mallorca-Police Deckungssumme entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €)
Diebstahl Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Zusammenstoß mit Tieren Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
Kurzschluss Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
Tierbiss Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.

Weitere Informationen

Mit meineDEVK können Sie wichtige Dokumente jederzeit einsehen, von überall verwalten und gleichzeitig die Umwelt schonen. Bald heißt es wieder: Raus an die frische Luft und sich auf Roller, Mofa oder Moped den Frühlingswind um die Nase wehen lassen.

Motorroller, Mofas, Mokicks und Mopeds

Motorroller definieren sich optisch durch einen Durchstieg zwischen Fahrersitz und Frontkarosserie, in den die Fahrerinnen und Fahrer ihre Füße stellen. Ebenso wie bei Mofas, Mokicks oder Mopeds liegt das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis bei 16 Jahren. Haben alle diese Kleinkrafträder lediglich einen Hubraum von bis zu 50 ccm und erreichen nur eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde, sind Zulassung und TÜV-Prüfung überflüssig. Es fällt auch keine Kfz-Steuer an. Eine Haftpflichtversicherung ist jedoch immer notwendig. Dass sie besteht, ist durch ein Versicherungskennzeichen an Motorrollern, Mofas und Mopeds nachzuweisen. Die Kennzeichen haben in jedem Versicherungsjahr eine andere Farbe. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob für das Leichtkraftfahrzeug eine Haftpflicht vorhanden ist.

Schutz durch Mopedversicherung

Durch eine Mopedversicherung sind Sie bei einem Unfall mit Ihrem Roller, Mofa, Mokick oder Moped vor den finanziellen Folgen von Schäden geschützt, die Sie anderen Personen zufügen. Diese Versicherung können Sie schon für rund fünf Euro im Monat abschließen. Damit sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von etwa 100 Millionen Euro abgesichert. Das ist weit mehr, als der Gesetzgeber vorschreibt. Wünschen Sie eine höhere Deckungssumme für zum Beispiel Personenschäden, können Sie mehr finanzielle Sicherheit für nur wenige Cent pro Monat hinzubuchen. Für die meisten Mopedversicherungen gilt ein abgestufter Beitrag nach Versicherungsjahr. Wenn Sie Ihre Freiluftsaison nach dem 1.

Fahren ohne Versicherungsschutz

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die ohne Roller- oder Mopedkennzeichen und damit ohne Versicherungsschutz fahren, machen sich strafbar. Neben einer Geldstrafe droht ihnen sogar bis zu ein Jahr Gefängnis. Wenn Sie unversichert einen Unfall verursachen, müssen Sie die anfallenden Kosten samt Schadensersatzforderungen selbst zahlen - gegebenenfalls sogar ein Leben lang. Wenn Sie einen Personenschaden ohne Versicherungskennzeichen verursachen, müssen Sie alleine zahlen.

Teilkaskoversicherung für zusätzlichen Schutz

Eine Teilkasko bietet auch bei Motorradversicherungen zusätzlichen Versicherungsschutz. Sie greift bei Schäden, für die sich niemand haftbar machen lässt. Damit versichern Sie Ihr Kleinkraftrad in der Regel auch gegen Diebstahl, Unfälle mit Tieren sowie Sturm- und Hagelschäden mit einer Teilkasko.

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