Motocross im Wald: Was in Deutschland erlaubt ist und was nicht

In Deutschland erfreut sich Motocross-Fahren wachsender Beliebtheit. Um diesem Hobby nachgehen zu können, gibt es eine Vielzahl von Motocross-Strecken, auf denen man sich ungestört dieser Sportart widmen kann.

Die rechtliche Lage

Das Motocross-Fahren im Wald ohne Sondererlaubnis ist illegal, es sei denn, es findet auf einem speziell für diesen Zweck vorgesehenen Gelände statt. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet kompetenten Rechtsbeistand, um die Konsequenzen unerlaubten Motocross-Fahrens abzumildern. Im Bundeswaldgesetz sind die allgemeinen Prinzipien und Grundlagen des Waldrechts festgehalten. Die Landeswaldgesetze konkretisieren diese Prinzipien auf der Ebene der Bundesländer.

Auswirkungen des Motocross-Fahrens im Wald

Eine Beeinträchtigung des Waldes kann sich durch das Motocross-Fahren aus verschiedenen Aspekten ergeben. Zum einen verursacht das Motocross-Fahren teils erheblichen Lärm. Dieser kann auf einem bejagten Waldgrundstück beispielsweise dazu führen, dass das Wild verschreckt wird und so die Jagdausübung nicht mehr möglich ist. Zum anderen besteht auf Waldgrundstücken, die von Motocross-Fahrern illegaler Weise befahren werden, eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass dadurch Menschen verletzt werden.

Die Nutzungsbeeinträchtigungen, welche so durch das Motocross-Fahren entstehen, können eine Verletzung der durch die §§ 823 ff BGB geschützten Rechte der Eigentümer und (Jagd)Pächter von Waldgrundstücken darstellen, die diese nicht hinnehmen müssen. Bereits eine drohende Verletzung wird für einen Unterlassungsanspruch ausreichen.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes wird bereits nach der ersten illegalen Fahrt durch den Wald vermutet, dass sich die Störung wiederholen werde (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11). Um die ursprünglichen Nutzungsmöglichkeiten des Waldgrundstückes wieder herzustellen und zukünftige zu verhindern, können Pächter und Eigentümer den Störer dazu verpflichten eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der der Motocross-Fahrer zusichert, dass zukünftiges Motocross-Fahren unterbleibt. Sollte es dann zu einem Verstoß gegen die Erklärung kommen, so macht sich der Motocross-Fahrer auch aus diesem Grunde schadensersatzpflichtig.

Bußgelder und Schadensersatz

Wer mit seiner Motocross-Maschine trotz des Verbotes durch den Wald fährt, riskiert ein empfindliches Bußgeld für das Vergehen. Das drohende Bußgeld kann dabei nach § 70 Absatz 1 Nr. 08. Sollte der Motocross-Fahrer bei seiner Fahrt durch den Wald zusätzlich noch nachweisbare Schäden an Pflanzen, Zäunen oder anderen Gegenständen des Eigentümers oder Pächters des Waldes verursacht haben, so kann er sich darüber hinaus auch nach § 823 BGB schadensersatzpflichtig machen.

Illegale Motocrossfahrten: Ärgerlich und verboten

Aufgrund des schöner werdenden Wetters sind vermehrt Spaziergänger und Erholungssuchende in den Wäldern unterwegs. Allerdings treffen Fußgänger seit einiger Zeit dort verstärkt auf Motocrossfahrer, die ebenfalls in den Bereichen des Regionalforstamt Hochstift unterwegs sind und den Wald als Rennstrecke nutzen.

Vermehrt an den Wochenenden transportieren diese Biker ihre Geländemaschinen oftmals auf einem Anhänger in Richtung Wald, andere Fahrer reisen auf der Maschine selbst dorthin an. Auf den Parkplätzen, am Straßenrand oder anderen geeigneten Örtlichkeiten werden die Motorräder dann abgeladen und die Kennzeichen abgeschraubt oder hochgebogen, so dass eine Identifizierung auf diesem Wege nicht möglich ist. Dann geht's los: Die Fahrer brettern durch die Wälder und Flure, auf den Wegen, aber auch quer durchs Gelände.

