Motocross Fahren im Wald: Was ist erlaubt und was nicht?

Motocross erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Um diesem Hobby nachgehen zu können, gibt es eine Vielzahl von Motocross-Strecken, auf denen man sich ungestört dieser Sportart widmen kann.

Wälder bieten zahlreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Einige Waldbesucher schätzen die Ruhe, die dieses Stück Natur mit sich bringt. Andere sind auf der Suche nach kleinen Köstlichkeiten, die ihr Abendessen ergänzen. Aber ist das eigentlich erlaubt? Darf jeder den Wald einfach nach seinen Wünschen und Vorstellungen nutzen oder gibt es gesetzliche Einschränkungen? Was gilt für jene Motorsportbegeisterte, die den unebenen Waldboden gern als Übungsplatz nutzen wollen? Ist Cross-Maschine-fahren im Wald überhaupt erlaubt?

Rechtliche Grundlagen für das Motocross-Fahren

In Deutschland darf jedes Bundesland selbst entscheiden, welche Regeln im Lebensraum Wald gelten. Dafür gibt es entsprechende Landeswaldgesetze (LWaldG). Im Bundeswaldgesetz sind die allgemeinen Prinzipien und Grundlagen des Waldrechts festgehalten. Die Landeswaldgesetze konkretisieren diese Prinzipien wiederum auf der Ebene der Bundesländer.

Landeswaldgesetze

In diesen ist genau festgelegt, ob beispielsweise Radfahren im Wald erlaubt ist. Radfahren im Wald ist in den meisten Bundesländern auf Waldwegen erlaubt. Wichtig dabei ist, dass Sie wirklich nur diese Wege nutzen und nicht quer durch den Wald fahren. Auf Fußgänger ist stets Rücksicht zu nehmen.

Quad oder Motocross fahren, ist im Wald oft verboten. Bei Unsicherheiten lohnt unter Umständen auch ein Anruf bei der örtlichen Forstbehörde.

Die Regeln etwa für das Betreten eines Waldes sind in Deutschland Ländersache.

Ist Motocross fahren im Wald erlaubt?

Dies ist in rechtlicher Hinsicht bedenklich, da das Motocross-Fahren im Wald ohne Sondererlaubnis illegal ist (Es sei denn, es findet auf einem speziell für diesen Zweck vorgesehenen Gelände statt). Wer gegen diese Regelung verstößt, der muss folglich mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

In den allermeisten Bundesländern Deutschlands ist das Fahren im Wald mit motorgetriebenen Fahrzeugen (meist mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen) untersagt. Wer keine Bußgelder für rechtswidriges Fahren im Wald riskieren möchte, wagt zuvor einen Blick in die landeseigenen Waldgesetze. Finden Sie dort nicht die gesuchten Informationen, können Sie im Zweifelsfall auch bei der zuständigen Forstbehörde anrufen. Eine gute Idee ist es auch immer (falls bekannt), den jeweiligen Waldbesitzer um eine Genehmigung zu bitten. Sollten Sie sich hingegen nicht informieren und verbotenerweise Quad fahren im Wald, kann die Strafe bzw. das Bußgeld recht hoch ausfallen. In Brandenburg droht beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro für diese Ordnungswidrigkeit.

Um die ursprünglichen Nutzungsmöglichkeiten des Waldgrundstückes wieder herzustellen und zukünftige zu verhindern, können Pächter und Eigentümer den Störer dazu verpflichten eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der der Motocross-Fahrer zusichert, dass zukünftiges Motocross-Fahren unterbleibt. Sollte es dann zu einem Verstoß gegen die Erklärung kommen, so macht sich der Motocross-Fahrer auch aus diesem Grunde schadensersatzpflichtig.

Sanktionen und Bußgelder

Auch hier variieren die Sanktionen von Bundesland zu Bundesland. Ein Blick auf diese Bußgeldtabelle gibt Ihnen eine Orientierung über mögliche Bußgelder.

Wer mit seiner Motocross-Maschine trotz des Verbotes durch den Wald fährt, riskiert ein empfindliches Bußgeld für das Vergehen. Das drohende Bußgeld kann dabei nach § 70 Absatz 1 Nr.

Sollte der Motocross-Fahrer bei seiner Fahrt durch den Wald zusätzlich noch nachweisbare Schäden an Pflanzen, Zäunen oder anderen Gegenständen des Eigentümers oder Pächters des Waldes verursacht haben, so kann er sich darüber hinaus auch nach § 823 BGB schadensersatzpflichtig machen.

Bußgelder in verschiedenen Bundesländern

Ein Blick auf diese Tabelle gibt Ihnen eine Orientierung über mögliche Bußgelder:

Bundesland Radfahren erlaubt Motocross fahren Strafe
Baden-Württemberg erlaubt verboten bis zu 2.500 Euro
Hamburg erlaubt verboten bis zu 2.500 Euro
Rheinland-Pfalz erlaubt Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers bis zu 2.500 Euro
Sachsen erlaubt Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers bis zu 2.500 Euro

Auswirkungen auf die Waldnutzung und Rechte der Eigentümer

Eine Beeinträchtigung des Waldes kann sich durch das Motocross-Fahren aus verschiedenen Aspekten ergeben. Zum einen verursacht das Motocross-Fahren teils erheblichen Lärm. Dieser kann auf einem bejagten Waldgrundstück beispielsweise dazu führen, dass das Wild verschreckt wird und so die Jagdausübung nicht mehr möglich ist. Zum anderen besteht auf Waldgrundstücken, die von Motocross-Fahrern illegaler Weise befahren werden, eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass dadurch Menschen verletzt werden.

Die Nutzungsbeeinträchtigungen, welche so durch das Motocross-Fahren entstehen, können eine Verletzung der durch die §§ 823 ff BGB geschützten Rechte der Eigentümer und (Jagd)Pächter von Waldgrundstücken darstellen, die diese nicht hinnehmen müssen. Bereits eine drohende Verletzung wird für einen Unterlassungsanspruch ausreichen.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes wird bereits nach der ersten illegalen Fahrt durch den Wald vermutet, dass sich die Störung wiederholen werde (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11).

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