Motorrad-Dreirad Führerschein Bestimmungen

Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich. Immer mehr Deutsche gönnen sich das Vergnügen des Fahrens auf drei Rädern. Diese Fahrzeuge wurden dann nach einer Einzelabnahme vom TÜV für den Straßenverkehr zugelassen.

Welchen Führerschein braucht man?

Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes.

  • Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Für Trikes mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
  • Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt.

Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A. Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 erteilt, darf ein Trike weiterhin mit der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3) gefahren werden. Außerdem berechtigt nur die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.

Die ab dem 19.01.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürfen im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Lediglich wer die Fahrlizenz-B-Prüfung erst nach dem 19. Januar 2013 abgelegt hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein um den mp3 500 zu bewegen. Wer jünger ist, darf dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 15 kW bedienen. Dieses gilt aber ausschließlich in Deutschland - wer mit seinem starken Dreirad ins Ausland fährt, braucht den Motorradführerschein der Klasse A.

Helmpflicht und Sicherheitsgurt

Für Trikes gilt generell Helmpflicht (§21a StVO Abs. 2). Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Diese entfällt nur, wenn das Trike mit einer zugelassenen Rückhalteeinrichtung (Sicherheitsgurt) ausgerüstet ist und diese auch benutzt wird. Es müssen geeignete Helme getragen werden (vgl.

Weitere Informationen

Moderne Motoren mit verbesserter Technik und Abgasverhalten (geregelter Dreiwege-Katalysator) fanden Einzug in den Trikebau. Auch ABS und ESP werden teilweise angeboten. Die Motorisierung reicht vom VW-Käfermotor bis hin zu hubraumstarken V8-Motoren aus amerikanischen Straßenkreuzern. Auch verbauen manche Hersteller Motorradmotoren, z.B. von Harley-Davidson. Einige Hersteller bieten Sonderumbauten für körperbehinderte Menschen an. Hier werden u.a. die Brems- und Kupplungsbetätigung geändert und z.B. eine Rollstuhlhalterung angebaut.

Durch den niedrigen Fahrzeugschwerpunkt und die recht große Spurweite der Hinterachse hat ein Trike ein ziemlich neutrales Fahrverhalten, d.h. es schiebt weder über das Vorderrad, noch neigt das Heck zum Ausbrechen. Jedoch darf man sich durch die motorradähnliche Front nicht dazu verleiten lassen, das doch recht breite Heck zu vergessen, vor allem bei Kurvenfahrt wäre das fatal. Bei Rechtskurven ist man sonst schnell mit dem kurveninneren Rad über den Bordstein geholpert.

Da der Fahrer eines Trikes 'im Freien' sitzt, sollte die Kleidung eher der eines Motorradfahrers entsprechen. Ein Trike kann nicht so ohne weiteres kippen, deshalb sind Protektoren wohl nicht erforderlich, jedoch vor Witterungseinflüssen sollte die Kleidung schon schützen (siehe auch Artikel 'Schutzkleidung von Motorradfahrern ). Vielerorts besteht die Möglichkeit sich ein Trike zu mieten. Vorher jedoch sollte man sich vom Vermieter ausführlich die Handhabung des Trikes erklären lassen. Bei einer Testfahrt zusammen mit dem Vermieter kann man sich an die Eigenheiten des Trikes gewöhnen. Seriöse Vermieter werden schon im eigenen Interesse eine solche Einweisung und Sicherheitsbelehrung durchführen.

Trikes sind für Führerscheininhaber, die den Führerschein ab dem ab 19.01.2013 erworben haben, den Motorrädern gleichgestellt.

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