Wiederholt waren sie dabei im Bereich der Eggevorberge im Naturschutzgebiet Egge-Nord zwischen Bad Lippspringe, Altenbeken und Kempen-Feldrom in Gruppen von drei bis vier Fahrern unterwegs. Dass Ruhe suchende Spaziergänger durch den teils erheblichen Lärm der Crossmaschinen gestört werden, ist dabei nur das kleinste Übel. Vielfach kommt es schnell zu Konflikten und unvorhersehbaren Situation auf den Wanderwegen. Fußgänger erschrecken sich und müssen ausweichen. Es besteht eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass Menschen verletzt werden.

Gerade dort, wo auch Reiter unterwegs sind, könnten Pferde unkontrollierbar reagieren und durchgehen, was zu lebensgefährlichen Situationen für Mensch und Tier führen kann. Durch die Fahrzeuge werden die gesetzlich geschützten Lebensräume seltener Arten immer wieder gefährdet oder sogar zerstört.

Hohe Bußgelder und weitere Verstöße

Wer mit seiner Motocross-Maschine trotz des Verbotes durch den Wald fährt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Die Bußgeldhöhe kann nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW bis zu 25 000 Euro betragen. Zudem begehen die Fahrer abhängig von der Situation weitere Verstöße gegen das Landesforstgesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz sowie verkehrsrechtliche Verstöße.

Deshalb setzen Polizei und das Regionalforstamt Hochstift auf die Hilfe von Waldbesuchern und Anwohnern und bitten, auffällige Beobachtung zu melden. Angaben dazu nimmt Ihre Polizei im Kreis Paderborn unter der Telefonnummer 05251 306-0 oder 110 entgegen.

Die Konsequenzen im Überblick

Wer sich mit dem Motocross-Bike auf die Straße oder in den Wald begibt, muss auch mit den Konsequenzen rechnen. Vielen dieser Fahrer ist häufig gar nicht bewusst, was sie erwartet, wenn sie erwischt werden, weshalb wir hier einmal einen kurzen Überblick dazu verschaffen möchten:

  • Befahren von Waldwegen: In Deutschland ist das unerlaubte Fahren von Motocross im Wald verboten. Das Befahren von Waldwegen ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von etwa 25 Euro geahndet werden, es ist aber wichtig zu beachten, dass zusätzliche Strafen anfallen können, wenn man dabei die Umwelt im Wald zerstört oder sich in einem Naturschutzgebiet befindet und den Wald außerhalb der Waldwege befährt.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Das Fahren einer Motocross-Maschine ohne gültige Fahrerlaubnis für Motorräder dieser Größenordnung stellt gemäß § 21 StVG eine strafbare Handlung dar. Abhängig von der Schwere der Tat können hohe Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Zusätzliche Konsequenzen können ein Fahrverbot oder der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis sein. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird.
  • Fahren ohne Zulassung: Dies kann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
  • Illegale Rennen: Wenn das unerlaubte Fahren als illegales Rennen eingestuft wird, kann dies nach § 315d StGB strafbar sein. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Wenn dabei Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden, beträgt die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre.
  • Fahrlässigkeit und Unfälle: Bei Unfällen oder fahrlässigem Verhalten können zusätzliche Strafen auferlegt werden. Beispielsweise kann das Fahren im Wald und dabei das Gefährden anderer Menschen oder das Verursachen von Sachschäden eine strafbare Handlung darstellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen von vielen Faktoren abhängen können, einschließlich der genauen Umstände des Vorfalls und der geltenden Gesetze in Ihrem speziellen Bundesland.

Zivilrechtliche Folgen

Illegales Motocross-Fahren im Wald oder Straßenverkehr kann auch zivilrechtliche Folgen haben, wenn dadurch Schäden an Dritten oder Privatbesitz verursacht werden.

  • Schadensersatz: Wenn der Motocross-Fahrer bei seiner Fahrt durch den Wald nachweisbare Schäden an Pflanzen, Zäunen oder anderen Gegenständen des Eigentümers oder Pächters des Waldes verursacht, kann er sich nach § 823 BGB schadensersatzpflichtig machen.
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche: Neben Schadensersatzansprüchen lassen sich gegen Motocross-Fahrer, die den Wald rechtswidrig als Fahrstrecke benutzen, auch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend machen.
  • Beeinträchtigung der Waldnutzung: Derjenige, der in unerlaubter Weise das Waldgrundstück eines anderen mit seiner Motocross-Maschine befährt, beeinträchtigt dadurch das Eigentum oder den Besitz an dem betroffenen Waldgrundstück und gilt dadurch als „Handlungsstörer“ im Sinne des § 1004 BGB.

Auch hier ist es wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen von vielen Faktoren abhängen können, einschließlich der genauen Umstände des Vorfalls und der geltenden Gesetze in Ihrem speziellen Bundesland. Bei rechtlichen Fragen ist es immer ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren.

Imageprobleme für die Motocross-Community

Illegales Motocross-Fahren kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Image der gesamten Motocross-Community schädigen. Solche Handlungen können dazu führen, dass die Öffentlichkeit ein negatives Bild von Motocross-Fahrern bekommt, was wiederum Auswirkungen auf die Akzeptanz und Unterstützung des Sports haben kann.

  • Negatives Stereotyp: Solche Handlungen können dazu führen, dass die Öffentlichkeit ein negatives Stereotyp von Motocross-Fahrern entwickelt.
  • Schädigung der Umwelt: Illegales Fahren in Wäldern kann erhebliche Umweltschäden verursachen.
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit: Das Fahren auf öffentlichen Straßen oder in Wäldern kann sowohl für die Fahrer als auch für andere Menschen gefährlich sein.
  • Rechtliche Konsequenzen: Illegales Fahren kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, die das Image der Community weiter schädigen können.
  • Einschränkungen für legale Fahrer: Negative Vorfälle können dazu führen, dass strengere Regulierungen eingeführt werden, die auch diejenigen betreffen, die legal fahren.

Es ist wichtig für die Community, sich an die Regeln zu halten und verantwortungsbewusst zu fahren, um solche Probleme zu vermeiden und den Sport zu erhalten, nicht in den Fokus der Behörden zu rücken und übermäßig angreifbar zu machen.

Lösungsansätze und Präventionsmaßnahmen

Illegales Motocross-Fahren im Wald oder im Straßenverkehr stellt ein ernstes Problem dar, das nicht nur die Umwelt und die öffentliche Sicherheit gefährdet, sondern auch den Ruf und die Akzeptanz der Motocross-Community beeinträchtigen kann.

Bußgelder für Motocross im Wald nach Bundesland

Die Regeln etwa für das Betreten eines Waldes sind in Deutschland Ländersache. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, ob zum Beispiel Radfahren erlaubt ist oder ob Motocross fahren im Wald eine Strafe bzw.

Bundesland Radfahren Motocross Bußgeld
Baden-Württemberg erlaubt verboten bis zu 2.500 Euro
Hamburg erlaubt verboten bis zu 2.500 Euro
Rheinland-Pfalz erlaubt Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers bis zu 2.500 Euro
Sachsen erlaubt Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers bis zu 2.500 Euro

In den allermeisten Bundesländern Deutschlands ist das Fahren im Wald mit motorgetriebenen Fahrzeugen (meist mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen) untersagt. Wer keine Bußgelder für rechtswidriges Fahren im Wald riskieren möchte, wagt zuvor einen Blick in die landeseigenen Waldgesetze. Finden Sie dort nicht die gesuchten Informationen, können Sie im Zweifelsfall auch bei der zuständigen Forstbehörde anrufen.

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